ADB:Stein, Joachim Lucas

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Artikel „Stein, Joachim Lucas“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), ab Seite 641, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stein,_Joachim_Lucas&oldid=887644 (Version vom 23. Dezember 2009, 23:07 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
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Stein, Karl Freiherr vom und zum
Band 35 (1893), ab Seite 641. (Quelle)
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Joachim Lucas Stein in der Wikipedia
PND-Nummer 104196181
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Stein: Joachim LucaZ St., namhafter RechtZgelehrter, geb. zu Rostock am 11. December 1711, f am 27. Juni 1785 ebendaselbst. Aus angesehener Familie ftammend, bezog er zu Michaelis 1728 die Universität Rostock und widmete fich mit Eifer der Recht8gelehrsamkeit, um die fich schon drei Brüder seines Vaters, Matthias, Johannes und Konrad, als Professoren an den Univer- sitäten Rostock und König?-berg verdient gemacht hatten. Zu Ostern 1733 ging er nach Halle, wo er sich namentlich an Justus Henning Böhmer und J. G. HeinecciuZ anschloß. Ostern 1735 trat er eine längere Reise an, auf der er sich in Wien mit der Praxis des ReichShoftath8 vertraut machte und auch sonst keine Gelegenheit, seine Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen, unbenutzt vor- übergehen ließ. Gegen Ende de-z Jahres kehrte er in die Heimath zurück und gehörte, nachdem er zuerst fast wider seinen Willen in die advocatorische Praxis hineingedrängt worden war, bald zu den gesuchtesten Anwälten. Jm J. 1736 di8putirte er unter dem Vorsitz von E. J. F. Mantzel pro gr8,c1u über daß Thema: »1z11 et (1uzte11uS JurjR0mz11O c0mpemr praSrog8.tiy8. prze yeterj .JurS 08rm8.11jOo ju äe0j(1911(1j8 0011troyer8jj8 »ju(1j(:iz1jbu8« (in 2. Aufl. im Druck erschienen Rostock 1747) und promovirte im Januar 1738 zum Doctor beider Rechte (e8 war dietz zugleich die letzte Promotion, die in alter solenner Weise öffentlich in der St. Marienkirche abgehalten wurdes). Bon der damit erlangten Berechtigung, Vorlesungen an der Universität zu halten, machte er Gebrauch, soweit ez ihm seine weit auSgedehnte Advocatur gestattete. Die Vorlesungen über daß Lübische Recht etfreuten sich großen Beifall;-; als der bekannteste seiner Schüler ist der spätere Professor, dann Bürgermeister Jac. Heinr. Baleke zu ne1men,dem der Hauptantheil an der 1757 abgeschlossenen Codification dez Rostocker StadtrechtS zukommt. Nach der Spaltung der Universität im J. 1760 s erweiterte er, dem vorliegenden Nothstande entsprechend, den Kreis seiner Vor- lesungen auf alle Theile der Rechtswissenschaft und nahm auch an FacultätZ- geschäften theil, doch ohne eine ordentliche Professur zu bekleiden. Seine wissenschaftliche Thätigkeit concentrirte sich auf das Lübische Recht. Schon 1738 erschien der erste, J. H. Böhmer gewidmete Theil seiner »Gründlichen Abhand- lung de-i Lübischen Rechts", daß Personentecht umfassend, 1741 und 1745 folgten der 2. und Z. Theil, das Sachenrecht, ebenso 1745 der 4. Theil, das Proceßrecht, und als 5. Theil die »Abhandlung des Lübischen SeerechtS«. Theil 1 und 2 wurden zu Leipzig, die anderen zu Rostock auf Kosten des Ver- fassers gedruckt. «Au8 seinen Vorlesungen erwuch8 dann die knapper gehaltene »Einleitung zur Lübischen Recht8gelahrsamkeit« (Rostock und Wismar 1751), während die 1776––83 in 4 Theilen ans Licht getretenen ,,Betrachtungen einzel- ner Recht8materien nach Deutschen, besonders Sächsischen, Lübeck’schen und anderer Orte Rechten« zum größeren Theil aus seiner praktischen Thätigkeit hervor- gtegangen sind. Mögen auch Stein’Z Arbeiten nach dem competenten Urtheil [642] Böhlau’6 (MecklenburgischeS Landrecht 1, 263) in Hinsicht auf Präcision und Darstellung die seines großen Vorgänger8 Meviu8 nicht erreichen, so sichern sie ihrem Verfasser doch immer eine hervorragende Stellung in der deutschrecht- lichen Litteratur seines Jahrhunderts und sind noch heute nicht außer Gebrauch. Von seinen Söhnen ftudirte der ältere, Christian Wolhard, am 29. Nov. 1742 geb., gleichfalls die Rechte und habilitirte sich 1772 als Privatdocent in Rostock, trat jedoch bald in die Praxis über, wurde 1775 Procurator beim Ro- stocker Obergericht und 179Z Stadt-Fi8cal. Er hat nur wenige kleinere Ar- beiten veröffentlicht und starb 1814. Der jüngere, Joachim David, geboren im October 1748, widmete sich der Theologie, war zuerst Prediger am Kloster zum heil. Kreuz in Rostock und folgte 1788 einem Rufe als Pastor der deutschen Gemeinde in Gothenburg, wo er al8 Propst und Consistorialrath noch um 1820 wirkte. Joh. Chn. Koppe, Jetzt lebendeS gelehrteS Mecklenburg, 2. Stück (Roftock und Leipzig 1783) S.152––187. (UeberauS weitschweisig, aber zuverlässig.) – J. G. Meusel, Lexikon der von 1750––1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller )c111, 321.

Ad. Hofmeister.
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