ADB:Mayer, Samuel Marum

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Artikel „Mayer, Samuel Marum“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), ab Seite 128, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mayer,_Samuel_Marum&oldid=560780 (Version vom 24. Dezember 2009, 04:11 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
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Mayer, Julius Robert von
Band 21 (1885), ab Seite 128. (Quelle)
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Mayer: Samuel Marum M., Rechtslehrer, wurde am 12.März1797 zu Frcudenthal im württembergischen Oberamt Vesigheim in einer armen jüdischen Familie geboren. Sein mütterlicher Großvater, ein gelehrter Rabbiner, beschäftigte sich viel mit dem Enkel, der frühe eine hervorragende Begabung zeigte, und führte ihn in die Kenntniß des Alten Testaments und des Talmud ein. Er sollte in die Fußtapfen des Großvaters treten und wurde zu seiner weiteren Ausbildung nach zurückgelegtem 13. Lebensjahre der Talmudschule in Hechingen übergeben. Dort machte er schnelle Fortschritte, aber je mehr er die jüdische Gelehrsamkeit kennen lernte, desto weniger befriedigte sie ihn. Der einmal erweckte Wissensdurft zog ihn mehr zu classischen Studien. Er beschloß die Rabbinerlaufbahn zu verlassen und kehrte in das elterliche Haus zurück. Die Seinigen wollten aber nichts von seinen weiteren Studienplänen wissen, da sie fürchteten, diese könnten ihn zum Abfall vom väterlichen Glauben Verlocken; und überdies fehlten der Familie die Mittel zum Besuch höherer Vildungsanstalten. Nun faßte der strebsame Knabe den Entschluß, sich unmittelbar an seinen Landesherrn, den gefürchteten König Friedrich, zu wenden. Dieser kam öfters nach Freudenthal, wo er ein Jagdschloß besaß und mit Mayer’s Großvater, dem eben erwähnten Rabbiner, in freundlichen Beziehungen stand. Dies wußte M. und darauf baute er seinen Plan. Als der König wieder einmal in Freudenthal erschien, stellte er sich in den Weg, als der Reifewagen vorbeifuhr und warf eine Bittschrift hinein, in welcher er bat, das Gymnasium in Stuttgart besuchen und eine wissenschaftliche Laufbahn betreten zu dürfen. Des anderen Tages wurde sein Vater in daß Schloß beschieden und ihm eröffnet, daß sein Sohn in das Gymnasium zu Stuttgart aufgenommen sei und das der König durch jährliche Stipendien für die Studienkosten sorgen wolle. Der Vater war zwar nicht ganz einverstanden, aber er wagte nicht zu widersprechen, denn eine solche königliche Gnade war bei König Friedrich Befehl. M. begab sich sofort nach Stuttgart und machte von der ihm gebotenen Gelegenheit mit freudigem Eifer Gebrauch. Im Herbst 1815 bezog er die Landesuniversität. um die Rechts wissenschaft zu studiren, und die königlichen Stipendien, die er auch nach des Königs 1816 erfolgtem Tod fortbezog, machten ihm möglich bis Herbst 1820 auf der Universität zu bleiben. Mit großem Fleiß legte er sich nicht nur auf die juristischen Fächer, sondern auch auf philosophische Studien. Am geselligen Leben der Studenten nahm er schon aus Sparsamkeitsgründen wenig Antheil, doch stand er mit vielen Einzelnen, besonders mit Mitgliedern der Burschenschaft, in freundschaftlichem Verkehr. Unter den Universitätslehrern zog ihn besonders Schrader an, mit dem er auch nach der Universitätszeit in Beziehungen blieb und später als College durch innige Freundschaft verbunden war. Nachdem er seine Studien vollendet und seine Prüfungen mit Auszeichnung bestanden hatte, ließ ihm der damalige Justizminister v. Maucler das Anerbieten machen, ihn sogleich im Staaisdienst zu verwenden, sobald er zum Christenthum übergetreten sein werde. Daß er diesen Schritt thun werde, konnte man mit Wahrscheinlichkeit annehmen, da er sich von jüdischen Anschauungen und Gebräuchen losgemacht hatte und für religiöse Fragen sich lebhaft interessirte. Doch konnte er sich noch nicht dazu entschließen, da Or noch keine positiv christliche Ueberzeugung gewonnen hatte und zu gewissenhaft war, um äußerer Vortheile willen das religiöse Bekenutniß zu [129] wechseln. Er verzichtete daher vorerst auf den Staatesdienst und begnügte sich unter fremdem Namen die Advocatenpraxis auszuüben, da die damaligen Gesetze den Juden noch nicht gestatteten, als Rechtsanwälte aufzutreten. Der damalige Präsident der Kammer der Abgeordneten, Dr. Weishaar, übertrug ihm die Auß- arbeitung von Proceßschriften, auch andere Stuttgarter Advocaten ließen ihn unter ihrem Namen Processe führen. Bald erwarb er sich durch seine Advocatenpraxis und litterarische Arbeiten den Ruf eines gelehrten und scharssinnigen Juristen. Es lag daher nahe, seine reichen Kenntnisse für das akademische Lehramt zu nützen und es wurde ihm von dem damaligen Minister Schmidlin der Antrag gemacht, ein Lehramt an der Universität Tübingen, zunächst provisorisch, zu übernehmen. Er ging darauf ein, wurde 1828 Doctor der Rechte und im Juli 1829 zum Privatdocenten für römisches Recht mit dem Titel eines außerordentlichen Professors und entsprechendem Gehalt ernannt. Seine Vorlesungen, auf die er sich sehr sorgfältig vorbereitete, fanden Anklang und wurden als sehr gründlich und inhaltreich geschätzt. Im J. 1831 wurde er außerordentlicher Professor und als 1833 Wächter einem Rufe nach Leipzig folgte, war M. neben Schrader der Hauptvertreter des römischen Rechtes. Dem Vorrücken zum Ordinariat stand seine jüdische Confession noch im Wege und die Frage des Uebertritts zum Christenthum trat aufs neue an ihn heran, aber immer noch war er von Zweifeln und Bedenken hin- und hergetrieben. Ein von ihm verfaßtes Glaubensbekenntniß, das er zwei theologischen Freunden privatim vor1egte, fanden diese nicht ganzgenügend; eine allgemein gehaltene Erklärung der Uebereinstimmung mit den symbolischen Büchern, die man ihm vorschlug, entsprach seiner gewissenhaften Wahrheitsliebe nicht. Dazu kam die Rücksicht auf die Bitten und Vorstellungen seiner jüdischen Verwandten, die Alles aufboteu, um ihn vom Uebertritt abzuhalten. Diese Kämpfe griffen ihn so an, daß seine Gesundheit Noth litt und er in eine Nervenaufregung und Abspannung gerieth, welche ihn eine Zeit lang arbeitsunfähig machte und nöthigte, seine Vorlesungen beinahe ein Jahr lang aszufctzen. Endlich im Sommer 1834 kam er zu einem Entschluß, am 28. August wurde er in Vuoch im Remsthal, wo er im dortigen Pfarrhaus längst eine zweite Heimath gefunden hatte, durch die Taufe in die evangelisch-lutherische Kirche aufgenommen und bekeftigte sich von nun an immer mehr im christlichen Glauben. Im October desselben Jahres trat er auch in den Stand der Che mit der Tochter eines evangelischen Geistlichen, des Pfarrer Mayer in Alsdorf, verlor aber schon nach drei Jahren diese in treuer Hingebung für ihn lebende Gattin durch den Tod. Nachdem dieKrifis des Uebertritts überwunden war, kehrte auch Mayer’s Gesundheit wieder und er widmete sich mit neuem Eifer seiner akademischen Lehrthätigkeit. Die Gegenstände seiner Vorlesungen waren Institutio11en, Pandekten, Exegese einzelner Abschnitte derselben und seit 1839 auch der Civilproceß, der seine geschätzteste Vorlesung wurde. Auch mehrere werthvolle litterarische Arbeiten erschienen nun, unter denen eine Monographie über die Lehre von den Legaten und Fideicommissen (1854) wol die bedeutendste ist. Er stand auf dem Boden der historischen Rechtsschule, seine wissenschaftlichen Ausführungen waren gründlich, klar und streng quellenmäßig, vermieden aber Aufstellung allgemeiner Gesichtspunkte und philosophische Cr- örterungen. Seine,Vorlesungen waren sehr inhaltreich, nur berücksichtigten sie die Litteratur und die neueren Ansichten gar zu wenig. Im Januar 1887 rückte er zur ordentlichen Professur vor und nahm seitdem an den Senats und Facultätsgeschäften, sowie an den Arbeiten des Sprucheollegiums eifrigen Antheil. “ Bei letzteren entwickelte er großen Scharjsinn, der zuweilen an die talmudische Schule erinnerte. Im Senat war er von Geltung und Einfluß und imJ.1849 II!. 9 [130] bis 1850 führte er das Reetorat der Universität und hatte in dieser politisch bewegten Zeit mannigfache Gelegenheit, seine Festigkeit und Besonnenheit zu bewähren. Mit seinem Freunde Schrader war er eifriges und ausdauerndes Mitglied des vaterländischen Vereins, welcher das constitutionell-monarchische Princiv gegen die unter der Tübinger Bürgerschaft sehr verbreitete demokratische Richtung muthig vertrat. In späteren Jahren nahm er an den politischen Angelegenheiten keinen thätigen Antheil mehr, seine Interessen concentrirten sich immer ausschließlicher auf daß religiöse Gebiet und seine Berufsthätigkeit. Er war ein glaubrnstreuer, frommer Christ und bewährte seine Frömmigkeit besonders auch durch umsichtige Wohlthätigkeit. Die Obliegenheiten seines Vcrufs konnte er bis zu seinem amis. April 1862 erfolgten Tod mit gewohnter Treue erfüllen. Nachdem er Tags zuvor ohneAhnung auf den folgenden Morgen eine Facultätssitzung zusammenberufen und sich Abends in bestem Wohlbefinden schlafen gelegt hatte, überraschte ihn der Tod im Schlaf. Am 1. Januar seines letzten Lebensjahres hatte er als Zeichen der Anerkennung seiner Verdienste den Orden der württembergischen Krone erhalten und schon 1856 den Friedrichsorden. Schriften: „Comn1eutar des neuen württembergischen Pfandrechts“, 2 Bde., 1825–“26; „Die öffentlichen Verhältnisse der Juden“, 1827; „.4(1 l-iyjj 1jbrj 11l„ 0s1p. 44–48. (1jse1–t–8.tio äS .jure cjvi1i llistorjes. 1828; „Ueber die staatH- bürgerlichen Wahlrechte der Verurtheilten und Begnadigten“, 1. und 2. Auflage, 1833; „Ueber das Recht der Anwachsung bei Testaments und gesetzlichem Erbrecht“, 1835; „Ueber römisches Recht und neue Gesetzgebung“, 18:39; „Die Lehre von dem Erbrecht nach d. heutigen röm. Recht“, 1840; „Das Intestaterbrecht der 1iberj 118turwis, 1837 und 1838; „t1(1 0:t„ji lnst.itutionun1 co111– ment.:1r. lR’, 48 (Jon1111e.11w.tjo ’1’11bing:16 1853 (Gratulationsschrift zu Schrader’s fünfzigjährigem Doctorjubiläum); „Die Lehre von den Legaten und Fideicommissen“, 1, 1854; „1)jgesto1–11111 ele .jure c10tiun1 )0(III. 3. 1. 56. iF. interpretstjO“„ ’1’ubjnge1e 1859.

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