ADB:Eberhard (Graf von Zweibrücken)

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Artikel „Eberhard (Graf von Zweibrücken)“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), ab Seite 521, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_(Graf_von_Zweibr%C3%BCcken)&oldid=884196 (Version vom 24. Dezember 2009, 04:22 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
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Eberhard (Herr zu Bitsch)
Band 45 (1900), ab Seite 521. (Quelle)
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Eberhard (Zweibrücken) in der Wikipedia
PND-Nummer 135734924
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Zweibrücken: Graf Eberhard von Z., Herr zu Zweibrücken, † im December 1394, übernahm nach dem Tode seines Vaters Walram II. 1366 die Regierung mit einer ziemlichen Schuldenlast, von der ihn auch fortgesetzte Veräußerungen und Verpfändungen nicht zu befreien vermochten. Da er in kinderloser Ehe lebte, scheint ihm auch wenig an der Erhaltung seines Erbes gelegen gewesen zu sein. Nachdem er vorher schon eine Reihe von kleineren Besitzungen verschleudert hatte. verpfändete er 1378 noch die Hälfte der Herrschaft Stauf an den Grafen von Spanheim-Tannenfels und trat 1385 gar die Grafschaft Zweibrücken selbst mit Bergzabern an die Kurpfalz ab, indem er sie dem Kurfürsten Ruprecht I. um 25 000 Goldgulden zur Hälfte verkaufte, zur Hälfte als Eigenthum übertrug und als Mannlehen von ihm wieder empfing. So war er in den letzten Jahren seines Lebens fast ohne jeden selbständigen Besitz. Mit ihm starb die Zweibrücker Linie seines alten Geschlechtes aus. Seine Gemahlin Lise von Veldenz, die bei allen diesen Veräußerungen mitgewirkt hatte, überlebte ihn um fünf Jahre.

Lehmann, Gesch. des gräfl. zweibr. Hauses, S. 71–90. Vgl. Molitor, a. a. O. S. 72 ff. und Maurer, Gesch. der Stadt Bergzabern, S. 14 f.
Ney.
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