ADB:Pierius, Urban
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Pierius: Urban P. (Birnbaum) war einer von denjenigen deutschen Theologen der zweiten Hälfte des 16. und des anfangenden 17. Jahrhunderts, welche einen höchst wechselvollen Lebensgang gehabt haben. Urban Birnbaum war geboren zu Schwedt in der Uckermark 1546, im Todesjahre Luthers. Er wurde erzogen auf Kosten des Grafen Martin von Hohenstein. Vom 15. Jahre an studirte er in Frankfurt a. d. Oder; hier gräcisirte er seinen guten deutschen Namen Birnbaum und nannte sich Pierius; unter diesem Namen nennt ihn die Kirchen- und Litterärgeschichte. Anfangs studirte er die Rechte und verhei- [118] rathete sich mit der Tochter eines reichen Advocaten in Breslau. Nachdem aber sein Schwiegervater gestorben war, wandte er sich dem Studium der Theologie zu; er wurde Professor der Philosophie, promovirte im Jahre 1577 unter dem s. Vorsitz des Professors Andreas Musculus zum Doctor und Professor der Theologie. Aber schon im folgenden Jahre, 1578, wurde er nach Brandenburg berufen, als 1’ustor 1?rj11r1rjus. Wenige Jahre später, wahrscheinlich 1581, erging an ihn der Ruf nach Küstrin, als Pastor und Generalsuperintendent. Er folgte dieser Berufung. Aber hier in Küst1–in kam er in den Verdacht, von Luther’s Lehre abzuweichen, während er eine hohe Würde in der lutherischen Kirche bekleidete. Es erging an ihn der Befehl, er sollte, in Gegenwart des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg, seine Lehransicht von der Person Christi und vom h. Abendmahl öffentlich bekennen. Dies geschah denn auch wirklich, etwa im Jahre 1586. Zwei Jahre später, 1588, berief ihn der Kurfürst von Sachsen, Christian 1., der ihn im Brandenburgischen persönlich Ltnnen gelernt hatte, nach Dresden als Hofprediger und Superintendent. Allein in Dresden wiederholte sich, was schon zu Küstrin sich ereignet hatte: P. kam in den Verdacht der Hinneigung zum Calvinisn1uis. Das war die Zeit der sogenannten crypto-calvinistischen Bewegung, deren tragische Schlußkataftrophe mehrere Jahre später eben in Kursachsen gespielt hat. Wahrscheinlich gab den ersten Anlaß zu der Verdächtigung des Pierius der Umstand, daß er, in Gemeinschaft mit seinen Collegen, den Hofpredigern Salmuth und Steinbach, eine Ausgabe der lutherischen Bibelübersetzung mit calvinisch angehauchten praktischen Bemerkungen, die sogenannte Krell’sche Bibel, bearbeitete, welche jedoch nicht weiter gefördert worden ist, als bis zum zweiten Buch der Chronik. Allein dieses litterarische Unternehmen von äußerst breitspuriger Art interessirte verhältnißmäßig nur Wenige. Wohl aber wurde das Volksgemüth und das Gewissen vieler ju der Gemeinde beunruhigt und erregt durch die Agitation für die Abschaffung deeJ5 Exorciiismus bei der h. Taufe. Sicher ist, daß P. bald darauf in Wittenberg durch seine Gegnerschaft deck- Exorcismus Aergerniß gab. Wahrscheinlich fing er schon in Dresden an, dieses Stück der h. Taufhandlung anzutasten. Dadurch erklärt sich dann um so leichter die Thatsache, daß er bereits in Dreisden da:- Mißtrauen und eine gewisse Aufregung in der Gemeinde erfahren mußte. Ohne Zweifel gab diese Wendung in der Stimmung der Gemeinde die Veranlassung dazu, daß P. Von Dresden nach Wittenberg versetzt wurde. Man nahm an, diese Versetzung, welche im Jahre 1590 stattfand, sei dem Kurfürsten Christian I., der inzwischen den 1588 zum Geheimtath ernannten 11r. Nicolaus Krell zum Kanzler befördert hatte und demselben umimschränkten Einfluß auf die Regierung gestattete, angerathen worden. P. selbst hat iudeß später (16Oss), als dieser Umstand öffentlich behauptet wurde, denselben bestritten und glaubhaft versichert, er sei nach Wittenberg von Seiten der Universität und des Magistrats. der Stadt berufen worden (Examen und Erläuterung S. 232). Ansangs wurde P. nur provisorisch zum Vicepastor in Wittenberg berufen, aber gleichzeitig zum Superintcudenten daselbst bestellt. Mit der Universität hatte er anfangs nichts zu thun. Aber schon am 26. April 1590 wurde er in die theologische Facultät aufgenommen, im folgenden Jahre definitiv zum Pastor und zugleich zum GeneralsupBrintendenten de T– Kurkreises ernannt. An der Universität hatte er großen Erfolg: seine Vorlesungen waren äußerst zahlreich besucht, so daß sowohl die Universität als der Magistrat, ohne sein Vorwissen, mehr als einmal dem Kurfürsten Zeugniß zu seinen Gunsten ablegteu. Weil er aber je und je in Predigten von dem evangelisch-lutherischen Bekenntnisse abwich, und für Beseitigung des Exorcismus bei der Taufe arbeitete, zog er sich in Wittenberg, noch mehr als in Dres sden, Unpopularität bei der Gemeinde und bei einem [119] Theil der studierenden Jugend zu. Als erstes geistliches Mitglied des Confistotiums suchte er auf dem Wege der kirchenregimentlichen Verwaltung den Exorcismus in Abgang zu bringen. P. kam im Februar 1591 von Wittenberg nach Dresden, und setzte in einer Conferenz mit sämmtlichen Geistlichen der Stadt die Erklärung durch, daß der Exorcismus nicht ein wesentlicheis Stück der Taufhandlung sei. Er entwarf sofort eine schriftliche Erklärung, dahin gehend, man wolle sich bemühen, diejenigen, welche den Exorcismus für unerläßlich hielten. Von ihrem Irrthum abzubringen, und denselben so aus den Herzen der Zuhörer herauszupredigen, ehe man zur wirklichen Abschaffung schreite. Diese Erklärung wurde von allen Mitgliedern der Confetenz unterzeichnet. In diesem Sinne arbeitete P. nun ein ausführlicheres Gutachten aus, betitelt: „Einhellige Vergleichung“. Dieser Urkunde suchte er in dem Kurkreise Eingang und Annahme zu verschaffen. Zu diesem Behufe wurden sämmtliche Superintendenten des Kurkreises nach Wittenberg einberufen: am 2. März 1591 hatten sie sämmtlich vor dem Consistorium zu erscheinen; zwei Tage lang wurde ihnen zugesetzt, den Exorcismus bei Vollziehung der heiligen Taufe zu beseitigen. Das galt aber den treuen Lutheranern als unzulässige Connivenz gegen die reformirte Kirche, als Abfall vom lutherischen Bekenntniß, als partiellt-r Uebertritt zum Calvinis mus. Die Gründe, welche der Gencralsuperintendent P. für die geforderte Concession geltend machte, waren keineswegs sachlicher Art und biblisch begründend, sondern beruhten meist auf Rücksichten, Vorgängen bei Hof (Kurfürst Christian hatte im Januar 1591 die Prinzessin Dorothea unter Weglassung des Exorcismus taufen lassen) sowie in der Nachbarschaft, z. B. in anhaltischen Gemeinden, und auf Anträgen einzelner Geistlicher des eigenen Kirchenkreisees. Die Mittheilungen letzterer Art gingen den Superiutendenten sehr zu Herzen, weil sie dadurch inne wurden, daß sie falsche Brüder unter ihren Geistlichen hätten. Sie baten aus der Sitzung abtreten zu dürfen. Daß wurde gewährt, und sie verabrrdeten sich sofort, die Unterschrift zu verweigern, möge daraus werden, was da wolle; sie ersuchten namentlich den Torgauer Superintendenten, als ihren Senior, mit Unterzeichnung der fraglichen Urkunde den Anfang nicht machen zu wollen. Allein der Generalsuperintendent V. stand von seinem Verlangen nicht ab, legte ihnen im Sitzungszimmer des Consistoriums eine schriftliche Erklärung vor, die er nebst seinen Gesinnungsgenossen zuerst unterzeichnete; und nun drang er in die Superintendenten unaufhörlich, bald mit Ungeftüm, bald mit einschmeichelnden Reden, indem er beifügtt–, es solle hiermit dem Katechismus Lutheres kein Abbruch geschehen; es sei ferne von ihm, irgend etwas wider Luthers Schriften, sofern man sie nur recht verstehe, unternehmen zu wollen. Die Unterschrift solle ja weiter nichts besagen, als daß der Exorcismus unterlassen werden könne, unbeschadet des Taufsacraments. Weil er nun nicht abließ, die Unterschrift zu fordern, so vollzogen die Superintendenten endlich ihre Unterschrift, einige mit, einige ohne den obigen Vorbehalt. Es handelte sich in der That für mehrere dieser Männer um Amt und Existenz. Die so bedrängten Geistlichen waren begreiflich auf P. übel zu sprechen. Sie bezeichneten ihn als eine Kreatur des Kanzlers Krell, und waren empört über seine Gewaltthätigkeit. Vgl. Chr. Aug. Freyberg, Altes und Neues aus Sachsen u. s. w. Dresden 1727. S. 88 ff., bes. 94 ff. Gemeindeglieder in Wittenberg und Studenten der Universität belegten ihn mit den ärgsten Schimpfnamen. Fast täglich erschienen Pasquille auf ihn, man drohte, sein Haus zu stürmen, und mehrmals gerieth er in wirkliche Lebensgefahr; Erfahrungen, die er mit Standhaftigkeit und Geduld über sich ergehen ließ. Da starb am 25. September 1591 Kurfürst Christian 1., 31 Jahre alt. Da der Kurprinz minderjährig war, so übernahm der fürstliche Vormund dit- [120] Verwaltung4des Landes; das war Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen- Weimar, ein Enkel Johann Friedrichs des Großmüthigen, und Schwiegerfohn Herzog Christophs von Würtemberg, ein treuer Anhänger des Lutherthums. s Nun brach, da der Administrator auf die Stände, d. h. vorzugsweise auf die Ritterschaft, alle Rücksicht nehmen mußte, die Reaction mit Macht herein, am schwersten über den vorher allmächtigen Kanzler Krell, aber auch über die hervorragenden Kirchenmänner, welche ihm behülflich gewesen waren. Auch P. wurde verhaftet und, nebst anderen Wittenbergern, im Schloß –daselbst eingekerkert, Jahr und Tag gefangen gehalten. Indeß fehlte es ihm nicht ganz an Freunden und Gönnern, welche für ihn in der Noth sich verwendeten. Im J. 1588, als die spanische Armada England und den Protestantismus bedrohte, aber an der englischen Küste zu Grunde ging, hatte P. dies Ereigniß durch ein Gedicht verherrlicht. Deshalb verwendete sich jetzt Königin Elisabeth für ihn bei der kursächsischen Landesregierung. Auf diese hohe Verwendung hin wurde ihm 1593 die Freiheit geschenkt. Ob bedingungslos oder gegen Ableist1mg eines förmlichen Widerrufs, das ist fraglich. Im Februar 1593 erschien eine Flugschrift: „Reyo(stio oder Widerrufs (8iO) Brbsnj I’jerjj sonst Bierbawm des Apostaten und Erzcalvinisten u. f. w. durch 18–18gnum (J11rjstopborum II.“, ein Bogen kl. 4o. Das dem Unterzeichneten zu Gebot gestandene Exemplar ist allerdings ein Nachdruck des in Wittenberg erschienenen Originals, war indeß, wie sich nachweisen läßt, ein getreuer Abdruck. –
Diese Flugschrift ist aber nichts anderes als eine Schmähschrift. Den ersten Theil derselben bildet der angebliche Revers, d. h. Schuldbekenntniß und Widerruf, welche P. vor Entlassung aus der Haft und Landesverweisung sich am 1. Februar 159:3 habe abpressen lassen; diese angebliche Erklärung wird durch eine daran geschlossene Beeidigung bekräftigt. Darauf folgt ein in Verse gefaßter angeblicher „Sendbrief 1). Beutzers (d. h. Caspar Peucer’s) an l). Krell, Gundermann, Pierius und Lic. Salmuth“ u. a. Endlich folgt eine „Warnung aus Gottes Wort, an die gottlosen Calvinisten“, worauf einige Pfalterstellen folgen.
Diese Schmähschrift beantwortete unter dem 21. März 1593 Urban P., sobald sie ihm zu Gesichte kam, durch die Flugschrift: „Genötigte Verueinung lI1sb:-mj kjerji1). Daß ist, daß es nicht wahr sei, was wider ihn 1M1gnus cJll1–istopbOrus II. – – – in Druck ausgelassen.“ Heidelberg 1598. 4o. 8 Seiten. Mit begreiflicher Entrüstung fordert er den Anonymus auf, seinen Namen zu nennen, und die ausgesprochenen Anschuldigungen gebührend zu erweisen; daß werde er aber nimmermehr können. P. seinerseits versichert auf glaubhafte Weise, er habe niemals einen Widerruf der Art, wie er ihm nachgesagt werde, geleistet, niemals eine Schwärmerei in Kursachsen eingeführt, die Universität Wittenberg zerrüttet, und sei keinssweges auf Grund eines solchen Reverfes seiner Haft entlassen worden u. s. w. Angesichts dieser beiden Documente, der anonymen Schmähschrift, und der Widerlegung von Seiten des 1). P. selbst, können wir nur annehmen, daß jene angebliche Rey0ostio nebst angehängtem .1ursmentum, eine bösartige Erdichtung und Fälschung sei, daß P. vielmehr, infolge der englischen Verwendung, durch die kursächsische Landesverwaltung ohne ehrenkränkenden Vorbehalt seiner Haft entlassen worden sei. Aus einer10 Jahre später herausgegebenen Schrift des P. „Examen und Erläuterung“, Vorrede S. ’., wissen wir, daß der am 1. Februar 1593 ihm im Gefängnis; abgenommene Revers unter anderem folgenden Wortlaut hatte: „Daß ich die Confession dieser Lande (zweifellos die 0oukesjO 88.zco11i(:u von 1551) weder heimlich noch öffentlich mit Lehren und Predigen oder Schreiben anfechten, noch andere, [121] solchs zu thun, Anleitung geben solle.“ Ein Gelöbniß, welches treulich ges halten zu haben er sich bewußt war.
Nachdem er seine Freiheit wieder erlangt hatte, begab er sich zuerst ins anhaltische Gebiet nach Zerbst; dann fand er wieder eine Anstellung als Pfarrer in Amberg. Im J. 1599 erging an ihn der ehrenvolle Ruf nach Bremen als Pastor an der Anschariikirche und Superintendent. Diesem folgte er und verwaltete die genannten Aemter von da an bis an seinen Tod, der am 12. Mai 1616 in einem Alter von 70 Jahren eintrat.
Am 9. October 1601 war der ehemalige Kanzler Nicolaus Krell, nach 10jähriger Festungshaft, endlich gerichtet und in Dresden enthauptet worden. Ten Tag darauf hielt der zu seiner Vorbereitung für die Hinrichtung bestellt gewesene Pfarrer Nicolaus Blum von Dohna in der Frauenkirche zu Dresden eine „Leichpredigt“, welche sofort, von drei Predigern, außer Blum, von zwei Dresdener Diakonen, Tobias Rudolff und Adam Moller, unterzeichnet, durch den Druck veröffentlicht wurde. Durch diese Leichenpredigt sah sich 1). P. genöthigt, eine Gegenschtift herauszugeben: „Examen und Erläuterung der in der Leichpredigt über den enthauptcten 1). Nicolaum Krell gehalten, fürgebrachten neuen Religionsstrt-iten“ u. s. w. Bremen 1603. kl. 80, 262 S- Die Widmung an Bürgermeister und Rath zu Bremen ist unterzeichnet Bremen den 25. Juli 1602. Die .,Prüfung und Erläuterung“ ist so gehalten, daß der Schriftsteller sich regelmäßig an die drei kursächsischen.Geistlichen wendet, welche jene Leichenpredigt unterzeichnet haben. Das Buch zerfällt in drei Theile. Im 1. Theil prüft Verfasser die positiven Aufstellungen der Gegner, und sucht dieselben aus Gottes Wort zu widerlegen, S. 1–149; der II. Theil, S. 149–227 ist defet1fiverArt: P. lehnt 7 verschiedene Beschuldigungen ab, welche von den Unterzeichnern der Leichenpredigt der reformirten Kirchenlehre gemacht worden waren; dieselben betrafen theils die calvinische Lehre von der unbedingten Gnadenwahl, ttheils die reformirte Ansicht von der Person Christi, theils die calvinistische Abendmahlslehre. Während die beiden ersten Theile sachlich gehalten sind, ist der III. Theil persönlicher Art: der Verfasser widerlegt mehrere Beschuldigungen, welche gegen ihn selbst oder gegen V. Krell, beziehentlich gegen andere Geistliche in jener Predigt ausgesprochen worden waren. Dieser Theil enthält nicht wenige Beiträge zu der Lebensgeschichte des P. selbst. Damit war jedoch die Sache keinswrgs abgethan. V. Philipp Nicolai, Pastor der Katharinenkirche zu Hamburg, ein eifrig lutherischer Geistlicher, ließ im J. 16O3 ein kJsimsn 13:(8.mj11js 1)jerj:-u1j- nicht weniger als 600 Seiten umfassend, erscheinen. Auf diesen Angriff erwiderte P. sofort in einer kurzen, nur 45 Seiten umfassenden „Abfertigung des Ubiquistischen Predigers 1). Phil. Nicolai“ u.s. w. Er ließ aber noch im gleichen Jahre eine weit ausführlichere, nicht weniger als; 598 S. umfassende Entgegnung folgen, unter dem Titel: -„spo1ogjz und abgenöthigte Verantwortung des über der l). Nico!:-to 15rsi1io nachgehaltenen Leichpredigt angestelleten kJ:(8minjs“ u. f. w. Die Er- örterung in dieser, laut Vorrede, an die Gemeinde zu Hamburg gerichteten Streitschrift folgt genau dem Gang der Schrift „Examen und Erläuterung“, nur daß der dritte rein persönliche Theil der eben genannten Schrift hier wegfällt. Die drei Prediger, welche zur feelsorgerlichen Berathung Krell’s bestellt gewesen waren und die oben erwähnte Leichenpredigt über l). Krell unterzeichnet hatten, Blum, Rudols und Moller, fahen sich genöthigt, auch ihrerseits eine Rechtfertigung, P. gegenüber, herauszugeben, welche sie als eine Fortsetzung der Kritik von Seiten Nicolai’s ankündigten, mit dem Titel: „B1An1eu e2c-tmjuis 19ie1–jx-mi contit1us.tum“; 1608, 231 S. in 80. Auf letztere Schrift zu antworten hielt P. nicht für nöthig, wenigstens ist keine Entgegnung direct gegen diese [122] litterarisch bekannt. – So hat denn der spät nachwirkende Wellenschlag jener Bewegung, in welche P. während seiner Amtsführung in Kursachsen, von 1588 bis 1592, verf1ochten gewesen, noch ein Jahrzehnt später in Bremen ihm Be- ’ unruhigung und Kämpfe gebracht. Er war anfänglich evangelisch-luthetischer Theologe, aber, wie es scheint, von Anfang an durch die Melanchthonische Richtung beeinflußt, und niemals der von Amsdorf, Flacius und anderen vertretenen exclusiv lutherischen Geistesart zugehörig. Schon während seiner geistlichen Aemter in Kutbtandenburg, noch mehr aber in Kursachsen, trat bei ihm eine zu reformirter Lehrweise hervor, die schließlich Absetzung und Haft zur Folge hatte. Nach seiner Freilassung aber gelangte er in wenigen Jahren zu einer ehrenvollen Stellung innerhalb der reformirten Gemeinde in Bremen.
Abgesehen von den eigenen Schriften des Mannes, die oben genannt und als Quellen benützt sind, werde hier nochmals erwähnt (Freyberg) Altes und Neues von Sachsen 1727. Von Neueren vorzüglich das gediegene Schriftchen von Henke, Caspar Peucer und Nicolaus Krell. Marburg 1865, bes. S- 62 f., 66 ff. und Anmerkungen S. 88