Seite:Westfaelischer Friede IPM 1649 038.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

einen special-Hypothec, vff die übergebliche / oder noch restituirliche Länder haben. Da sie aber der keines hetten / so müsten sie in den Einnahms Registern / so zur Ensisheimischen Cammer gehörig / biß vff das Ende deß Jahrs 1632. angenommen / vnd vnter derselben debit vnd credit zu befinden seyn. Hierauff soll der Jährlichen pensionen Abstattung besagter Cammer obliegen / welche / ausser deß Königs Beytragung / solches zu zahlen hat. Was aber für Schulden den Collegiat-Ständen / vermög der Oesterreichischen Fürsten / vff den Land-Tägen mit denselben sonderbaren Vereynigungen zugetheilt / oder von den Ständen selbsten in gemeinem Namen gemacht worden / vnd dahero denselben zu bezahlen oblige / so soll vnter den jenigen / so vnter die Hand deß Königs kommen / vnd denen / welche vnter deß Hauses Oesterreich Herrschafft verbleiben / eine gewisse Außtheylung gemacht werden / damit ein jedes Theil wisse / wie viel solches an schulden zu bezahlen habe.

Der Aller-Christlichste König wird dem Hauß Oesterreich / vnnd jnsonderheit obgedachtem Herrn Ertzhertzogen Ferdinande Carlen / weylandt deß Ertzhertzogs Leopoldi erstgebohrnen Sohn / wider abtretten und außantworten die vier Waldstätte / Rheinfelden / Seckingen / Lauffenburg vnd Waldshut / sampt allen Ländereyen / Baleyen / Höfen / Dorffschafften / Mühlen / Wälden / Forsten / Lehenleuthen / Vnderthanen / vnd allen diß- vnd jenseit Rheins Zugehörungen: Als auch die Graffschafft Hawenstein / den Schwartzwald / das gantze Ober- und Vnder-Brißgäw / und die darinn gelegene / vnd von alters hero an das Hauß Oesterreich gehörige Stäte / nemblich Newburg / Freyburg / Endingen / Kentzingen/ Waltkirch / Villingen / Breunlingen / sampt allem jhrigen Gebiethe / auch allen Clöstern / Abteyen / Praelaturen / Probsteyen / Commenthureyen / Balayen / Baronaten / Castellen / Vestungen / Graffen / Freyherren / Edelleuthen / Vasallen / Leuthen / Vnderthanen / Wassern / Flüssen / Bächen / Forsten / Wälden vnd allen Regalien / Recht und Gerechtigkeiten / Lehen- und Patronat-Sachen /

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_038.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)