ADB:Roggenbach, Franz Xaver August Freiherr von

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Artikel „Roggenbach, Franz Xaver August Freiherr von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 46–47, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Roggenbach,_Franz_Xaver_August_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 1. Mai 2024, 22:05 Uhr UTC)
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Roggenbach: Franz Xaver August Freiherr v. R., großherzoglich badischer Generallieutenant und Kriegsminister, am 20. Februar 1798 zu Schopfheim geboren. 1811–14 Hofpage zu Karlsruhe, ward in letzterem Jahre zum Standartenjunker beim Dragonerregiment v. Freystedt ernannt, nahm in diesem und im folgenden Jahre am Kriege gegen Frankreich theil und stieg im Friedensdienste bis zum Jahre 1847 zum Major auf. Schon jung vielfach zu Verwendungen außerhalb der Truppe, zur Theilnahme an Commissionen und zur Ausarbeitung von Dienstvorschriften gebraucht, kam er im Sturmjahre 1848, als das bisherige Generalcommando mit dem Kriegsministerium verschmolzen wurde, in die unter letzterem Namen neueingerichtete Behörde; außerdem erfolgte seine Ernennung zum Mitgliede der ersten Kammer, in welcher er den Ständen gegenüber das militärische Interesse wahrnehmen sollte. Als der Aufstand des Jahres 1849 ausbrach, begleitete er seinen Vorgesetzten, den Kriegsminister General Hofmann, nach Frankfurt, wo er eifrig bemüht war, aus den Trümmern der badischen Regimenter neue Truppenkörper herzustellen: eine Aufgabe, welche ihm in vermehrtem Maße zufallen sollte, nachdem er am 16. Juni unter Beförderung zum Oberst selbst zum Kriegsminister ernannt worden war. Er übernahm damit eine Aufgabe, deren glückliche Bewältigung ihm große Ehre macht. Alles mußte von Grund auf neu geschaffen werden; an geschlossenen Abtheilungen waren nur ein Bataillon und eine Schwadron vorhanden, welche in Schleswig-Holstein bezw. in Landau gestanden hatten und auf diese Weise der allgemeinen Auflösung entgangen waren; alle Vorräthe waren verschwunden; den neuen Einrichtungen sollten ganz andere Normen, die preußischen, zu Grunde gelegt werden. Alles sollte mit eigenen Kräften ausgeführt werden; der Zuhülfenahme preußischer Officiere und Unterofficiere war namentlich R. abgeneigt. Dazu kamen die Unsicherheit der staatlichen Zustände in Deutschland überhaupt und eine starke österreichische Strömung im eigenen Lande, sowie die Nothwendigkeit, die neuerrichteten Truppentheile, welche in preußische Garnisonen verlegt worden waren, um sie für die erste Zeit den heimathlichen Einflüssen zu entziehen und sie dort [47] zugleich eine soldatische Schule durchmachen zu lassen, schon im Herbst 1851, weil Deutschland wegen der hessischen Wirren einem inneren Kriege entgegenzugehen schien, in das Großherzogthum zurückzuführen. Eine andere schwere Aufgabe, welche R. zufiel, war das oberste Richteramt über das Verhalten der badischen Heeresangehörigen gelegentlich des Aufstandes von 1849. R. überwand glücklich alle Schwierigkeiten und Hindernisse. Das badische Armeecorps, wie es aus der Neuordnung der Dinge hervorging, ist sein Werk. Er hatte noch die Freude, den Regimentern Fahnen verliehen und die Leistungen der ersteren durch die im Herbst 1853 besichtigenden Bundesgenerale anerkannt zu sehen. Dann war seine Kraft gebrochen. Er starb am 7. April 1854 zu Karlsruhe.

Fr. v. Weech, Badische Biographien, 2. Theil, Heidelberg 1875.