ADB:Pommer-Esche, Johann Friedrich von

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Artikel „Pommer-Esche, Johann Friedrich von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 406–407, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pommer-Esche,_Johann_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 6. Mai 2024, 00:22 Uhr UTC)
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Pommer-Esche: Johann Friedrich von P., preußischer Generalsteuerdirector und Wirkl. Geh. Rath, geb. am 10. Februar 1803 in Stralsund, † 18. April 1870 in Berlin. Er besuchte in Stralsund, wo sein Vater als schwedischer Regierungsrath angestellt war, das Gymnasium und studirte von Herbst 1822 an bis Ostern 1826 in Göttingen und Berlin die Rechte. Die praktische Laufbahn wünschte er in der Heimath zu beginnen, es war aber nicht möglich, weil damals die Gerichtsverfassung Neuvorpommerns in Umgestaltung begriffen war. So wurde er nach vorzüglich bestandener Auscultatorprüfung von April 1826 bis Ende 1827 beim Stadtgerichte in Berlin beschäftigt. Da er im Winter 1827–28 die Referendarprüfung und Ende 1830 die dritte Prüfung mit Auszeichnung bestanden hatte, so suchte der Director der Handelsabtheilung, Beuth, ihn für die Verwaltungslaufbahn zu gewinnen. Anfangs lehnte er dies aus Vorliebe für die Justiz ab, aber schon bald, nach seiner Ernennung zum Assessor beim Kammergericht, änderte er den Entschluß und wurde auf seinen Antrag am 14. Juni 1831 der Regierung in Frankfurt a/O. zur Beschäftigung überwiesen, dann zur Provinzial-Steuerdirection in Breslau versetzt (22. December 1831). Am 25. Juni 1832 wurde er zum Regierungsassessor, am 23. Juli 1833 zum Regierungsrath befördert und 1834 als Justitiar an das Regierungscolleg in Stettin versetzt. Die Freude, nun der Heimath näher zu sein, dauerte jedoch nicht lange, denn wegen seiner Tüchtigkeit wurde er schon am 7. Juni 1835 als Hilfsarbeiter in das Finanzministerium berufen, worauf am 31. December 1836 die Beförderung zum geheimen Finanz- und vortragenden Rath im Finanzministerium und am 27. October 1839 die Ernennung zum geheimen Oberfinanzrath erfolgte. Im J. 1842 war er thätig als Bevollmächtigter bei der Rheinschiffahrts-Centralcommission, 1847 als Ministerialbevollmächtigter im ersten Verein. Landtage. Nachdem der Generalsteuerdirector Kühne Ende 1848 die einstweilige Leitung des Finanzministeriums übernommen hatte, wurde P. zunächst dessen Vertretung und am 3. März 1849 diese Stelle übertragen. In dieser leistete er Preußen und Deutschland die wichtigsten Dienste durch seine Thätigkeit für die zeitgemäße Fortbildung des deutschen Zollvereins. Seiner Mitwirkung ist zu verdanken der Abschluß der Verträge Preußens vom 7. September 1851 mit Hannover, vom 1. März 1852 mit Oldenburg, vom 19. Februar 1853 mit Oesterreich, vom 2. August 1862 mit Frankreich, vom 22. Mai 1865 mit Belgien und vom 30. Mai 1865 mit Großbritannien. Für die durch diese Verträge erworbenen Verdienste wurde ihm die ehrenvollste Anerkennung zu theil. Am 4. Februar 1854 wurde er zum Wirkl. Geh. Oberfinanzrath, am 25. Mai 1854 zum Mitglied des Staatsraths und am 10. August 1857 in diejenige Commission desselben berufen, welche wichtige grundsätzliche Fragen der Finanzverwaltung für die Entscheidung des Königs vorzubereiten hatte. Die Beförderung zum Wirkl. Geh. Rath erfolgte am 27. Januar 1865. Nach Einverleibung der neuen Provinzen 1866 erweiterten sich Pommer-Esche’s Geschäfte [407] dermaßen, daß vom 1. Januar 1867 an die Verwaltung der directen Steuern von der Generaldirection getrennt wurde. Es lag ihm die Organisation der Steuerverwaltung in jenen Ländern ob und daneben wurde er durch die Arbeiten seit 1867 des Bundesraths des Norddeutschen Bundes, seit 1868 des Bundesratbs des Zollvereins sehr in Anspruch genommen. Insbesondere ging von ihm der Entwurf zu dem Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 aus. Er hielt dasselbe mit den zugehörigen Regulativen für den würdigen Schlußstein seines langjährigen, erfolgreichen Wirkens. Bald hiernach wurde er von einem bedenklichen Leiden befallen, gegen welches er in Soden und in der Schweiz vergeblich Heilung suchte. Ende October 1869 nach Berlin zurückgekehrt, widmete er gleichwol seine Thätigkeit den Arbeiten in den Ausschüssen des Bundesraths und gedachte auch mit 1870 die Leitung der Generalsteuerdirection wieder zu übernehmen, aber die Krankheit trat wieder heftiger auf und am 18. April machte ein Lungenschlag seinem Leben ein Ende. In der Begräbnißrede gab der Geistliche ein sehr lebhaftes Bild von Pommer-Esche’s umfassender Thätigkeit zur einheitlichen Gestaltung Deutschlands auf dem Gebiete des Handels und Verkehrs, sowie seiner Fähigkeit zur Umgestaltung und Ordnung unter veränderten Verhältnissen.

L. A. v. Jordan, Gedenkblatt an den 2. Januar 1875 als 50jähr. Jubelfeier der Provinzialsteuerdirection in Magdeburg (als Manuscr. gedr.).