ADB:Schultze, Georg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Schultze, Georg“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 735, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schultze,_Georg&oldid=- (Version vom 3. Mai 2024, 17:02 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 32 (1891), S. 735 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Georg Schultze (Rechtswissenschaftler) in der Wikipedia
Georg Schultze in Wikidata
GND-Nummer 100402240
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|32|735|735|Schultze, Georg|Ernst Landsberg|ADB:Schultze, Georg}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100402240}}    

Schultze: Georg S., Jurist, ist geboren im September 1599 zu Lemberg in Schlesien, studirte seit 1616 in Wittenberg, heirathete eine Tochter des Bartholomäus Reußner (s. A. D. B. XXVIII, 302 fg.) am 17. Februar 1624, demselben Tage, an welchem er zum Doctor der Rechte promovirt wurde, trat im folgenden Jahre als Assessor in die Wittenberger Juristenfacultät ein, war auch Hofgerichtsadvocat und Rath der Herzöge von Barby, und war zu einer ordentlichen Professur vorgeschlagen, als er am 5. October 1634 nach kurzer heftiger Krankheit starb. Der größte Theil seiner Schriften, von welchen sich mehrere selbst als Synopsis bezeichnen, entspricht unserem Begriffe von kurzgefaßten Lehrbüchern; sie beziehen sich auf Institutionen, in praktischer Uebung befindliches gemeines, sächsisches und Lehnrecht, sowie auf Proceß.

Trauer-Programm von Reinhold Frankenberger, in Witten, Memoriae ICtorum, S. 167 fg.