ADB:Pegius, Martin
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Pegius: Martin P., Jurist und Astrolog, „florierte“ nach Jöcher um 1560. Genauere Nachrichten über sein Leben scheinen zu fehlen, selbst M. Adams „fjt9.S (3Ormz11O1um .I11re0onsu1tor11r11 St 1901jtjO0rum“ (-Heidelberg 1670) enthalten den Namen nicht. Er begegnet mi8 sofort als fürstbischöflich salzburgischer Rath, als welcher er über verschiedene Rechtöfragen (Gantrecht, Erbbaurecht u. s. w.) in deutscher Sprache Abhandlungen verfaßte. Er soll sogar eine Uebersetzung des juftinianischen Codex angefertigt haben, und jedenfalls spricht es für daß Ansehen des Mannes, daß sein Tractat „1)e S81s7itt1tjbus noch 1733 zu Regensburg nachgedruckt wurde. Bekannter noch wurde er aber durch sein voluminöses Lehrbuch der „wissenschaftlichen“ Astrologie, welches unter dem Titel: „Geburtsstundenbuch, darinnen eines jetlichen Menschen Natur und Eigenschafft auß den gewißen Leuffen deren Gestirn mit gutem bestandt gefunden werden mag“, im J. 1570 bei Sixt Henricpetri zu Basel herauskam. In der au den Propst Neuhauser von St. Zeno (bei Reichenhall) gerichteten Einleitung entwickelt P. ausführlich seine pädagogischen Ansichten: „Raitkunst“ – damit ist die Arithmetik gemeint –, „Erdmesserey“ und „Gestirenkunft“ sollen die Basisr des gelehrten Unterrichtes bilden. So beginnt denn auch das Werk mit den vier Species, dann kommt die eigentliche Sterndeutekunst nebst zahlreichen astronomischen Einschaltungen, und den Beschluß machen Chronologie und Kalenderkunst.
Jöcher, Gelehrten-Lexikon, 3. Band. – Wolf, Geschichte der Astronomie, S. 35.