ADB:Franckenstein, Christian Friedrich

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Artikel „Franckenstein, Christian Friedrich“ von Friedrich August Eckstein in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 244–245, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Franckenstein,_Christian_Friedrich&oldid=- (Version vom 28. April 2024, 04:08 Uhr UTC)
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Franckenstein: Christian Friedrich F. (nicht Frankenstein), Schulmann und Historiker, geb. in Leipzig am 20. Aug. 1621, † daselbst am 1. Nov. 1679. Er war ein Sohn des gleichnamigen Rechtsconsulenten und Senators, seine Mutter eine geborene Volckmar. Seine Schulbildung erhielt er auf der Nicolaischule; er studirte in Leipzig, weil er nach dem frühzeitigen Tode der Eltern in den Unruhen des deutschen Krieges sein Vermögen verlor und dadurch an dem Besuche anderer Universitäten behindert wurde. Nachdem er 1640 die Magisterwürde erlangt hatte, habilitirte er sich 1643 in der philosophischen Facultät durch die Vertheidigung der ersten beiden Abhandlungen „De aerario [245] Romano“, denen er 1646 und 47 noch eine dritte und vierte folgen ließ. Daneben war er im März 1643 dritter Lehrer an der Nicolaischule geworden und schon im August desselben Jahres Conrector, ebenso 1645 Sonnabendsprediger an der Thomaskirche. Sein Ruf hatte die Aufmerksamkeit des Rathes der Stadt Halle auf ihn gelenkt, der ihn am 15. Juli 1650 zum Rector des Stadtgymnasiums erwählte. Bereits am 5. August wurde er in das neue Amt eingeführt und veröffentlichte alsbald eine neue Ordnung des Lectionsplanes, aber er war für die durch den Krieg verwilderte Jugend zu mild und wurde wol dadurch veranlaßt, am 5. Octbr. 1652 das Rectorat aufzugeben. Noch in demselben Jahre wurde er zum Professor linguae latinae et historiarum in Leipzig ernannt und erlangte hier alle akademischen Ehren, 1661 das Rectorat, wiederholt das Decanat in der philosophischen Facultät, das Decemvirat, das Ephorat der kurfürstlichen Stipendiaten und schließlich auch das Seniorat in seiner Facultät. Wir wissen nichts über seine Thätigkeit als Lehrer, wol aber nöthigte ihn sein Universitätsamt zur Abfassung zahlreicher Programme, welche sich theils auf römische Alterthümer und Geschichte (so „De ratione exigendorum tributorum“, 1655, „De consule Romano“, 1661, „De Caio et Lucio Caesaribus“, 1670, „De religione Romana“), theils auf die sachliche Erklärung einzelner Stellen aus Vellejus, Gellius (1648) und Curtius beziehen, aber auch das Neue Testament nicht vernachlässigen, wie zwei Abhandlungen über den Paulinischen Brief an Philemon (1652 und 55) zeigen. Als Anhänger der damals beliebten politischen Auslegung der alten Historiker ließ er „Gruteri discursus politici in Tacitum“ 1679 in 4. drucken. Auch die neuere Geschichte hat er nicht vernachlässigt. Die „Ternio epistolarum de nuptiis Parisiensbus“ ist seit 1672 öfter gedruckt; ebenso gab er „B. Pyroli de rebus gallicis ab excessu Ludovici XIII. libri duodecim“ mit Anmerkungen heraus (1669 und 86). Von ihm als Professor der lateinischen Sprache sind auch mehrere Gedächtnißreden und Inschriften für Leichensteine verfaßt.

Eckstein, Beitr. zur Geschichte der Hall. Schulen I. S. 16. Forbiger, Beiträge zur Geschichte der Nicolaischule in Leipzig, Bd. I. S. 68.