ADB:Behr, Johann August Heinrich von

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Artikel „Behr, Johann August Heinrich von“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), ab Seite 285, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Behr,_Johann_August_Heinrich_von&oldid=377989 (Version vom 24. Dezember 2009, 01:12 Uhr UTC)
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Behr: Joh. Aug. Heinr. v. B., geb. 1793 zu Freiberg, seit 1847 königl. sächsischer geh. Finanzrath, als welcher er an der Ausarbeitung der neuen Strafgerichtsordnung Theil nahm, übernahm nach Bewältigung der Mairevolution im Jahre 1849 in dem Ministerium Zschinsky das Departement der Finanzen, vertauschte aber dasselbe 1859, in welchem er zugleich geadelt wurde, mit dem der Justiz, dem er bis 1866 vorstand. Seine Verwaltung des letzteren wurde für Sachsen epochemachend durch Einführung mehrerer wichtiger organischer Gesetze, namentlich des bürgerlichen Gesetzbuches von 1861. Er starb 20. Febr. 1871.

Flathe.
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