ADB:Martini, Christoph David Anton

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Artikel „Martini, Christoph David Anton“ von Otto Mejer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 500–501, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Martini,_Christoph_David_Anton&oldid=- (Version vom 27. April 2024, 03:34 Uhr UTC)
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Martini: Christoph David Anton M., protestantischer Theolog, geb. zu Schwerin in Mecklenburg, wo sein Vater Superintendent und Hofprediger war, am 22. Januar 1761, † zu München am 1. Septbr. 1815. Mit tüchtiger philologischer Vorbildung ausgestattet studirte er zuerst auf der kleinen herzoglich mecklenburgischen Universität Bützow, hierauf unter Michaelis und Koppe in Göttingen, fungirte dann als Adjunkt seines Vaters, und Pagenlehrer in Schwerin, und wurde, als im Jahre 1789, unter Verschmelzung mit Bützow, die Universität Rostock reorganisirt ward, an dieser zweiter Professor der Theologie und zugleich Beisitzer des Consistoriums. Den theologischen Doctorgrad erwarb er sich auf Grund einer umfänglichen philologisch-kritischen Commentation über Esaias 52, 18 und 53, 12 (Rostock 1792), und entfaltete, zur ersten theologischen Professur aufgerückt, eine vielseitige akademische Wirksamkeit, während er schriftstellerisch sich insbesondere der historischen Forschung zuwendete. Sein in der Geschichte des ehrenwerthen Rationalismus unvergessenes Hauptwerk ist der „Versuch einer pragmatischen Geschichte des Dogma von der Gottheit Christi [501] in den ersten vier Jahrhunderten nach Christi Geburt“ (Rostock und Leipzig 1800). Als die baierische Regierung, nach dem Erwerbe von Würzburg, dort eine protestantisch-theologische Facultät errichtete, ward er als Professor der Kirchengeschichte und der alttestamentlichen Exegese, auch als Oberconsistorialrath, dorthin berufen, trat diese Stellung Michaelis 1804 an und erlebte mit Schelling und Paulus den damaligen Aufschwung von Würzburg, wurde aber schon 1807 nach Altorf versetzt, da bei dem Regierungswechsel die Würzburger protestantisch–theologische Facultät aufhörte. Indeß war dies nur ein Uebergang; denn als 1809 auch Altorf aufgehoben wurde, ging M. als Kreiskirchenrath, ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Lycealprofessor der Geschichte nach München; wo jedoch eine zu angestrengte Thätigkeit ihn bald aufrieb. Eine auf Anlaß der Akademie entstandene Abhandlung von ihm „Ueber die Einführung der christlichen Religion als Staatsreligion im römischen Reiche durch den Kaiser Constantin“ (München 1813), ist durch historische Forschung für die Dauer von wissenschaftlichem Einflusse gewesen. Seinen Gesammtcharakter faßt sein College Schlichtegroll in die Worte zusammen: „ein Mann, in dem kein Falsch war; das Muster eines redlich und unparteiisch forschenden, echt frommen Gottesgelehrten“. Von seinen zwei Söhnen hat der ältere, Karl Christian Friedrich (geb. zu Rostock am 29. Junius 1794, † daselbst am 29. Jul. 1857) sich als einer der trefflichsten mecklenburgischen juristischen Praktiker ausgezeichnet; er war zuletzt Director eines der dortigen Mittelgerichte und zugleich des Landesconsistoriums. Der jüngere, Adolf (geb. zu Rostock am 26. August 1798, † zu München am 14. März 1875), hatte Philologie studirt, wurde Lehrer des Prinzen Peter von Oldenburg, ging von da in die russische Diplomatie über und ist als kaiserlicher Staatsrath gestorben.