ADB:Frank, Peter Anton Freiherr von

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Artikel „Frank, Peter Anton Freiherr von“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 261–262, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Frank,_Peter_Anton_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 2. Mai 2024, 18:33 Uhr UTC)
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Frank: Peter Anton Freiherr von F., Rechtsgelehrter, geb. 7. April 1746 zu Aschaffenburg, gest. zu Wien 12. Sept. 1818; studierte dort auf dem Jesuitengymnasium, von 1764–66 die Rechte in Mainz, dann noch je ein Jahr in Würzburg und Göttingen, arbeitete neun Monate in Wetzlar und kehrte dann nach Mainz zurück. Im Decbr. 1770 daselbst als außerordentlicher Professor der Rechte angestellt nahm er im April des folgenden Jahres einen Ruf nach Trier an als ordentlicher Professor der Geschichte, des deutschen Staats- und Lehnrechts, wurde 1775 auch Oberbibliothekar, ging aber 1780 als kurfürstl. Hof- und Regierungsrath und ordentlicher Professor der Reichsgeschichte und des Staatsrechts nach Mainz zurück. Im J. 1790 ernannte ihn der Kurfürst Clemens Wenzeslaus von Trier mit Zustimmung des Mainzer zum Botschaftsrath bei der Kurtrierischen Wahlbotschaft. Er wurde Kaiser Leopold II. bekannt, der ihm 1791 die durch Uebertritt des Freiherrn von Albini in Mainzische Dienste erledigte Stelle des Reichsreferendars in der deutschen Abtheilung verlieh. Er nahm Antheil an den Verhandlungen zu Rastatt 1797 und zu Regensburg 1802 und 1803, wurde Commandeur des St. Stephansordens und in den erblichen Freiherrnstand erhoben. Seit Auflösung des Reichs lebte er von den Geschäften zurückgezogen, arbeitete an staatswissenschaftlichen Werken, die aber nicht erschienen. Kurz vor seinem Tode traf ihn das herbe Schicksal, daß seine einzige Tochter durch einen Sturz ihr Leben einbüßte. Er war ein hervorragender Docent, besaß umfassendes Wissen, eine untadelhafte Rechtlichkeit und seltene Pflichttreue, verbunden mit ungewöhnlicher Arbeitskraft. Seine Thätigkeit seit 1791 liegt meist in den Acten des kaiserl. Reichsarchivs. Schriften: „Diss. (inaug.) censura principii: jurisdictio supremorum imperii tribunalium in causis ecclesiasticis protestantium non magis, quam catholicorum fundata“, Mogunt. 1771 (auch in Schmidt, Thesaurus III. p. 513–675), eine durch reichhaltige Benutzung der Litteratur ausgezeichnete Abhandlung. „Gründlicher Beweis, daß dem erzstiftischen Domkapitel von Trier die landesherrliche Zwischenregierung in dem mit dem Erzstifte auf ewig verbundenen F. Prüm … zustehe etc.“ Trier 1781; „Grundbetrachtungen über Staat und Kirche nach natürlichen Rechtssätzen in Anwendung auf Deutschland etc.“, Mainz 1784; „Etwas über die Wahlcapitulationen in den geistlichen Wahlstaaten, aus Veranlassung des [262] Entschlusses eine beständige Wahlcapitulation für das Mainzer Erzstift zu errichten“, Frankfurt 1788 (anonym); „Von dem großen Handzeichen Maximilians I. bei Unterzeichnung der Urkunden in deutschen Reichssachen. Ein Beitrag zur Diplomatik etc. Vertheidigt von F. W. Cosmann aus Fürstenberg in Westphalen“, Mainz 1786; „Einzelne Betrachtungen aus der Geschichte von Deutschland, mit eilf noch ungedruckten Urkunden etc. am 21. Sept. 1789 vorgetragen und vertheidigt von A. van Rekum“, Mainz 1800. Eine 1779 geschriebene Abhandlung „Diss. jur. publ. eccles. Germ. de jurisdictione supremorum imperii dicasteriorum in causis civilibus ecclesiasticorum“ etc. erlangte aus politischen Gründen die Genehmigung der Censur nicht.

Phil. Waldmann, Biogr. Nachrichten von den Rechtslehrern auf der hohen Schule zu Mainz, Mainz 1784. S. 59 ff. Trierische Chronik. 6. Jahrgang, S. 214, 224 ff.