ADB:Pruckmann, Friedrich
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Ptuckmi1ml: Friedrich P., kurbrandenburgischer Kanzler, geb. am 4. Februar 1562 zu Frankfurt a. O. als der Sohn eines dortigen Patriciers, der zugleich neumärkischer Rath, auch Bürgermeister seiner Stadt war, † am 25. Juni (oder Januar) 1630. Nachdem er zu Frankfurt selbst und in Wittenberg die Rechte studirt hatte, erwarb er sich, erst 22 Jahre alt, an der letztern Universität die juristische Doctorwürde und beschäftigte sich darnach einige Jahre theilö praktisch, theils litterarisch zuerst in seiner Vaterstadt und dann in Berlin. Da namentlich seine Schriften die Ausmerksamkeit aus ihn gelenkt hatten, wurde er in den kurfürstlichen Dienst berufen: 1592 wurde er Hof- und Kammergerichtsrath, 1594 noch dazu Rath bei der die Domänen und Forsten verwaltenden Amtskammer und bald auch Assessor beim uckermärkischen Quartalsgericht. Doch auch mit politischen Sendungen wurde er daneben betraut, indem er schon 1597 und wieder 1603 als Mitglied der kurfürstlichen Reichstagsgesandtschaften nach Regensburg gehen mußte. Als der Kurfürst Joachim Friedrich zu Weihnachten 1604 den stehenden Geheimen Rath einrichtete, war P. unter den neun Männern, welche als die ersten Mitglieder desselben berufen wurden. Im Sommer 1606 wurde er zum Vicekanzler ernannt, in welcher Stellung ihm besonders die Beaufsichtigung und Leitung der kurmärkischen Rechtsverwaltung oblag; endlich 1616 erhielt P. daß hohe Amt eines kurfüritlichen Kanzlers und wurde dadurch der zweite Beamte im brandenburgischen Staat. Auf der Seite, von welcher unlängst unter Veweis gestellt ist, daß das die jülich-clevische Erbfolge betreffende, sogenannte Strahlendorfischt– Gutachten nicht vom kaiserlichen, sondern vom kurbrandenburgischen Hose ausgegangen und im Frühjahr 1610 verfaßt sei, ist man jetzt zu der Annahme geneigt, gleich vielen anderen politischen Gelegenheitsschriften rühre auch jenes von P. her. Was P. den Kurfürsten, weit mehr noch (1ls Joachim Friedrich seinem entschiedenern Sohne und Nachfolger Johann Sigismund, persönlich nahe brachte, war seine Parteistellung in den Religionsangelegenheiten: er gehörte jener gemäßigten religiösen Richtung an, welche Johann Sigiismund zu seinem Uebertritt zur refotmirten Kirche hingeführt hat. Auch in seiner höhern Amtsstellung hat P., den gewandte Rede und gewinnendes Wesen besonders geeignet machten, neben den laufenden Be1ufögeschäften nicht selten diplomatische Sendungen übernehmen müssen, so zu Kreistagen, 1612 und 1619 zu den Wabltagen in Frankfurt a. M., 1616 und 1618 zu Verhandlungen mit Polen über Haudelsangelegenheiten. In seinem Amtr selbst stand P. offenbar so fest, daß auch Graf Adam v. Schwarzenberg, der Statthalter Georg Wilhelms, ihn darin bis an seinen Tod belassen hat.
M. F. Seidels Bildersammlung, erläutert von Küster (1751), Nr. 78, S. 167 fg. – Beyträge z. jurist. Litteratur (von Hymmen), III. Sammlung (1779) S. 218 fg. – Cosmar und Klaproth, der Preuß. Wirkl. Geh. Staats Rath (1805), S. 815 fg. – Isaaesohn, Gesch. d. Preuß. Beamteuthums, ll (1878) S. 66 u. ö. – Sticve in den Sitz.-Ber. d. hist. Classe d. k. baier. Akad. d. Wiss., Jahrg. 1883 u. 1886.