ADB:Hopf, Gustav

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Artikel „Hopf, Gustav“ von Max Berbig in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 461–463, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hopf,_Gustav&oldid=- (Version vom 2. Mai 2024, 02:49 Uhr UTC)
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Hopf: Gustav H., sachs.-gothaischer Finanzrath, Director der Gothaer Lebensversicherungsbank, hochverdient um den Ausbau des deutschen Versicherungswesens, geboren am 29. Mai 1808 zu Gut Hundsbrunn bei Ohrdruf in Thüringen, † am 6. October 1872 in Gotha. Der Vater, Pächter des eben genannten ganz allein liegenden Gutes, ließ diesen seinen zweiten Sohn anfangs durch einen Hauslehrer unterrichten, dann das Progymnasium zu Ohrdruf [462] und von Ostern 1826 ab das Gymnasium zu Gotha besuchen, welches er in allen Fächern mit Auszeichnung absolvirte. Hierauf bezog er Ostern 1828 die Universität Göttingen, um Rechts- und Cameralwissenschaft zu studiren; er beschäftigte sich jedoch auch mit Mathematik, Physik, Chemie, Botanik und Mineralogie und gewann durch eine Arbeit über Hygrometrie einen zweiten Preis, während den ersten kein geringerer als Bunsen ihm streitig machte. Im Jahre 1831 legte er sein juristisches Examen ab und bestand gleich darauf auch die cameralistische Prüfung mit Auszeichnung. Nun trat er in den gothaischen Staatsdienst ein, und als zu jener Zeit der in der Gründung begriffene Zollverein eine frische, hoffnungsreiche Strömung in dem wirtschaftlichen und politischen Leben Deutschlands in Aussicht stellte, war es seine richtige Beobachtung und Beurtheilung der Zeitverhältnisse, welche ihn sofort eingehende Studien im Steuerfache machen ließ. Im Jahre 1834 erhielt er eine feste Stellung als Rentcommissär im Rechnungsdepartement und der Secretarie der Herzoglichen Kammer zu Gotha. Mittlerweile hatte ihn jedoch E. W. Arnoldi, der Begründer der Gothaer Lebensversicherungsbank, kennen und seine außerordentliche Befähigung schätzen gelernt und bewirkte 1835 seine Ernennung zum Banksecretär, eine Stelle, deren Inhaber 1839 den Titel Bankbevollmächtigter, 1863 Bankdirector erhielt und in der That die Leitung der eigentlichen Bankverwaltung besorgte. Hier war er nun der rechte Mann am rechten Platze. Durch das völlige Aufgehen in seinem Berufe, weise Selbstbeherrschung, Zurückhaltung und Disciplinirung wußte er den günstigen Erfolg an sich zu fesseln. „Nicht an der Begründung und ersten schwierigen aber glücklichen Organisation hatte er Theil, aber die Entwickelung der gedeihlichen und hohen Blüte der Gothaer Anstalt ist zumeist sein Werk und um die gesicherte, solide Entfaltung des Lebensversicherungswesens in Deutschland hat er mindestens sehr große und bleibende Verdienste.“ Eine große Anzahl eingehender und noch jetzt beachtenswerther Abhandlungen von ihm geben hierfür den Beweis. So erschien von H. in der „Deutschen Vierteljahrsschrift“ Jahrg. 1842: „Die neusten Ergebnisse und Fortschritte der Lebensversicherungsanstalten in Deutschland mit Andeutungen über die national-ökonomische Wichtigkeit dieser Anstalten.“ In der gleichen Zeitschrift Jahrg. 1852 veröffentlichte er: „Die Lebensversicherungsanstalten Deutschlands, ihre Einrichtungen, ihr Zustand und ihre Hoffnungen“ und in Masius’ „Rundschau der Versicherungen“ 1853: „Die Bestimmungen der Verfassung der Gothaer Lebensversicherungsbank über die Berechnung der Reserve mit ihren Consequenzen,“ desgl. Jahrg. 1854; „Zur Frage über die Vertheilung der Ueberschüsse bei Lebensversicherungsanstalten“. Fast jedes Jahr zeitigte fortan eine größere Zahl bahnbrechender Schriften, so über „Die Lebensversicherung als Mittel zur Hebung des persönlichen Credits für Mitglieder von Vorschußkassen und Creditgenossenschaften“; „Zur Frage über die Behandlung der Selbstmordfälle von Versicherten bei den Lebensversicherungsanstalten“; „Die Stellung der Aerzte zu den Lebensversicherungsanstalten“; „Der Prämienübertrag bei der Lebensversicherung“ u. s. w.

Den Gedankenaustausch mit Fachgenossen als den wirksamsten Hebel für Erlangung eigener Tüchtigkeit und Schaffenskraft anerkennend, knüpfte H. mit englischen Versicherungsleuten um die Mitte der vierziger Jahre fördernde und erfolgreiche Verbindungen an, sodaß ihn die statistische Gesellschaft zu London zu ihrem auswärtigen, das Institut of Actuaries zu seinem correspondirenden Mitglied ernannte. Mehrere seiner Schriften wurden daher auch ins Englische übersetzt. Nicht minder lebhaft wie zu den englischen wurden bald seine Beziehungen zu den deutschen Fachgenossen und Gelehrten und hiernach dehnte er dieselben auch auf Frankreich, Oesterreich, Belgien (wo er seit 1857 correspondirendes [463] Mitglied der Commission centrale de statistique in Brüssel war) und zuletzt auf die Vereinigten Staaten von Nordamerika aus. Nebenher lief seine Wirksamkeit und Stellung auf den in den fünfziger Jahren von Quetelet in Brüssel angeregten internationalen Congressen, denen er 1855 in Paris, 1857 in Wien, 1860 in London und 1863 in Berlin beiwohnte. Von der Gothaischen Regierung wurde wiederholt sein sachverständiger Rath erbeten, so bei der Umgestaltung der Wittwensocietät. In Anerkennung seiner Verdienste darum erfolgte die Verleihung des Prädicats „Finanzrath“.

Als es sich um Entwürfe zu einem Versicherungsgesetze handelte, nahm H. an den Verhandlungen in dem Collegium für Lebensversicherungswissenschaft, welches im Jahre 1868 unter seiner wesentlichen Mitwirkung in Berlin ins Leben gerufen worden war, einen entschiedenen Antheil. Für seine Stellung zu den bedeutsamen Bestrebungen des Collegiums in legislatorischer Richtung war stets das für ihn bestimmend und ausschlaggebend, das große Werk vor wechselnden Zeitströmungen und persönlichen Auffassungen zu schützen und dafür suchte er nach richtigen und ausreichenden Garantien. In Gotha nahm H. Antheil an der Gründung der Gothaer Privatbank und gehörte deren Aufsichtsrath bis zu seinem Tode an, ferner war er Mitglied des Vorstandes der kaufmännischen Innungshalle und Handelsschule und des Aufsichtsrathes der Actiengesellschaft für Wasserversorgung.

H. war seit dem 4. Juni 1838 vermählt mit Marie Henneberg aus Gotha, die ihm sieben Kinder gebar, von welchen drei jedoch nur ein geringes Alter erreichten; seine Gattin selbst wurde am 26. Mai 1866 von langen Leiden durch den Tod erlöst.

Vgl. Erinnerungen an Gustav Hopf von Dr. F. Henneberg, Gotha 1872.