ADB:Thoriswinth

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Artikel „Thoriswinth“ von Felix Dahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 121, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Thoriswinth&oldid=- (Version vom 27. April 2024, 09:13 Uhr UTC)
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Thoriswinth (Turisinth), König der Gepiden (c. a. 540 seq.), gerieth in Streit mit den benachbarten Langobarden, wohl auch weil diese den von den Gepiden gedemüthigten Herulern Aufnahme gewährt hatten. Nach der Sage zerstreut ein plötzlicher Schrecken die beiden Heere gerade vor Beginn der Schlacht: die beiden Könige, Th. und der Langobarde Audoin, allein bleiben mit ihren Gefolgschaften auf dem Feld: sie erkennen darin die Warnung des Himmels vor dem Blutvergießen und schließen Waffenstillstand auf zwei Jahre, einstweilen ihre Streitigkeiten beizulegen. Allein dies gelingt nicht: nun sucht Th. vergeblich hunnische Hülfsschaaren gegen die Uebermacht der verbündeten Langobarden und Byzantiner zu gewinnen, ebenso vergeblich, letztere auf seine Seite zu ziehn: weil slavische Räuber gegen reiches Fahrgeld von Gepiden über die Donau in das Römergebiet geführt worden waren, schickte Justinian den Langobarden ein Hülfsheer, das unter Amalafrid, dem Sohne des Thüringerkönigs Hermanfrid, und der Amalungin Amalaberga (s. beide) mit den Langobarden vereint die Gepiden schlug (551) und zum Frieden zwang: ja, sie schickten nun Hülfsschaaren an Narses für die Bekämpfung der Ostgothen unter Totila, der durch den Speer des Gepiden Asbad fiel. Bald aber kam es wieder zum Bruch mit Byzanz: Th. weigerte sich, im Einvernehmen mit seinem Volke, einen zu ihm geflüchteten langobardischen Königssohn, Hildichis, an den Langobarden Audoin, und – später – an die Hildichis ebenfalls feindlichen Byzantiner auszuliefern: er verlangte als Gegenleistung von Audoin die Auslieferung eines umgekehrt von den Gepiden zu den Langobarden geflüchteten gepidischen Königssohnes, Ostrogotha, Th. hatte den schutzlosen Knaben, den Sohn des verstorbenen Gepidenkönigs Elemund, verdrängt. Zwar die beiden Völker weigerten solche Verletzung des heiligen Gastrechts: aber die beiden Könige verständigten sich über den gemeinsamen Vortheil und jeder ermordete heimlich seinen Gast. Damals wohl sollte das Band zwischen beiden Königshäusern dadurch gefestigt werden, daß Th. Audoin’s Sohn Alboin zum Waffensohn annahm (adoptio per arma), was dadurch eine sagenhafte Färbung gewinnt, daß Alboin Thoriswinth’s Sohn Thurismod (Thorismuth) in jener Schlacht von 551 mit eigner Hand erschlagen hatte. Gleichwohl nimmt Th. Alboin gastlich auf und seufzt nur, als dieser auf Thurismod’s Platz in der Halle sich niederläßt: ja, er schützt gemäß dem heiligen Gastrecht den Erleger seines Sohnes, als sein anderer Sohn, Kunimund, die Langobarden höhnt und die Hallegenossen diese auf ihre schmähende Erwiderung erschlagen wollen. Mit den Waffen Thurismod’s beschenkt entlässt er Alboin zu seinem Vater. Bald darauf sterben Th. und Audoin: ihre Söhne, Kunimund und Alboin erneuten alsbald den alten Haß, Kunimund fiel, wie Thorismuth. von Alboin’s Schwert, der Stamm der Gepiden ward mit Hülfe der mongolischen Avaren ausgemordet: nur ein kleiner Rest flüchtete unter Reptila, Thoriswinth’s Großneffen, mit dem gepidischen Königsschatz nach Byzanz.

Quellen und Litteratur: s. Könige II, 18–28: auch die Artikel: Alboin, Audoin, Kunimund.