ADB:Rudolf (Fürst von Anhalt-Zerbst)
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Rudolf, Fürst von Anhaltserbst, geboren am 28. October 1576 in Harzgetode, † am 20. August 1621 in Zerbst. Er war der fünfte Sohn des Fürsten Joachim Ernst. der seit 1570 ganz Anhalt beherrschte (s. A. D. B. )c11’, 69–71s), der Bruder von Johann Georg 1. Von Dessau und Christian I. von Bernburg, sowie von Anna Maria, Herzogin von Liegnitz, Agnes, Elisabeth, Kurfürstin von Brandenburg, und Sibylle, Herzogin von Wirtemberg, aus der ersten Ehe seines Vaters mit Gräfin Agnes von Barby, † 1569, leiblicher Bruder von Bernhard, Statthalter der Ballei Thüringen, August, Stifter der Linie Anhalt-Plötzkau, Johann Ernst, kaiserlichem Oberst, Ludwig von Köthen, Joachim Christoph, Agnes Hedwig, Kurfürstin von Sachsen und dann Herzogin von Schleswig-Holstein-Sonderburg, Dorothea Maria, Herzogin von Sachsen- WVimar, Sabine und Anna Sophia, Gräfin von Schwarzburg-Rudolstadt aus der zweiten Ehe Joachim Crnst’s mit Eleonore seit 9. Januar 1571, Tochter des Herzogs Christoph von Würtemberg, seit 26. Mai 1589 Gemahlin des Landgrafen Georg 1. Von Hessen-Darmstadt, als welche sie seit 1596 verwittwet1618 starb. Fürst R. hatte daß Unglück, seinen vortrefflichen Vater früh zu verlieren, am ts. December 1586. Dieser hatte aber durch Anbahnung kräftiger Schuldentilgung und besserer Ordnung des Steuer- und Abgabenwesens durch die Landstände, sowie durch Erlaß einer Landes und Proceßordnung 1572, feste Stellungnahme gegen die streng lutherische Concordienformel in“ der RSpetjtjO tz.ntmitioz und Stiftung des akademischen Gesammtgymnasiums zu Zerbst 1582 für die Erledigung der Aufgaben und Bedürfnisse seiner zahlreichenFamilie sorgsam den richtigen Weg vorgezeichnet. Da daß Erstgeburtsrecht noch nicht in Anhalt eingeführt war, mußte eine Theilung unter die Brüder in Aussicht genommen werden. Zunächst aber regierte der älteste Bruder, Fürst Johann Georg 1., geboren 1567, vermählt 1588–94 mit Gräsin Dorothea von Mansfeld-Arnstein und 1595–1618 mit Pfalzgräfin Dorothea von Simmern (s. A. D. V. R17, 114–16), seit 1586 für sich und seine Brüder unter Vormundschaft des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und dessen Sohnes Joachim Friedrich, Verwesers des Erzstifts Magdeburg, daß ganze Fürstentk1um. In Einvernehmen mit seinen Brüdern entschieden für die reformirte Confession eintretend, für die sich auch die Städte allmählich erklärten, sah er den Adel, dessen er zur weiteren Entlastung des Landes durch Schuldentilgung bedurste, durchgängig dem lutherischen Bekenntniß treu. Den Landständen waren seit 1589 die Landeseinkünfte mit wenigen Ausnahmen auf zehn Jahre überlassen. Da die dabei ethosste Schuldentilgung auch nachher bis 1603 nicht gelang, blieb die Finanzverwaltung wenn auch nicht auf acht Jahre bis 1611 wie beabsichtigt war, sondern nur bis 16Os, in den Händen der Landschaft, die den Fürsten jährlich 40 000 Thlr. zahlte und jährlich 16000 Thlr. zum Tilgungsfouds in die Steuetcasse abführte. Aber es gelang doch nach langjährigen Vorbereitungen einer umfassenden Abschätzung aller Einkünfte und Ausgaben schon 1603 eine Theilung des väterlichen Landeserbes in vier Fürstenthümer. Dessau, Bernburg, Köthen und Zerbst, indem F. Joh. Georg I. Dessau wählte, wobei er sich zu jährlicher Entrichtung von 761 Thlrn. an Zerbst verstand, F. Christian I. Bernburg (s. A. D. B. 17, 145–50), F. Ludwig Köthen (s. A. D. B. R1);, 476–83), wobei er jährliche [520] Zahlung von 2739 Thlrn. an Zerbst übernahm und jährlich aus den München- Nienburger Einkünften für die fürstlichen Stipendiaten des Zerbster Landesgymnasiums 1856 Thl. 6 gGr. spendete, Fürst R. das Fürstenthum Zerbst mit den Aemtern Ketmen, Lindau, Roßlau und Koswick an der Elbe und jenem baaren Einkommen von 3500 Thlrn., während F. August (s. A. D. B. 1, 658–59), da sich Anhalt nicht gut in fünf Theile zerlegen ließ, freiwillig dem Besitze eines Landestheils entsagte und eine Absindung von 300 000 Thlrn. erhielt neben der Zusicherung der auch bald in Köthen wirklich 1665 erledigten Erbfolge bei etwaigem Aussterben einer Linie, 1611 aber, da die geplante Verwendung eines Drittels der zugesagten Absindung zum Ankauf eines inländischen adligen Gutes sich als unausführbar erwies, von seinem Bruder Christian I. das bernburgische Amt Plötzkau gegen Erlegung der im Voranschlag von 1603 ermittelten Anrechnungssumme auf so lange bekam, wie die Augustäische Linie noch nicht irgendwo zur Erbfolge gelangt wäre. Ganz Anhalt ward eben zu einem Capitalwerth von 1500 000 Thlrn., das Jahreseinkommen zu 69.s0 auf 90 000 Thlr., das jedes Theils zu 18000 Thlrn. angenommen. Dem ältesten Bruder und nachmals dem ältesten im fürstlichen Hause, dem das ganze Fürstenthum vertretenden Senior wurden besondere Einkünfte ausgesetzt. Die Bergwerke, der Berg Anhalt im Harz mit der Stammburg, alle Anwartschaften und Ansprüche des Hauses sowie das Archiv blieben gemeinschaftlich. Fürst R. war am Hofe zu Dessau nach der dort schon bei den älteren Prinzen bewährten Weise in allen Schulwissenschaften und ritterlichen Künsten erzogen worden unter Oberleitung des Hofmeisters für die junge Herrschaft Joachim v. Drauschwitz des älteren seit 1578, dann des Hofmeisters und nachmaligen Geheimraths Ernst v. Kötschau, von Magister Johannes Starck seit 1584. ,Im J. 1596 besuchte er seinen Schwager Herzog Johann von Holstein-Sonderburg und mit diesem 1597 König Christian 17. Von Dänemark bei dessen Vermählung mit der Tochter des Kurfürsten Joachim Friedrich von Brandenburg, Anna Katharina, 1600 begleitete er Kurfürst Friedrich IV. Von der Pfalz auf der Heimkehr von der Taufe seines Neffen Friedrich Moriz in Dessau nach der Oberpfalz, darauf besuchte er Papst Clemens 7III. in Rom und Großherzog Ferdinand in Florenz, wo er ein Jahr lang blieb, sodaß er erst 1602 durch die Schweiz heim reiste. In die Regierungsgeschäfte schon durch die Theilnahme an den Dessauer Landtagen und “ am Reichstage zu Regensburg eingeweiht, richtete er seit 1603 seine Hofhaltung in Zerbst ein und vermählte sich am 29. December 1605 in Wolfenbüttel mit der Tochter des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, Dorothea Hedwig, geboren 1587, die er aber bereits am 16. October 1609 bei ihrer vierten Entbindung verlor. Die zweite Tochter dieser Ehe, Dorothea, geb. 1607, vermählte sich 1623 mit Herzog August von Braunschweig-Wolfenbüttel, die dritte, Eleonore, geb. 1608, 1682 mit Herzog Friedrich von Schleswig- Holstein-Sonderburg-Norburg. In dem jülichschen Erbfolgestreit machte sich Fürst R. durch geschickte Ausrichtung der ihm seitens der unirten evangelischen Stände auf dem Heidelberger Tage am 14. September 1610 ertheilten Aufträge bei König Christian von Dänemark verdient. Einen Zwist mit der seit 1258 bestehenden Deutschritterordenscomturei Burow an der Elbe nahe bei Koswick zu schlichten, mißlang jetzt noch: die anhaltischen Fürsten sahen die Commende als in Anhalt gelegen, für steuerpflichtig an, die Comture leisteten auch jeweilig als anhaltische Prälaten bis 1565 Lehens und Untetthanenpflicht, bei der schnellen Erhöhung und Steigerung der bei der Schuldentilgung wachsenden Steuern entzogen sie sich aber ihren Pflichten, deshalb ward infolge der Verweigerung der unaufhörlichen Türkensteuern 1599 der Comtur gepfändet, der Deutschmeister Erzherzog Maximilian konnte die Commende nicht schützen, es [521] kam zum förmlichen Rechtshandel beim kaiserlichen und Reichskammergericht, der Handel ist aber nie zu Ende gelangt. Fürst R. als Regent des zerbster y Antheils wurde in dieser gemeinsamen Sache von seinen Brüdern unterstützt, zumal ihm die Huldigung 1606 gänzlich verweigert ward. Die Landtagsabschiede und Recesse des 17. Jahrhunderts lassen die Sache nie unberührt, aber erst am 20. October 1697 auf Grund eines Vergleichs von 1694 mit dem Landcomtur Friedrich Maximilian Freiherrr zum Stein ward der Streit geschlichtet. Am 12. März 1612 verlobte, am 31. August vermählte sich Fürst R. mit der am 14. April 1657 gestorbenen Gräfin Magdalene von Oldenburg, der“ am 6. October 1585 geborenen fünften Tochter Johann’s Ic7l. Von Oldenburg und Delmenhorst und seiner Gemahlin Elisabeth, Tochter des Grafen Günther von Schwarzburg. Sie gebar am 1. December 1617 die am 3. Juni 1630 heimgegangene Tochter Elisabeth und am 24. März 1621 kurz vor Fürst Rudolf’s Tode seinen Nachfolger Johann, † am 4. Juli 1667 (s. A. D. B. Ic1V’, 117 bis 119), und brachte die Aussicht zur Erbfolge in die Herrschaft Jever und Kniphausen mit, die wirklich 1667 an Fürst Johann von Zerbst fiel. Jever hatte seit dem 14. Jahrhundert erbliche Häuptlinge, die es als reichsfreies unmittelbares Allodium besaßen. Kaiser Karl 1s. nahm als Herzog von Brabant und Graf von Holland, Fräulein Anna, Tochter des Grafen Johann 1l7. von Oldenburg von Anna Fürstin zu Anhalt, und Fräulein Maria, Tochter des Herrn Edo Wimken 11. Von Jever von Heilwig, Tochter des Grafen Gerhard, die Erbtöchter zu Jever mit Kniphausen, der Insel WangeroOg und sonstigem Zubehör, zu Antwerpen am 12. April 1532 in seinen lehnsherrlichen Schutz. Maria setzte 1573 den Grafen Johann )c7l. Von Oldenburg zum Erben dieses burgundischen Lehens ein. Nach ihrem Tod 1575 nahm dieser die Herrschaft in Besitz und ward zu Brüssel 1588 mit derselben beliehen. Johann’s 17l. einzig bei seinem Tod 1603 überlebender Sohn war Anton Günther, der Bruder der Zerbster Fürstin Magdalene. Da er keine ehelichen Leibeserben hatte, erbte Jever zunächst seine Schwester und dann deren Sohn Johann von Zerbst. wie er auch 1663 in seinem Testamente bestätigte, in dem er zugleich die Untheilbarkeit und Individualsucression für diese Herrschaft sowie die althergebrachte cognatische Succession nach gänzlichem Abgang der männlichen Linie sanctionirte, wobei auch die Fräulein „rstione ms.jorztus St prj1nogenjtu1–ze“ succediren sollten. Nach Anton Günther’s Tod am 19. Juni 1667 nahm Johann Besitz von Jever, das bis 1793 bei Zerbst blieb und dann an Kaiserin Katharina II. von Rußland kam, welche es ihrer Schwägerin, der Fürstin Friederike von Zerbst, überließ, darauf 1807–13 zu Holland und seit 1813 zu Rußland gehörte, dessen Kaiser Alexander 1. es 1818 an Oldenburg abtrat. Fürst R. wandte sich mit ganzer Seele der sorgfältigen Regierung seines Ländchens zu, daß ihm am 3. September 1606 gehuldigt hatte. Für das Schloß seiner Residenz Zerbst, dessen einzelne Gebäude auf einem kreisrunden von einem breiten Wassergraben mit drei Brücken umflossenen und durch doppelte Mauern umschlossenen Raum standen, beschränkte er sich auf das allernothwendigste: er ziette die Umgebung an der Stadtmauer und sonst mit Gebäuden für behördliche und andere dienstliche Zwecke, wie der den Accesfiones von Becks mann’s Historie 1716 beigegebene Stadtplan von Zerbst noch veranschaulicht, und ließ nach völligem Abbruch des schon 1550 halb abgetragenen Thurms „Siehdichum“ auf der Mitte des Schloßhofs nur an das 1541–45 vom Steinmetz Binder leichtfertig ausgeführte Haus des Fürsten Georg1ll. des Frommen, Faß man schon 1574 durch eiserne Stangen und Klammern hatte zusammen 7assen müssen, einen neuen Cckthutm mit einer beqemen und festen Wendeltreppe 1618 anbauen. Für das Zerbster Landesgymnasium bewies er als Special- [522] , inspector ein sehr lebhaftes Interesse, für das auch sein Kanzler Andreas Kniche gern eintrat: viele Mißverständnisse und Irrungen zwischen der städtischen Obrigkeit und dem Fürstenhause bezüglich der Schulzucht und jeweiligen Strafvollziehung, sowie der städtischen Baupflicht hinsichtlich der Gymnasialgebäude hatte bereits 1600 der Zaunvertrag zu beseitigen vermocht; dann waren mannichfache Reformen zur Hebung der Frequenz und des wissenschaftlichen Lebens der Anstalt überhaupt sowohl unter dem ersten berühmten Rector Gregorius Vers 1n’ann aus Annaberg in Sachsen bis 1611, als unter dem eifrigen zweiten, Marcus Friedrich Wendelin aus Sandhausen bei Heidelberg in der Pfalz, für den Fürst R. zuerst seinen alten Lehrer Johann Starck als tüchtigen Griechen und Hebräer vorgeschlagen hatte, seit 1612 fortwährend Gegenstand eingehender Berathungen des Professorencollegiums und besonderer von den Fürsten berufener Commissionen. In die von seinem Bruder Ludwig von Köthen mitgestiftete fruchtbringende Gesellschaft trat Fürst R. sogleich 1618 mit dem Namen „der Süße“ ein, das Wort dazu war „Im Aussaugen“, das Gemälde zeigte ein Stänglein vom Zuckerrohr. In den geschwinden Zeitläufen des Jahrhunderts, an deren Entwicklung sein Bruder Christian von Bernburg einen so hervorragenden Antheil hatte, nahm Fürst R., wie wenn er die Ersprießlichkeit seiner Maßregeln für die kommenden Zeiten eines großen Krieges voraus geahnt hätte, die Gelegenheit wahr, die ihm aus den Musterungen früherer Jahrzehnte bekannten Thatsachen zur As bildung des Heerwesens für ernste Ziele auszunutzen. Die über 1250 Hauswirthe zählende Stadt Zerbst war seit dem 14. und 15. Jahrhundert gewohnt, sich gegen Angriffe fehdelustiger Nachbarn wohlgerüstet zu halten und konnte schon bei der großen Musterung von 1583 über 1200 Mannschaften in drei fliegenden Fähnlein aufweisen, nämlich 299 Doppelsöldner in voller Rüstung mit langen Spießen, 462 Schützen mit Stutmhauben, 250 Mannen mit Federspießen, 171 mit Hellebarten, 23 mit Aexten, sowie einen Vorrath von 121O Unter- oder Seitenwehren, 340 kurzen Seitenröhren für weitere Aus.srüstung neben der Beiwehr für die Doppelsöldner und etliche Schützen, auch 5 Schlachtschwerter11. Die in den katholischen Zeiten unter dem Patronat des hl. Sebastian in die Brüderschaften des Augustinerordens seit 1397 aufgenommene Schützengesellschaft wurde auf Grund magistratualer Ordnungen von 1592 von Fürst R. am 18. October 1608 dadurch fest mit den seit dem 14. Jahrhundert bestehenden Handwerkerinnungen, aus deren Mitte vorzüglich gern dem Vergnügen gehuldigt ward nach dem Papageien zu schießen, in Verbindung gebracht, daß sie zu allwöchentlichem Musketenschießen jedesmal eine bestimmte Anzahl Imiungsangehöriger abordnen mußten, die in Waffendienst zu Schimpf und Ernst, nicht blos zu den vergnüglichen Königsschießen, sondern auch zum Scharmuziren abgt-richtet und unterwiesen wurden und die von ihnen erlangte Fertigkeit sowohl vor dem fürstlichen Schlosse als auf dem Schauplatz ihrer alljährlichen Hauptfeste vor den prüfenden Augen der fürstlichen Familie zu erweisen hatten. Die Noth des 30jährigen Kriegts, die nach Fürst Christian’s Verlust der Schlacht am weißen Berge vor Prag am 8. November 1620 auch Zerbst ausnehmend betraf, zeigte die Nützlichkeit solcher Organisation gegenüber der Rohheit einer das Cigenthum des Bürgers sonst nicht respectirenden Soldatesc–a sehr bald. Bezüglich der Ausübung des Münzrechts verfuhren die fürstlichen Brüder gemeinschaftlich bei Ausprägung von Gold- und Silbermünzen, Ducaten, Goldguldet1, Thaletn, Doppelthalern, halben und Viertelthalern, Groschen u. s. w. unter den Münzmeistern Berthold Meinhart aus Mansfeld, Johann Jacob, Wilhelm Friedrich u. s. w. Unter dem Unwesen der Kipper- und Wipperzeit hatte auch Zerbst viel zu leiden: die ziemlich sein ausgebrachten gröberen Silbermünzen und kleineren Münzforten verschwanden [523] ganz oder wurden durch geringhaltige Zusätze verschlechtert; in Koswick, Roßlau, Meinsdors u. s. w. bestanden Winkelmünzstätten, bis 1628 Dessau allein zur Münzstätte erklärt wurde. Fürst R. war ein frommer gottesfütchtiger Herr, der sehr mäßig lebte, fleißig die Bibel las und die Kirche herzlich gern förderte. Er meinte sonderlich darum in den Regentenstand gesetzt zu sein, um die Armen zu hören und ihnen zurecht zu helfen. Sein Briefwechsel mit seinen Angehörigen zeigt ihn von der liebenswürdigsten Seite. Seine Leibesschwachheit veranlaßte ihn schon 1599 das Wort des Mönchsordens von La Trappe zum Wahlspruch zu nehmen: „N1emento mOri““ oder auch „1)jsce morj“ und „k1tizmsi o(:(:j(1erjt me- 8per-1bo ju ts. Der Heimgang seines treuen Kanzlers und Geheimraths Andreas v. Knichen am 7. Juni 1621 rückte ihm den Gedanken noch näher, sein Haus beschicken zu müssen, wie König Hiskias. Er verordnete testamentatisch die Erziehung seiner Familie in der Furcht Gottes und in wahrer Religion sowie in allen fürstlichen Tugenden, in denen er sie bisher geübt hatte, und zugleich die Vormundschaft seines Bruders August v. Plötzkau für seinen eben erst geborenen Sohn Johann, eine Aufgabe, der die schwersten Schicksalsschläge zu verwinden nicht erspart blieb, zumal seitdem die mansfeldischen Truppen die Mauern der Stadt Zerbst am 7.si7. März 1626 erstiegen hatten und es am 15..“25. April zur entscheidenden Schlacht an der Elbbrücke bei Roßlau kam. Er starb infolge eines langwierigen starken Durchfalls am 20. August 1621 und ward am 25. September in der Zerbster Bartholomäikirche beigesetzt. Rector Wendelin hielt ihm am 26. September die als „ku1ogz-rjous ps.rentu1is ll.u(1o1pll0 VI. p1–inc.jpi .4n1181tino (1iotus gedruckte Leichenrede vor einem äußerst zahlreichen fürstlichen Auditorium im Gesammtgymnasium. Das Brustbild des Fürsten gestochen von M. Bernigeroth, findet sich bei Beckmann in seiner Historie des Fürstenthums Anhalt, 1710, zu Th. V, S. 400.