ADB:Birghden, Johann von den

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Artikel „Birghden, Johann von den“ von Ernst Kelchner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 658–660, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Birghden,_Johann_von_den&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 07:25 Uhr UTC)
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Birghden: Johann v. d. B., geb. 7. Aug. 1582 zu Aachen, † 4. März 1654. Gründer der „Frankfurter Oberpostamtzeitung“. Schon in ganz jungen Jahren trat er 1597 in spanische Militärdienste, verließ diese aber bald und [659] bereiste dann Oberdeutschland, wurde hierauf Protokollführer bei Kammergerichts-Procuratoren zu Speier, bekam 1599 von dem Kammerrichter Bischof das Zollamt zur Verwaltung und die damit verbundene Postverwaltung in Rheinhausen und brachte durch seine Bemühungen eingegangene Posten wieder in Gang. Im J. 1613 am 24. October wurde er von den Grafen Leonhard[1] und Octavian von Thurn und Taxis nach Frankfurt a. M. berufen, um als Postmeister an der Spitze des neu errichteten Postamts den Postdienst hier einzuführen. Um diese Zeit verheirathete er sich mit Kunigunde Hoffmann, einer Bürgerstochter. Neben seinem Postamte hatte er auch eine Buchdruckerei und gab eine Wochenschrift heraus. Deshalb wurde er nun von dem Buckdrucker Egenolph Emmel, der in Frankfurt seit 1615 die erste Wochenschrift herausgegeben hatte und dem B. nachgedruckt haben sollte, bei dem Schöffenrath verklagt; es wurde ihm verboten, ferner eine Zeitung drucken zu lassen. Bei der ihm eigenen Hartnäckigkeit und seinem unternehmenden Geiste erklärte er im Februar 1616, er leiste dem Verbot nicht Folge. Zu seinen Gunsten mischte sich sein amtlicher Oberherr, der Graf von Taxis, zuletzt auch noch Kur-Mainz ein, indessen bestanden die beiden Zeitungen „Journal“ und „Postzeitung“ fort.

Der Postengeneral Freiherr Lamoral von Taxis scheint die Ausdehnung der Posten gerne gesehen zu haben und diese scheint auch v. d. B. nützlich geworden zu sein. Derselbe suchte deshalb alle älteren Boteneinrichtungen zu beseitigen, verständigte sich mit den Kaufleuten über den Betrag des Portos und richtete, wie die Urkunden sagen, „mit vieler Leibes- und Lebensgefahr und großen Kosten nach allen Richtungen Posten ein“. Bald jedoch beschwerten sich die Kaufleute beim Rathe über Erhöhung des Portos, allein der Postmeister antwortete ihnen, die Kosten seien zu groß für geringere Portoansätze. Seine große Grobheit war bekannt; er mußte einst 1000 Thaler Strafe zahlen, weil er seinen Bedienten hart geschlagen hatte; ebenso machte er sich durch seine Unnachgiebigkeit und Eigensinnigkeit viele Feinde. Am 7. October 1625 wurden er und seine Frau von Kaiser Ferdinand in den Adelstand erhoben. Mit dem Sohne und Nachfolger des General-Postmeisters, Leonhard von Taxis, muß er sich weniger vertragen haben, als mit dem Vater; jetzt versuchte man ihn aus seiner Stellung zu bringen, hauptsächlich durch den Vorwurf, daß er lutherisch sei; außerdem wurde er beschuldigt, zu Anfang des dreißigjährigen Krieges gefährliche Correspondenzen mit dem Kurfürsten von der Pfalz (dem Winterkönig) geführt zu haben, allein bewiesen konnte ihm dies nicht werden. Um sich zu vertheidigen, war er nach Wien gereist, dennoch hat Kaiser Ferdinand unterm 3. März 1627 befohlen, daß das Postamt „mit einem andern und zwar katholischen Subjecte wiederum ersetzt werden solle“. Kur-Mainz hatte zwar dagegen Vorstellung gemacht, konnte aber, weil der General-Postmeister gegen v. d. B. war, nicht verhindern, daß der Kaiser unter dem 2. November desselben Jahres diesen Befehl wiederholte und v. d. B. wirklich den Dienst verlassen mußte, obwol der Kaiser zugleich rücksichtlich „der gefährlichen Correspondenzen, deren v. d. B. beschuldigt wurde“, verfügte, ihm kein weitläufiges Verhör zu verstatten, noch solches wider ihn anzustellen. Um nun ihn weiter zu kränken, entzog man ihm die Postfreiheit seiner Briefe, ja man erlaubte sich sogar, dieselben zu erbrechen; auf wiederholt an den Kaiser gemachte Vorstellungen erhielt er endlich Schutz dagegen, allein es bedurfte mehrere Befehle dazu, bis er denselben wirklich erlangte.

Der neue Postmeister in Frankfurt hatte sein Amt schlecht verwaltet, ja war sogar durchgegangen, wie denn überhaupt das Postwesen bei schlechter Verwaltung in Verfall gekommen zu sein schien, was auch dem Kaiser nicht verborgen geblieben war, denn auf ausdrücklichen Wunsch des Kaisers wurde die Postverwaltung und das Postamt zu Frankfurt a. M. dem abgesetzten alten Postmeister [660] v. d. B. aufs neue übergeben und er übernahm dieses Amt, aber unter Verwahrung eines Notars. – v. d. B. war zweimal verheiratet; nach Kunigunde Hoffmann’s Tod (2. September 1634) mit Anna Katharina, geb. Baur von Eyseneck, seit 1634 Wittwe des Sebastian Gilbert Faber J. U. D. in Stuttgart. Er starb zu Frankfurt a. M. und liegt auf dem Peterskirchhofe begraben.


Anmerkung (Wikisource)

  1. gemeint ist wohl Graf Lamoral I., denn sein Vater Graf Leonhard I. war schon 1612 verstorben und Graf Leonhard II. war 1613 noch minderjährig.