ADB:Hofenfels, Christian Freiherr von
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Hofeufels: Christian Freiherr von H., pfälzischer Staat-Imann, geb. am 25. December 1744, war der Sohn des evangelischen Pfarrers Jacob Simon im zweibrückischen Dorf Mcifenheim; den Namen Hofenfels verlieh ihm erst Kaiser Joseph II. bei Erhebung in den Freiherrnstand durch Urkunde vom 1Lt. April 1776. Nach Vollendung st–i1u–rj111–istischen Studien zu Jena wurde H. in Zweibrücken zum Oberamtmann ernannt und bald durch daß Vertrauen seines Herzogs zum geheimen Rath und Minister der auswärtigen Geschäfte erhoben. Dim-setz Amt an sich wäre wol nicht geeignet gewesen, seinem Träger hohe politische Bedeutung zu verleihen, aber Hofenfels’ Wirksamkeit fällt gerade in jene Zeit, da des Herzogs von Zweibrücken Stimme in einer wichtigen deutschen Frage den Ausschlag gab, und Hofenfels’ Verhalten in dieser Angelegenheit ist ein rühmlicher Beweis, wie durch Charakterfestigkeit und Unbestechlichkeit eines einzelnen Beamten ein ganzes Land vor schwerem Verluste bewahrt [558] werden kann. Mit dem Tode des kinderlosen Maximilian Jofef1ll., Kurfürsten von Baiern, 1777, war die Ludovicische Linie der Wittelsbacher ausgestorben, der nächste Agnat war Karl Theodor von der Pfalz. Ihn wußte Josef II. zu bestimmen, durch einen am s. Januar 1778 abgeschlossenen Vertrag ganz Niederbaiern und einen großen Theil der Oberpfalz an Oesterreich abzutreten. Es fehlte zur Gültigkeit dieser Vereinbarung nur noch die Zustimmung des nächsten Agnaten des Kurfürsten Karl Theodor, des Herzogs Karl August von Zweibrücken. Auch diesen suchte der österreichische Hof durch reiche Versprechungen zu gewinnen, und Karl August war, als er sich in Folge der dringenden Einladung seines Oheimes nach München begab, darauf gefaßt, daß unvermeidliche Opfer zu bringen und den Wiener Vertrag anzuerkennen. Da kam ihm am 3. Februar sein Minister aus der baierischen Hauptstadt nach Augsburg entgegen und erklärte ihm, König Friedrich von Preußen sei bereit, für die Integrität Baierns einzutreten und die- Rechte deszweibrückischen Hauses, wenn nur Karl August selbst daran festhalten wolle, mit allem Nachdruck zu vertheidigen. Den König hatte insbesondere eine für Erhaltung des Stammgutes des wittelsbachischen Hauses und der Selbständigkeit Baierns Alles zu wagen entschlossene Frau, Herzogin Maria Anna, Wittwe des Her.zogs Clemens von Sulzbach, Schwägerin Karl Theodors, zur rettenden That bewogen; ihren Bitten und Vorstellungen nachgebend hatte auch H. bißher immer wieder den Vollzug dv8 ihm gewordenen Auftrags, den Wiener Vertrag im Namen seines Herzogs zu unterschreiben, aufgeschoben. Er wußte nun, unterstützt vom preußischen Gesandten Grafen von s.85örz, auch seinen Herrn von der 11.nterzeichnung des öfterreichisch-pfälzischen Abkommeutz zurückzuhalten, ja sogar zum offenen Protest zu bewegen. In den darauf folgenden kritischen Unterhaudlungen war H. ebenso geschickt wie uneigennützig für die Erhaltung Baiern-ß im wohlverstandeneu Interesse seints Herrn thätig; sogar ein Angebot des Wiener Hofes , der ihm eine halbe Million Gulden c1ls „Convenienz“ zuweudenwollte, wennerfei11en-Herzog z:1r Untsrzeichnung bt-rede, konnte don übrrzeugungstrt–uen Manu nicht umstimmen. Auch später noch, als Kaiser Josef den Plan faßte, Baiern gegen die Niederlande einz11tauscheu, und bei Karl Theodor williges Gehör fand, warmit Et7olg bemüht, seinen Herzog im WidBrstand gegen dies Umtriebe zu bestärken. Um die baierischen Erbfolgeverhältnisse zu regeln, wirkte er auch eifrig zu Gunsten der von Karl August Von Zweibrücken mit der Linie Pfalz-Virkenfeld abgeschlossenen Hausverträge. In den nachgelasst–nen Papieren des Herzogs Wilhelm von Birkenfeld wird deshalb dem zweibrückischen Geheimrath dankbare Erinnerung gewidmet: „Da von ihm k1ier erwähnt werden muß, so könnte ich mir’s nicht verzeihen, wenn ich nicht meine Nachko:nme1ischaft zur ewigen Verel)rung dcs Namens vor Hofenfels auffOrderte. Er, nur er hat Baiern unserm Hause erhalten!" In Anerkennung der „Von jeher in denen ihm anoertrautt–n wichtigen Staats 1md Familiengeschäften und deren glückciche11 Fortgang Uns und 1lnferm pfalzgräflichen Gesammthause geleisteten treuen und interessanten Dienste" wurde ihm und seinen Nachkommen eine jährliche Rente von (i000 Livres zugesichert, die jedoch später, weil die als Hypothek angewiesenen Aemttr an Frankreich abgetreten waren, eingezogen und trotz der Reclamation der Erben von den baierischen Ständen 1846 nicht wieder übernommen wurde. Christian v. H., in seinen letzten LebenSjahren Gesandter zu Paris’, starb am 24. Juli 1787 zu Zweibrücken.
Johann Eustach Graf von Görtz, Historische und politische Denkwürdigkeiten, l, E38 ff. – Reimann, Geschichte des bairischen Erbfolgekriegeß, S. – Stumpf, Denkwürdige Bayern, S. 272. – Verhandlungen der [559] baierischen Kammer der Abgeordneten im Jahr 1846, Protokolle
Band 1s, S. 316, V, S. 467, 2c, S. 301, )(1ll, S. 397, Beilagen Band lsll, S. 718