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III.
Das vermeintliche Widerstandsrecht gegen Unrecht des Königs und Richters im Sachsenspiegel.
Von
Karl Zeumer.[1]

Die Stelle Sachsenspiegel, Ldr. III, 78, § 2, in welcher man ein Widerstandsrecht gegen Unrecht des Königs und des Richters hat sehen wollen, lautet:

Die man mut ok wol sime koninge unde sime richtere unrechtes wederstan, unde san helpen weren to aller wis, al si he sin mach oder sin herre, unde ne dut dar an weder sine trüwe nicht.

Wir folgen hier unbedenklich dem Texte der Homeyerschen Ausgabe, der in allem Wesentlichen der ursprünglichen Fassung entsprechen dürfte. Denn wenn die Quedlinburger

  1. In den letzten Jahren seines Lebens hat Karl Zeumer seine Studien mit besonderer Vorliebe dem Sachsenspiegel und seinem Verfasser zugewandt. Im Sommer 1913 schrieb er den hier veröffentlichten Entwurf; es sollte sein letzter sein. Das schwere Leiden, das ihn im Herbst desselben Jahres befiel, hinderte ihn an der Vollendung der „Widerstandsrechts“-Arbeit, die er selbst als noch unfertig empfand. Unabhängig von Zeumer hatte sich inzwischen auch der Unterzeichnete mit demselben Problem befaßt und war zu einem entgegengesetzten Ergebnis gelangt. Anfang 1914 konnte ich Zeumer von meiner (inzwischen unter dem Titel „Gottesgnadentum und Widerstandsrecht. Mittelalterliche Studien I, 2“ veröffentlichten) Arbeit Mitteilung machen, worauf mir Zeumer umgehend seine Abhandlung im Manuskript übersandte. Wir beide hofften damals, daß uns noch eine mündliche Erörterung der Punkte, in denen wir zu verschiedener Ansicht gelangt waren, vergönnt sein würde. Der Tod zerstörte diese Hoffnung. Wenn ich nun hier, den Wünschen des Verewigten und dem ehrenvollen Auftrag von Frau Geheimrat Zeumer gemäß die Skizze zum Abdruck bringe, so tue ich es in der Überzeugung, daß die Arbeit auch ohne die von Zeumer selbst so dringend gewünschte Revision der Wissenschaft Förderung genug bringt, um die Veröffentlichung zu rechtfertigen. So sehr es mich persönlich schmerzt, gerade in diesem Fall der Ansicht meines lieben Lehrers nicht beistimmen zu können, so weiß ich mich doch auch hier in seiner Schuld, insofern die vorliegende Skizze mich zu einer erneuten Prüfung der Frage veranlaßt hat (Anhang XVII des angegebenen Buchs). Die Wissenschaft möge nun entscheiden, welche Ansicht die richtige ist. Der Abdruck geschieht ohne sachliche Änderung, nur mit stilistischer Überarbeitung und Ausmerzung solcher Unebenheiten, die der Verfasser selbst beseitigt haben würde, wenn ihm die Vollendung der Skizze vergönnt gewesen wäre. Fritz Kern.     
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Das vermeintliche Widerstandsrecht gegen Unrecht des Königs und Richters im Sachsenspiegel. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1914, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_fuer_Rechtsgeschichte_Germ._Abt._Bd_35_068.jpg&oldid=- (Version vom 10.4.2021)