ADB:Cramer, Heinrich

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Artikel „Cramer, Heinrich“ von Melchior Josef Bandorf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 47 (1903), S. 539–540, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Cramer,_Heinrich&oldid=- (Version vom 1. Mai 2024, 09:52 Uhr UTC)
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Cramer: Heinrich C., Irrenarzt, geboren am 17. December 1831 zu Montabaur, † am 16. August 1893 zu Marburg. Nach Besuch der Elementarschule in Hadamar und des Gymnasiums in Weilburg, welches er zu Ostern 1851 mit dem Zeugnisse der Reife verließ, widmete er sich dem Studium der Medicin auf den Universitäten München, Würzburg, Prag, Wien und Zürich. In Prag wurde er von Fischl in die Psychiatrie eingeführt und faßte Neigung für dieses Fach, so daß er nach beendigter Staatsprüfung October 1856 als Volontärarzt in die nassauische Irrenheil- und Pflegeanstalt eintrat. 1859 fand er vorübergehend als Militärarzt Verwendung, worauf er Ende dieses Jahres die Assistenzarztstelle an der St. Gallenschen Irrenanstalt St. Pirminsberg erhielt. Nach zweijähriger Thätigkeit wurde er zum Director der neuen, erst ein Jahr vorher eröffneten Anstalt Rosegg bei Solothurn ernannt. Von da ab datirt Cramer’s erfolgreiches Wirken, welches ihn in die vordere Reihe jener deutschen Irrenärzte stellte, welchen wir die moderne Umgestaltung des Irrenwesens verdanken. Er war der Erste, welcher in der Schweiz das No-restraint-System einführte. Die Rosegger Anstalt reorganisirte er von Grund aus, auf die Entwicklung der schweizerischen Irrenpflege übte er überall einen maßgebenden Einfluß. Als Experte war er bei den Neu- und Umbauten der Anstalten St. Pirminsberg, Bois de Cary, Königsfelden, St. Urban und Waldau betheiligt. Auch litterarisch war er in dieser Zeit thätig und sind seine Arbeiten in der „Allgemeinen Zeitschrift für Psychiatrie“ veröffentlicht. 1873 rief ihn seine Ernennung zum Director der städtischen Irrenanstalt Lindenburg bei Köln, welche in eine Heil- und Pflegeanstalt für 300 Kranke umgewandelt werden sollte, nach Deutschland zurück. Ehe er jedoch diese neue organisatorische Arbeit durchführen konnte, folgte er [540] 1874 einem höchst ehrenvollen Rufe als Director an die im Bau begriffene communalständische Irrenheilanstalt in Marburg. Nach dem Ausbau derselben wurde ihm (1877) auch die ordentliche Professur der Psychiatrie an der dortigen Universität übertragen. In dieser Stellung war er unablässig bemüht, den klinischen Unterricht zu vervollkommnen und nutzbringend zu gestalten, aber auch der klinischen Psychiatrie die ihr gebührende Stellung zu erkämpfen. Seinen Schülern schuf er die trefflichsten Arbeitsbedingungen und gab ihnen zu den Arbeiten, zu denen er sie stets ermunterte, die Anregung, vielfach die Idee und unausgesetzt seine Unterstützung. Bei seiner Abneigung gegen das Publiciren ist von seinen Lehren nur hie und da durch seine Schüler etwas in die Oeffentlichkeit gedrungen.

Außer seiner klinischen und Anstaltsthätigkeit wurde er vielfach als Berather bei neuen Anlagen und Umänderungen von Irrenanstalten in Anspruch genommen, insbesondere verdankt ihm das hessische Irrenwesen seine prächtige Weiterentwicklung. Reich an Erfolgen und Zeichen äußerer Anerkennung erlag er einer Apoplexie.

Vgl. Tuczek, Allgem. Zeitschr. f. Psychiatrie, Bd. I., S. 787.