Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Flagellanten Pest und Juden

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Flagellanten, Pest und Juden.

In Folge der schon oben erwähnten verheerenden Pest waren bekanntlich die flagellatores, die Geißler, entstanden, welche durch öffentliche, an sich selbst unter Fasten und Gebet vollzogene Züchtigungen den Zorn Gottes zu besänftigen suchten. Ihr Bußeifer artete bald, weil sie verständige geistliche Leitung verschmähten, in fanatische Sektirerei und grobe Unsittlichkeit aus, so daß ihre [30] Zusammenrottungen vom Papste und den Bischöfen streng untersagt werden mußten. Auch dessen erwähnt unsere Rechnung durch einen vom Fürstbischof von Lüttich, zu dessen Sprengel Aachen gehörte, gesandten Boten, welcher ein Schreiben gegen die Geißler überbrachte. It. nuncio Episcopi Leodiensis misso huc cum littera contra flagellatores 4 bohemios (böhmische Groschen) valent 7 s. Demgemäß ließ der Rath ein Verbot gegen das Geißeln ausgehen, welches Quix nach einer alten Abschrift in seiner Geschichte der Stadt Aachen S. 93 mittheilt, „dat egein (kein) mynsche, hee sy heymsche off vreymde, (er sei einheimisch oder fremd) sich bynnen der stat noch in deme ryche van Aighen geysselen en sal“, und belegt Zuwiderhandlungen mit einjähriger Verbannung aus der Stadt und dem Reiche von Aachen.

Wie fast bei jeder grassirenden Seuche tauchte auch damals das Gerücht auf, sie habe ihren Ursprung und fände ihre Verbreitung durch die Vergiftung der Brunnen, welche den Juden zugeschrieben wurde. Darob entstand ein Rachegeschrei in Europa, welchem alsbald ein allgemeines Abschlachten und Verbrennen der Juden folgte, wogegen die weltlichen und mehr noch die geistlichen Obrigkeiten vergebens eiferten. In der Schweiz soll es seinen Anfang genommen und von dort sich rheinabwärts verbreitet haben. Nach Aachen kam aber die Nachricht von der angeblichen Brunnenvergiftung von anderer Seite. Die Rechnung erwähnt eines Briefes, den die Bürger von Brüssel den unsrigen schickten, um sie vor der Vergiftung durch die Juden zu warnen. „It. nuncio ferenti litteram de Bruxella, de intoxicacione foncium per Judaeos, ex parte civium Bruxellensium nos monencium.“ Ob darob auch hier die Verfolgung um sich gegriffen habe, darüber liegen uns keine geschichtlichen Urkunden vor. Überhaupt ist weder aus den Rechnungen, noch aus andern Urkunden über die damalige Stellung der Juden in der Krönungsstadt Aufschluß zu finden; während in den Nürnberger Rechnungen des 14. Jahrhunderts der Judenzins einen stehenden Einnahmeposten bildet, geschieht dessen in unsern Einnahmerechnungen, worauf wir später kommen werden, keine Erwähnung.