ADB:Haugwitz, Friedrich Wilhelm Graf von
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HaugWitz? Friedrich Wilhelm Graf v. H., wurde um das J. 1700
geboren als ältester Sohn des sächsischen Generals Georg Karl Freiherrn (seit 1733 Grafen) von H., aus dessen Ehe mit seiner Nichte Anna Helena von H. – Er trat schon in seiner Jugend zum Katholiciömus über. Seit dem Jahre 1725 in österreichischem Staatsdienste, zeichnete er sich als Beisitzer (s–- seit 1786 –) des Breslauer Amtes und nachher als Oberamtsrath von Schlesien vor seinen Genossen dadurch aus, daß er selbst arbeitete und nicht wie Andere nur die Arbeiten eines Secretärs mit seinem Namen versah. Bald wurde er bei jedem wichtigen Geschäfte in der Provinz zu Rathe gezogen und endlich mit der Leitung des neuen Contributionssystemß betraut, daß noch Karl VI. in Schlesien einführen wollte. Der Sache Oesterreichs blieb H. auch dann noch treu, als Schlesien von den Preußen besetzt wurde. Arm an Geld und Hoffnungen ging er nach Wien. Dort lebte er anfangs in sehr gedrückten Verhältnissen, bis Maria Theresia durch ihren Gemahl und durch den Grafen Tarouca auf ihn aufmerksam gemacht, ihn aus seiner Verborgenheit emporhob, und nach dem Frieden von Breslau und Berlin – 1742 – zum Präsidenten des ihr gebliebenen Theiles von Schlesien ernannte. Rasch gelangte er in den Ruf eines bedeutenden finanziellen und organisatorischen Talentes und wurde am 18. Jan. 1743 in Anerkennung seiner „durch 18 Jahre lang mit unwandelbarer Integrität, treuem Eifer und ungemeiner Activität gleichmäßig geleisteten Dienste" mit der geheimen Rathiswürde bekleidet. Schon im Hochsommer des vorhergegangenen Jahres – kurz nach dem Abschlusse der Breslauer Friedenspräliminarien – hatte H. behauptet: König Friedrich werde sich, wenn man ihm drei oder vier Jahre Zeit und Ruhe lasse, mit der Eroberung Schlesiens nicht begnügen, sondern sich auch Böhmens zu bemächtigen suchen. Der zwei Jahre später wirklich erfolgte Einbruch Friedrichs in Böhmen gab den Vorhersagungen deck- Grafen Recht und trug nicht wenig dazu bei, der Kaiserin auch großes Vertrauen in seine politische Voraussicht einzuflößen. Er fand daher auch mit seinen wiederholten Vorstellungen, wie dringend nöthig es sei für Erhöhung der Wehrkraft dek- Reiches bei Zeiten vorzusorgen, wenn nicht in kürzester Zeit Böhmen und Mähren daß Schicksal Schlesiens . unrettbar theilen sollten, geneigtes Gehör bei Maria Theresia, welche ihn endlich beauftragte, einen Plan auszuarbeiten, dessen Verwirklichung die Unterhaltung einer Heeresmacht von 108000 Mann ermögliche. H. entledigte sich dieser Aufgabe in kürzester Zeit und in einer Weise, die ihm stets einen ehrenvollen Namen in der österreichischen Verwaltungsgeschichte sichert. Er ging hiebei von der Ueberzeugung aus, Schlesien sei nur darum verloren gegangen, weil sich nicht genug Truppen im Lande befunden hätten, [67] während die übrigen Streitkräfte in die am weitesten entfernten Gegenden Ungarns verlegt gewesen sJären, und es mo;1atelangey Märsche bedurft hätte, um sie von dort. auf den Kr;egss.chauplatz„zu ztehen. Dxe.Uriache davo.n sei der kurzsichtige Ego1Smus der Höhmischen StaJ1de g.et;Vesen, die ohne Rücksicht auf daß Staatsganze, nur um threm Lande die Mtlttärlasten zu erleichtern, nicht die Summen bewilligen wo.F1ten, welche zus: Erhaltung einer genügenden Heeresmacht .in ihrem – doch zunachst und zume1st bgdrohten – Lande tzrforderlich getpefen wären. Der W1ederholung solcher Ue.bgelstande vtgrzubeugen, ser es nothwendig, alle Verfügungen, welche auf dgs M1lltärwesen-sich bezögen, aus den Händen der Landstände zu nehmen-und m die des Staates zu legen. Der zur Unterhaltung von 108000 Mann erforderliche Betrag von jährlichen 14 Millionen sollte aus den österreichischen Ländern – ausgenommen Lombardei und Niederlande – aufgebracht werden. An die Stelle der jährlichen Bewilligungen von Truppen und Geli:!- ;))urch d?el.chfttände Lollts Lin Vertrag Meten, demzufolge diese sich auf 10 „z–a re verp 1 e en, en e rag von 14 illionen zu be a len. war ei diese Summe 1km 5 Millionen höher als die bisher jährlich TOT den tz:tändxn regelmäßjg bewilligte. Dafür sollten’ sie aber.– mit alleiniger Ausnahme der Emquart1eru1Jg –s aller anderer Le1stungHn (4Rgtionen, Fourage, Pferdeliefe= rungen 1c.) sur dte Truppen enthoben fern. Dre Steuerlast sollte namentlich dadurch gleichmäßiger vertheilt werden, daß auch die Gutsherren zur Theilnahme an der Steuerzsthl–ung. herangezogen und überhaupt alle Steuerbefreiungen des AdtIs, der Gesst;1chkeJt und H1nzelner SFädte aufgehoben Jvürden. Diese Vorschlage Haugwttzs st1mmten m wesentltchen Punkten nnt den eigenen Anschauungen Mama Therefia’s überein und fanden ihren und ihres Gemahls ungetheilten Beifall. Mit alleinigem Vorwissen Bartensteins genehmigte die Kaiserin alsbald den Haugwitz’schen Entwurf, ehe er noch den Ministern zur Berathung vorgelegt wurde. Im Schoße des Ministeriums: ward allerdings mancher Widerspruch laut, mancher Einwand dagegen erhoben. Da aber keiner der Minister bessere Wege zu 1peisen vermochte um die Absichten der Kaiserin durchzuführen, wuJckde der Ha.ugwitz’sche Entwurf endlich angenommen. Nun galt es aber die Stande zur Emgehung des vorgeschlagenen Vertrages zu bewegen. Die Grafen Farrackgy1tznd s.Tinsky waren dies.?häupter der dem „neuen System“ Widerstreben= e1sv. C-er wierig zeigten i namentlich die Stände von Böhmen und Mahren. Im Auftrage der Kaiserin begab sich H. selbst in diese zwei Provusen, und es gelang ihm in der That zunächst in Mähren, dann auch in BiJhme1;,. die Stände zum Abschlusse des zehnjährigen Rezesses zu bewegen. IIleI)3ßtlJ nwi.:1Ke äcßuch die .Ja!Jer1n zu 3ilderenHfssertz1zF)In fLzeg§nfdied JuTe.n s ren zu e egen. en met en 1er an an en 1e
HangW1tz’schen Pläne aber bei den Ständen Niederösterreichs, an deren Spitze d;e betden Brüder Harrach standen. Erst nach dem Rücktritte des Grafen Friedr1ch Harrach brachte – zum landesfürstlichen Kommissär bei den Ständen x?c:E!k – den. zehn1ühr1ge.n Peceß auch mit dem’Lande Ntederösterre1sh zu andrwegr1K:1nId][ie;tzr1.sir1d.nmitk dkeser OrT1u:)g lxzer dirc;cten?Tess)t;eJ1k;ng gmgecßt seinem von der Kaierin te ex.1nne1en er kt ung, Freu. uox„ u ru1Jg na Organisirung der CT–ntralFt9;r3rll;LjeInleIlsck;1e1je Sie aJJ?usFe;Br]izesT1I:esdl-rasJ13wIF kung 99kkeuJlk Find eine „Qberste Juftizstelle“ geschaffen. Es wurden selbständige kom lanhstandischen Regimente unabhängige Landesregierungen und zur einheitskckßß1; Le1t1tz1TlIFer gesammten.politischet1 und finc;nziellen Verwaltung der deutsch- Ha wiIrdInKeD ’21)11´ssIf,0l`111llk 1ll x)011!J1c18 St- 0A-mskHc11hüS(e geschassek!s T. v . n n 1e Spitze dieses Dtrect;dr1ums gestellH, da er – wie Marta heresia e1klarte – das neue Werk mit eben so mel Unerschrockenheit be- 5L [68] Hgonnen, als durchgeführt habe, ohne sich an dem Hasse zu stoßen, den er sich dadurch allgemein zugezogen. Die Kaiserin war von der Vortrefflichkeit dieser großen in den Jahren 1748 und 1749 durchgeführten Reformen völlig überzeugt. Sie empfahl das „neue System" in einer Denkschrift eigens ihren Nachfolgern und legte ihnen an das Herz, diese Einrichtungen nicht zu verändern, sondern sie „wie einen Augapfel“ sorgsam zu bewahren. – Mochten auch diesem ersten Versuchx einer einheitlichen Leitung des österreichischen Staates manche Mängel anhaften und namentlich die dem Directorium aufgebürdete Last der Geschäfte zu groß erscheinen, so waren doch die centralisirenden Bestrebungen des Grafen H. nützlich und segentzreich für Oesterreich. Es wurden nicht nur die Einkünfte vermehrt, sondern auch die Ausgaben verringert, das Schuldenwesen des Staates geordnet, die Schuldentilgung angebahnt. Daß Heer wurde verstärkt und regelmäßig besoldet und verpflegt. – Am 8. Juni 1750 nahmen die niederösterreichischen Stände den Grafen aus eigenem Antriebe in die alten Herrenstandsgeschlechter auf. Mit Lehensbrief vom 10. August 1754 erlangte für sich und seine Mannssprossen das Erbland-Thürhüteramt in Nieder- österreich und wurde am 29. November 1759 von dem Kaiser durch Verleihung de goldenen Vließes ausgezeichnet. Am 80. Decbr. 1760 wurdeH. seines biß- her bekleideten Postens als oberster Kanzler enthoben und als Staatsminister in inländischen Geschäften in den neu errichteten Staats rath berufen. Mit den inneren Verhältnissen der österreichischen Monarchie innig vertraut, brachte er seinen Einfluß in den Berathungen über die Reform der obersten Staatsverwaltung, welche im J. 1761 im Staatsrathe stattfanden, zu maßgebender Geltung. An denselben centralisirenden Grundsätzen, von denen er inseinem in den Jahren 1748 – 1749 auBgearbeiteten „neuen System“ sich leiten gelassen hatte, – die Staatsgewalt zu stärken und alle Theile des weiten Reiches nach möglichst gleichen Principien zu regieren – hielt er auch jetzt noch unverrückt fest. Mit aller Entschiedenheit trat er für Beibehaltung der von ihm eingeführten Trennung der Justiz von der Verwaltung ein. Mit der Errichtung eines unabhängigen obersten Rechnungshofes – einer Hofrechenkammer – zur Prüfung der Geldgebahrung aller Verwaltungszweige war H. allerdings einverstanden. Die vorgeschlagene Sonderung der politischen von der finanziellen Verwaltung aber bekämpfte er und nahm sich der Vereinigung der ganzen Verwaltung der deutschslavischen Länder in der Hand Einer Behörde, des Directoriums in 1z01itj(:js St os„1ners„1jb118 daß ja den Schlußstein, die Krönung seines Systems von 1749 bedeutete – warm und erfolgreich an. In einigen dem staaträthlichen Protocolle vom 2. Mai 1763 eigenhändig beigefügten Zeilen sprach Maria Theresia ihre Befriedigung aus, daß „nach so vielen Ausstellungen und Contradictionen doch nach reifer Ueberlegung für das Beste erkannt wurde, was durch den Eifer, die Einsicht und Activität des Grafen H. allein vor 15 Jahren geschehen; welches auch noch in übrigen Sachen wird gefunden werden." – H. starb im September 1765. Maria Theresia bezeugt in mehreren Briefen, wie schmerzlich sie den Verlust dieses „redlichen und getreuen Ministers`“ empfinde, der „durch die besondere Vorsehung Gottes und zum Heile dieser Länder" ihr bekannt geworden, „aus Treue und Eifer für mich Alles in Schlesien verlassen und hier üble Zeiten mit mir ausgestanden hat." Sie schildert ihn als einen Mann, der „ehrlich, ohne Nebenabsicht, ohne Voreingenommenheit, ohne Ehrgeiz und Anhang“ war, der „das Gute, weil er es als gut erkannte" unterstützte, der die größte Uneigennützigkeit mit unerschütterlicher Anhänglichkeit an seinen Landesfürsten, die umfassendste Begabung mit Freude und Fleiß zur Arbeit verband, der das Licht nicht scheut und noch weniger sich fürchtet vor dem ungerechten Hasse derjenigen, welche durch ihn ihre Privatinteressen gefährdet [69] glauben. Er allein habe-1747 den Staat „aus Eonfusion in Ordnung gebracht." Seinem unausgesetzten Diensteifer seien alle Verbesserungen zu danken, die in der obersten Staatsverwaltung und in den einzelnen Provinzen eingeführt worden. Sie habe einen „großen Minister und wahren Freund" an ihm verloren, wie sie wol keinen mehr finden werde, „indem er mir meine Fehler mit aller Klarheit öfter vorgestellt“ und vieles Schädliche verhindert habe. Gewiß das schönste Denkmal, das die große Kaiserin ihrem um den Staat und daß Herrscherhaus so hochverdienten Staatsminister setzen konnte, gleich ehrend für Beide! – Die äußere Erscheinung des Grafen H. war nicht einnehmend, deutete jedoch auf die stete rastlose Arbeit seiner Geisteskräfte. – Seine erste Gemahlin (vermählt 1731) Maria Eleonora, geborene Gräfin von Nostitz, war am 27. Octbr. 1736 kinderlos gestorben. Seiner zweiten Ehe mit Hedwig Therese geb. Gräfin von Frankenberg (vermählt am 7. Jan. 1788) war ein Sohn – Otto Karl – entsprossen, der zwar vermählt aber kinderlos am 30. Mai 1761 als Gubernialrath in Mähren starb. – Die nach dem Tode seines Vaters ihm ctngefallene Erbschaft in Preußisch-Schlesien hatte H., den die preußischen Behörden mit vieler Härte behandelten, veräußern müssen. Am 30. Juni 1752 kaufte er die Grafschaft Namiest sammt dem Gute Knönitz in Mähren und stiftete hier ein zweites Fideicommiß (eines bestand zu Krappitz). – Dieses gelangte durch Haugwitz’s Testament an seine Nichte, die Gräfin von Frankenberg und deren Gemahl, den Generalmajor Karl Wilhelm von H. –
Nach Acten des kaiserl. und königl. Haus , Hof- und Staatsarchivs in Wien. – Ferner wurde benützt Ranke (Leop.), Histor.-politische Zeitschrift, Bd. 2. ((Berlin 1833–1836). – Wurzbach, Biogr. Lex., Theil 8, S. 65 bis 69 (und die dort angegebene Litteraturs). – v. Hock, Der österreichische Staatsrath (Wien 1868). – v. Arneth (Alfreds ), Geschichte Maria Theresias, 10 Bde. (Wien 1863–1879). Bd„ 4. 5. 6. 7. und 9.