ADB:Stürmer, Ignaz Lorenz Freiherr von

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Artikel „Stürmer, Ignaz Lorenz Freiherr von“ von Hanns Schlitter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 49, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:St%C3%BCrmer,_Ignaz_Lorenz_Freiherr_von&oldid=1698458 (Version vom 25. Mai 2013, 19:40 Uhr UTC)
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Stürmer: Ignaz Lorenz Freiherr v. St. wurde am 21. August 1752 in Wien als der Sproß einer dorthin eingewanderten fränkischen Familie geboren. Sechzehnjährig trat er in den Orden der Gesellschaft Jesu und absolvirte die philosophischen Studien. Nach Aufhebung dieses Ordens wendete sich St. der Rechtswissenschaft zu und trat 1776 in die orientalische Akademie ein. Hier widmete er sich mit solchem Eifer dem Erlernen der orientalischen Sprachen, daß er in kurzer Zeit als Mitarbeiter an der neuen Ausgabe des Meninski’schen Lexikons thätig war, dessen erster Band im J. 1781 erschien. Weiter bearbeitete er noch als Zögling der Akademie eine orientalische Anthologie. Nach Beendigung seiner Studien wurde er dem Internuntius Freiherrn v. Herbert-Rathkeal zugetheilt, mit welchem er 1780 nach Constantinopel ging. 1789 zum Dolmetsch ernannt, schloß er in dieser Eigenschaft im Auftrage Laudon’s die Capitulation von Belgrad ab. Als Thugut an die Spitze der Staatskanzlei trat, berief er St. in dieselbe und bot ihm also die Gelegenheit, sich jene Kenntnisse zu erwerben, welche ihm in späteren Jahren so sehr zu Statten kommen sollten. 1801 wurde er zum Hofrath ernannt, und in dem darauf folgenden Jahr kehrte er als Internuntius nach Constantinopel zurück. Diesen schwierigen Posten bekleidete er bis zu seiner am 10. März 1818 erfolgten Abberufung von dort. Anfänglich für die Stelle eines Gouverneurs von Triest in Aussicht genommen, wurde er am 2. Februar 1819 zum Staatsrath mit der Dienstleistung bei der Geheimen Hof- und Staatskanzlei ernannt. 76jährig starb St. am 2. December 1829.

Schlitter.