ADB:Schulin, Philipp Friedrich
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Schulin*): Philipp Friedrich S., geboren am 27. August 1800 alB Sohn eines Advocaten zu Frankfurt a. M., wmde nach beendetem Studium der Jurisprudenz 1821 Advocat in seiner Vaterstadt, trat aber 1825 in deu städtischen Archivdienst, der nach jahrelanger Vernachlässigung tüchtiger Kräfte sehr bedürftig war. Seine archivalische Thätigkeit, in der er eine Zeit lang den etwas älteren Dr. Johann Friedrich Boehmer, den bekannten Historiker (s. A. D. B. 111, 76ff.), zum Collegen hatte, war so exfolgreich und zufriedenstellend, daß ihm, nachdem Boehmer die Leitung der Stadtbibliothek übernommen hatte, daß Amt des Archivars, allerdings nur als Vicar, allein übertragen wurde. 1833 wurde er Senator und war als solcher befOnders am Landverwaltungsamte thätig. Krankheit nöthigte ihn 1861, in den Ruhestand zu treten; er *) Zu Bd.?(?(?(ll, S. 681. [744] ftarb„ am 10. Juni 1874 in Marburg i. H., wo er seine letzten Lebensjahre H verbracht hatte. Er veröffentlichte 1827 „Niederländische und Großbritannische Münzgeschichte, nebst den neuen Dänischen Wechselgesetzen“, ferner 1824 „Ueber den 46. Artikel der Frankfurter Wechselordnung“ und 1826 „Einige Bemerkungen ztzr Frankfurter Wechselordnung“. Eine schöne Frucht zugleich seiner archivi1lischen und administrativen Beschäftigung mit den Dörfern der freien Stadt Frankfurt sind seine „Collectaneen die Frankfurter Landgemeinden betr.", die nur handschriftlich im Frankfurter Stadtarchiv vorhanden sind, aber wohl bald im Druck veröffentlicht werden. Vgl. Euler’s Nachruf in den Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M. 7, 163 f.