ADB:Ubbelohde, Johann Wilhelm

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Artikel „Ubbelohde, Joh. G. L. Wilhelm“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 116–117, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ubbelohde,_Johann_Wilhelm&oldid=- (Version vom 3. Mai 2024, 00:14 Uhr UTC)
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Ubbelohde: Joh. G. L. Wilhelm U., geboren am 4. August 1794 in Hannover, † ebenda am 5. December 1849. Sohn des Advocaten und Consistorialsecretärs, nachherigen Bürgermeisters U. in Münder am Deister, der früh starb, besuchte U. zuerst die Hofschule, dann das Lyceum in Hannover und studirte, als er Ostern 1812 die Universität Göttingen bezog, nach dem Rathe seines Verwandten, des Abts Salfeld, Theologie, trat nach der Schlacht bei Leipzig in das vaterländische Heer ein, das in den Elbgegenden seine Quartiere hatte, wurde im März 1814 Lieutenant und kehrte zu Ende des Jahres nach Göttingen zurück, nun aber der Jurisprudenz, der Finanzwissenschaft und der Geschichte seinen ganzen Fleiß widmend. Entschlossen, sich der Verwaltung zuzuwenden, war er zugleich für seine praktische Ausbildung thätig und wurde nach gemachtem Auditorenexamen 1817 bei dem Amte Herzberg angestellt. 1818 wurde er Assessor, vertrat eine Zeit lang den in Rom abwesenden Klosteramtmann Leist in Ilfeld (s. A. D. B. XVIII, 227) und wurde im Herbst 1820 in die Stelle eines Geh. Canzleisecretärs nach Hannover berufen, die einst schon sein Großvater inne gehabt hatte. In diesem Amte eines Ministerialreferenten wirkte er die nachfolgenden 29 Jahre seines Lebens, 1823 zum Canzleirath, 1832 zum Hofrath, 1843 zum Oberfinanzrath befördert. 1831 wurde er als einer der sieben königlichen Commissare in den Ausschuß deputirt, der mit den ständischen Vertretern zusammen das Staatsgrundgesetz zu entwerfen hatte und hat auch das Protocoll der Commission geführt. Dem Geheimen Cabinetsrath Rose (s. A. D. B. XXIX, 182) beigegeben, war U. an den wichtigen finanziellen Arbeiten der Zeit betheiligt. Im Hinblick auf die mit dem 1. Juli 1834 eintretende Cassenvereinigung veröffentlichte er sein Buch: „Ueber die Finanzen des Königreichs Hannovers und deren Verwaltung“ (Hannover 1834), ein Werk, dessen Tüchtigkeit und Wirkung über den Zweck und Kreis hinaus, für den es ursprünglich bestimmt war, der berühmte spätere Bearbeiter desselben Gegenstandes, Lehzen (s. A. D. B. XVIII, 168) vollauf anerkannte. Das wohlwollende tüchtige Regiment jener Tage hatte an U. eine seiner besten Stützen. Auch litterarisch war er für die Regierung mannichfach thätig. An der „Vertheidigung des Ministeriums Münster“ wird ihm neben Rose ein wesentlicher Antheil zugeschrieben. Durch die von ihm seit 1830 geführte Redaction des „Hannoverschen Magazins“ suchte er unterrichtend und erziehend auf das Publicum einzuwirken. [117] Eine grundlegende mühevolle Arbeit, die er schon in jungen Jahren ausgeführt hatte, war das „Statistische Repertorium über das Königreich Hannover“ (Hannover 1823). U. war einer der würdigsten Repräsentanten des hannoverschen Beamtenstandes, ein Mann von reicher Bildung, der geräuschlos sein volles Wirken in den Dienst seiner Heimath verstellte und nicht vergaß, was sie dem Gesammtvaterlande schuldete.

Zum Andenken an den Oberfinanzrath Ubbelohde in Hannover. Hannov. 1850 (mit Auszügen aus seinen Briefen und einer Auswahl didactischer und philos. Aufsätze).