Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Einnahmen der Stadt Aachen
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Einnahmen der Stadt Aachen
Sind unsere Mittheilungen über die in den fraglichen Rechnungen verzeichneten Ausgaben etwas weitläufig geworden, so können wir uns über die Einnahme desto kürzer fassen. Zuerst finden wir dieselben verzeichnet in der Rechnung von 1344, dann in den Jahren 73, 85, 87, 91 und 94. Sie lassen sich unter [68] folgende Rubriken zusammenfassen: 1. Accisen oder Verbrauch-Steuern, 2. Erbzinsen, 3. Miethe von Häusern und Kaufladen. Das waren die gewöhnlichen Einnahmequellen zur Bestreitung der laufenden Ausgaben; außerordentliche wurden, die wir am Schlusse des Berichtes über den Zug gegen Reiferscheid gesehen haben, durch Verkauf von Leibrenten und gegen Ende des Jahrhunderts außerdem durch Darlehen gedeckt. Von einer direkten Besteuerung, wie diese im 14. Jahrhundert in Nürnberg vorkam, findet sich weder in unsern Rechnungen noch in andern Urkunden der damaligen Zeit eine Spur. Bei weitem der größte Theil der Einnahme, ja schier die ganze wurde auf indirektem Wege durch die im Allgemeinen weniger fühlbare Verbrauchsteuer aufgebracht. Die folgende Zusammenstellung, wobei wir, um nicht zu ermüden, nur für das J. 1387 die einzelnen Accisen vollständig aufführen, wird dieses veranschaulichen. 1344. Bürgermeister Jak. Kollin und Math. Hohn.
1373. Bürgermeister Reinard van Moirke und Gottfr. Kollin.
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1385. Bürgermeister Hr. Joh. van Punt und Hr. Heinr. van der Linden.
1387. Die Bürgermeister Herren Heinr. van der Linden und Christian van den Kanel.
Weinaccise: 26.600 M. „Die hadden Hr. Heinr. van der Linden, Hr. Heinr. Chorus, Hr. Arn. Buck ind Joh. Rulant, des haint sy gegeven yder Raitzmann eynen gulden zu presencien ind yrre 7 dubel, die geint en aff an der summen, so bliven sy schuldich dat hernå volgt, ind dye gulden komen ze 47 S., geit up 49 gulden ze 47 S. macht 191 M. 11 S.“ netto. 25.808 M. 1 S. Bieraccise: 11.700 M. „Die hadden Joh. Durrebuyche, Meis ant kruytz, Rickolff der bruwer ind Heinr. Clercke. Mahlgeld 705, Coliin Beyssel ind Ger. Vette von Geuwenich. Krämeraccise 1070, Joh. Coliin u. Arn. Nuylchiin. [70] Fett 395, Arn. Nuylchiin. Eisen und Erz 440, Joh. an die Planken ind Peter Liebert. Leinwand 350, Joh. Coliin vur Nuweportz. Roth 410, Clois van Humburg. Pelz 265, Christioin myt der steltzen. Wollküche 1000, Clois van Humburg. Corduan 85, Clois Elreborn. Fische 1305, Coliin Beyssel, Joh. Cleynpert und Clois van Humburg. Meth 255, Clois Elreborn. Hoesse (Strümpfe?) 24, Christ. myt der steltzen. Fleisch 256. Galmei 675, Hr. Christ. van den Kanel und Hr. Volmer. Gerberei 200, die Gerber. Alte Halle 21/2. Neue Halle 15. Gericht von Burtscheid 2001/2. Kalkofen – „geinge zen buwe zu den arkeren.“ [3]Kumphaus 501/2.
Danach heißt es. „Also fehlt den Bürgermeistern, was sie mehr ausgegeben als eingenommen haben 20.447 M. 8 S. 4 D. [71] Über den Grund dieses Deficits lassen sich, da die Ausgaberechnung des Jahres nicht vorhanden ist, nur Muthmaßungen aufstellen. Zweifelsohne haben die kurz vorher gegangenen Ausfahrten gegen die Raubschlösser Dick und Reiferscheid, wovon die letztere 62861/2 Gulden kostete, während die Landfriedenszölle in demselben Jahre nur 14001/2 M. eintrugen, und die in Folge dessen verkauften Leibrenten die Ausgaben so weit über die regelmäßigen Einnahmen hinaus gesteigert. Bei ruhigen Verhältnissen konnten durch allmählig eintretendes Absterben der Leibzüchter die Ausgaben wieder auf ein gewisses Normalmaß herabsinken, aber für den Augenblick mußte dem Deficit abgeholfen werden, und so sehen wir hier zum ersten Male die Bürgermeister, weil sich keine hinreichende Zahl von Leibrentenkäufern fand, zu Anleihen ihre Zuflucht nehmen. Die verkauften Leibrenten brachten auf
Also blieb die Stadt den Bürgermeistern schuldig 4017 M. 11 S. 4 D.
welche Summe schließlich der Stadt als rückforderbare Schuld verbleibt. 1391. Bürgermeister Herr Volmer in St. Jakobstraße und Herr Joh. van den Berge.
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Am Schluße des Jahres hatten die Bürgermeister abermals trotz der Anleihe bei And. van Wiis 3574 M. 3 S. 8 D. mehr ausgegeben als eingenommen, und außerdem: „bliift die stat schuldich Andries van Wiis 3900 gulden, die man eme zo Jaren widder geven sal alle jair 200 gulden des ersten dagis bramoyntz (Juni) bis hee bezailt is na inhalt synre brieve.“ Von Zinsen ist weder hier, noch bei andern Schulden die Rede. 1394. Bürgermeister Hr. Volmer und Hr. Joh. van sint Margraten.
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Um die Einnahmen zu erschwingen, waren aber, wie wir sehen, neue Anleihen nöthig geworden und die alten waren nur zum Theil getilgt, deshalb schließt die Rechnung mit dem Pleonasmus: Alsus blift die stat schuldich van alre scholt, die sie schuldich is ain den personen herna beschreven summa 5121 gulden“ oder den Gulden, wie es in der Rechnung heißt, zu 4 M. 2 S. gerechnet 21.458 M. 4. S. Das Verhältniß der Leibrenten zu den Gesammtausgaben ist ein ziemlich konstantes; in den frühern Jahren machen jene etwas mehr, in dem letzten etwas weniger als die Hälfte von diesen aus, nur im Krönungsjahr des Wenzel 1376, wo die Ausgaben durch die Feierlichkeiten und Geschenke weit über den gewöhnlichen Etat sich steigerten, erreichten die Leibrenten davon wenig mehr als ein Drittel. In den Ausgaben für die Krönungsfeierlichkeiten, für die Aufrechthaltung des Landfriedens und für die neue Befestigung der Stadt mit Mauern und Thürmen, sind die Ursachen der zunehmenden Schulden zu suchen. Dieser Ansicht war schon König Wenzel, der in seiner (S. 28) erwähnten kostbaren Bestätigungs-Urkunde der Aachener Privilegien vom Jahre 1376 bekennt, die Stadt Aachen sei von schwerer Schuldenlast gedrückt, weil die Bürger zur Erhaltung und Befestigung seines königlichen Sitzes zu seinem und des röm. Reiches Nutzen und Ruhm große Unkosten und Auslagen zu machen hätten, und ihnen deshalb in Gnaden erlaubt, alle Gemeindegüter über und unter der Erde nach Belieben in Erbpacht zu geben, und von Handel und Gewerben beliebige Steuern „steuras seu accisias“, sowohl zur Befestigung der Stadt, wie zu andern Verwendungen zu erheben. Nachweislich sehen wir an der Aufführung der neuen Erbzinsen, daß unsere [74] Vorfahren von dieser Erlaubniß zuerst im Jahre 1391 einen sehr bescheidenen Gebrauch machten; 1394 sind die alten Erbzinsen durch Ablösung auf ein Minimum reducirt, und auch die neuen schon etwas vermindert. Aber die Schulden wuchsen und gaben den Neuerungssüchtigen in der alten Reichsstadt willkommene Gelegenheit, des Ansehen der alten Schöffen-Geschlechter zu schwächen und so den Übergang des aristokratischen Regimentes in ein demokratisches anzubahnen.
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