ADB:Burgermeister, Wolfgang Paul von

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Artikel „Burgermeister, Wolfgang Paul von“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), ab Seite 601, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Burgermeister,_Wolfgang_Paul_von&oldid=685020 (Version vom 25. Dezember 2009, 21:32 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
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Band 3 (1876), ab Seite 601. (Quelle)
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Wolfgang Paul Burgermeister in der Wikipedia
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Burgermeister: Wolfgang Paul B., von Deizisau (Deicisow), Rechtsgelehrter, ältester Sohn von Johann Stephan B., geb. 25. Juli 1697 in Tübingen, † 1756 zu Weimar. Nachdem er das Ulmer Gymnasium besucht hatte, bezog er in seinem 17. Jahre die Universität Tübingen, dann Halle und erwarb 1718 zu Tübingen die Würde eines Licentiaten der Rechte. 1719 ging er im Auftrage seines Vaters nach Wien zur Führung eines reichsritterschaftlichen Processes, nach dessen Beendigung er sieben Jahre verschiedene Länder bereiste. Zurückgekehrt, verheirathete er sich in Ulm, stand zu Eßlingen in Diensten der schwäbischen Reichsritterschaft, war Kanzleirath in der Grafschaft Leiningen-Westerburg, hierauf Rathsconsulent der Reichsstadt Worms, erhielt den Titel eines königl. dänischen Rathes und wurde endlich 1742 nach Weimar als Hof- und Oberconsistorialrath berufen. Er schrieb einiges über Deutsches Staatsrecht und begann eine ausführliche Geschichte des Römischen Rechts mit dem Titel: „Versuch einer leichten und deutlichen Anleitung zu einer gründlichen Gelahrtheit in denen in Deutschland eingeführten und hergebrachten Rechten zu gelangen“, 1732, Titelaufl. 1752. Außerdem sammelte er seines Großvaters Gabriel Schweder „Disputationes varii argumenti“; 2 Theile, 1731 (mit neuem Titel 1775). In deren zweitem Bande stehen auch seine eigenen beiden akademischen Erstlingsschriften von 1716 und 1718, sowie die Inaugural-Disputation Gabriel Franz Burgermeister’s von 1727.

Jugler, Beiträge zur jurist. Biogr. III. 329 ff. VI. 367 ff. – Meusel, Lexikon. – Hugo, Gesch. d. Röm. Rechts seit Justininian 3. Vers. S. 524. 525.
Steffenhagen.
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