ADB:Paalzow, Christian Ludwig

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Wechseln zu: Navigation, Suche

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Paalzow, Christian Ludwig“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), ab Seite 35, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Paalzow,_Christian_Ludwig&oldid=610742 (Version vom 11. Dezember 2009, 00:48 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
Heinrich Totting von Oyta (2. Artikel)
Nächster>>>
Paalzow, Henriette
Band 25 (1887), ab Seite 35. (Quelle)
Autor [[| in Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand Februar 2009)
PND-Nummer 11601119X
(Datensatz, Rohdaten, Werke)
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Paalzow: Christian Ludwig P., juristischer Schriftsteller. Von seinen Lebensverhältnissen ist nur wenig zur allgemeinen Kunde gelangt. 1753 zu Osterburg in der Altmark geboren, studirte er zu Halle die Rechtswissenschaft, wurde 1787 Criminalrath bei dem kurmärkischen Kammergerichte in Berlin, 1798 Kriegs- und Domänenrath, sodann zweiter Justitiar und Kammerfiskal zu Marienwerder und starb (muthmaßlich dortselbst) am 20. Mai 1824. – P. entfaltete schon frühzeitig schriftstellerische Thätigkeit; seine ersten Versuche waren keine selbständigen Arbeiten, sondern Uebersetzungen oder Herstellung von Sammelwerken; später trat er jedoch selbstschaffend auf, und verbreitete sich über die mannigfachsten Stoffe, wie aus dem von Madai bei Ersch und Gruber (III. Sect. 8. Thl. S. 8) mitgetheilten Schriftenverzeichnisse hervorgeht, welches Verzeichniß etwas gekürzt sich auch in Pierers Universal-Lexicon findet. –

Paalzow’s erstes sechstheiliges Werk erschien zu Berlin 1777–81 unter dem Titel: „Berühmte Rechtshändel bei verschiedenen Parlamenten in Frankreich; aus dem Französ. etc. etc.“ Diesem folgte: „Linguets’ interessanteste Rechtshändel“ (1778), welche Uebersetzung von der allgem. deutschen Biblioth. (Band 38 S. 431) als eine dem Sinne und Geiste des Originals angepaßte gelobt wird. – Ferner sind zu erwähnen: „Politische und gelehrte Anekdoten unserer Zeit“, 4 Bde. (1780–83), „Magazin der Gesetzgebung“, 2 B. (1780), „Merkwürdige Rechtsfälle“ (1789), „Die Juden“ (1799), „Geschichte der religiösen Grausamkeit“ (1800), „Magazin der Rechtsgelehrsamkeit“, 7 B. (1801), „Handbuch für praktische Rechtsgelehrte“, 2 Bde. (1802. 2. Aufl. 1810), „Commentar über die Criminal-Ordnung für die preußischen Staaten“, 2 Theile. (1807), „Kriegs- und Friedensrechte der Franzosen“ (1815. 2. Aufl. 1821), „Berichtigungen“ hiezu (1816. 2. Aufl. 1821). P. beschloß seine reiche litterarische Wirksamkeit 1822 mit einer Arbeit „Ueber teutsche Gesetzbücher und den Inquisitionsproceß, ingleichen über das öffentliche gerichtliche Verfahren, Polemik des 16. Jahrhunderts.“

Ersch und Gruber a. a. O. – Oettinger, Moniteur des dates, s. v. Paalzow.
Eisenhart.
Persönliche Werkzeuge