Allerlei Hochzeitsgebräuche/Verlobung und Trauung in Steiermark

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Autor: Anton Schlossar
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Titel: Verlobung und Trauung in Steiermark
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aus: Die Gartenlaube, Heft 10, S. 156-169
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1882
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Deutsche Volkslieder aus Steiermark, hrg. von A. Schlossar: Internet Archive, Innsbruck 1881
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Allerlei Hochzeitsgebräuche.

Nr. 1.0 Verlobung und Trauung in Steiermark.


Die deutsche Sprachgrenze Steiermarks zieht sich durch jenen Theil des Landes, den man gewöhnlich Mittelsteiermark nennt, nach Kärnten einerseits und nach Kroatien andererseits. Nördlich von dieser Linie finden wir überall unverfälschtes, kerndeutsches Volksthum, kräftig und stark entwickelt. Hier hat sich die Sitte der Väter seit vielen Jahrhunderten erhalten und macht sich heutzutage noch vielfach bemerkbar, besonders aber in alten Wortformen, Sprüchwörtern, Wendungen und Ausdrücken.

Die Bewohner von Deutsch-Steiermark bedienen sich der baierisch-österreichischen Mundart, und nur an der erwähnten Grenze des deutschen Elementes zeigt sich in der Modulation der Stimme und im Gebrauche einzelner Worte ein verschwindender Einfluß der slovenischen Nachbarn. Dasselbe gilt von den verschiedenen volkstümlichen Gebräuchen, deren sich noch immer eine reiche Zahl im Landvolke – dies ist ja allein Bewahrer des Altherkömmlichen – erhalten haben.

Ganz eigenartige Volksgebräuche leben besonders in dem oben angedeuteten Grenzgebiete des deutschen Stammes, und es dürfte von Interesse sein, hier einiger Hochzeitsbräuche zu gedenken, die, wie so manche andere, noch auf den Ursprung aus längst vergangener Zeit hinweisen.

Die Gegend von Wildon, Stainz, Leibnitz, Eibiswald und Mureck ist hier vor Allem in’s Auge zu fassen, wie auch Gleisdorf, Fürstenfeld , Radegund fast dieselben Gebräuche aufweisen, welche übrigens selbst mit denen im hochgebirgigen Norden der Mark Vieles gemein haben.

Wir leben in einer nüchternen, klugen Zeit, und so sind es, wie überall, so auch in der schönen Steiermark meistens praktische, pecuniäre Interessen, welche heute die Brautleute zusammenführen. Von der künftigen Hauswirthin, welche die bald umfangreiche, bald kleinere Bauernwirthschaft zu führen hat, wird verlangt, daß sie diese Führung versteht, wohl auch einiges Vermögen besitzt. Die Romantik einer Heirath aus Liebe findet sich bei den steierischen Landleuten immer seltener. Niemals geht der junge Mann selbst werben, sondern, wie in vielen anderen Gebieten Deutschlands, besorgt dies der Brautwerber, in ganz Steiermark „Bittelmann“ genannt. Oefter kommen auch zwei „Bittelleute“ vor. Es sind gewöhnlich ältere Freunde des Hauses, die sich zu den Eltern des Mädchens begeben und oft mit scheinbar großer Verwunderung von diesen empfangen werden. Die Angelegenheit zwischen dem Bittelmann, den Eltern und dem Mädchen findet jedoch zumeist ihren gewünschten günstigen Abschluß.

Hat der Bittelmann die Zusage empfangen, so wird ein Tag verabredet, an welchem die Braut mit ihren Eltern und etwa noch einigen Freunden des Hauses zum Hause des Bräutigams auf die „Bschau“ geht, das heißt sich den Stand seiner Wirthschaft, der Gebäude, seines Kellers und Stalles beschaut. Natürlich wird der Bräutigam für diesen Fall Alles auf’s Glänzendste herausputzen, und es kommt sogar vor, daß er bei Nachbarn sich besonders schöne Stücke leiht, um sie als die seinen auszustellen. Hier werden nun die besonderen Punkte wegen der Mitgift ganz in Ordnung gebracht, und dann erfolgt das „Versprechen“, die eigentliche Verlobung. Sowohl bei der „Bschau“ wie auch beim „Versprechen“ geht es natürlich ohne ein Mahl nicht ab, an dem „Versprechmahl“ nehmen jedoch nur die Brautleute, die zwei „Beistände“ – meist sind dies die Bittelleute – und die beiderseitigen Eltern Theil.

Alsdann werden beim Pfarramte die nötigen Schritte eingeleitet, und das Brautpaar begiebt sich einige Male zum Geistlichen, um über die religiöse Bedeutung der Ehe, welche nach katholischem Glauben ein Sacrament ist, genau unterrichtet und geprüft zu werden. Nachdem dies geschehen, erfolgt die Einladung zur Hochzeit durch den „Hochzeitlader“. Dieser ist eine wichtige Person; in festlichem Gewande, einen Haselstock in der Hand, am Rocke und Hute einen gewaltigen Blumenstrauß mit flatternden rothen Seidenbändern, begiebt er sich zu denjenigen Personen, welche eingeladen werden sollen, und da diese oft stundenweit aus einander wohnen, so muß er häufig schon vierzehn Tage vor der Hochzeit mit den Einladungen beginnen. In jedem Hause, in das er entsandt wird, spricht er seinen Ladungsspruch, welcher seine bestimmte Formel hat. In Obersteier ist er nicht selten in Reimen abgefaßt, im Mittellande, von dem hier vorzugsweise die Rede ist, aber lautet er etwa:

„Grüaß Gott, meine liebn Leut! I kimm (komme) mit aner schian (schönen) Bitt. Seids denna so guat, thuats den Brautleute

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Der „Gugelhupftanz“ in Steiermark.
Nach einer Skizze von F. Schlegel auf Holz gezeichnet von G. Sundblad.

[158] den Gfalln und die christliche Liab erweisen und thuats es an ihrn Ehrntag in die Kirch zum Gottsdienst begleiten. ’s Frühstück is beim ....-Wirth, Kirchngehn ma (in die Kirche gehen wir) um a neuni (neun); die Kubalazion (Copulation) wird um alfi (elf) und aft (dann) ha’ma a kloans (ein kleines) christlichs Mahl beim .... ’s Essn wird ganz kloan ausfalln. A Suppn, a Stückel Fleisch, an Krapfen – sist nix (sonst nichts). Es wird a schiani Hoazat werdn; denn es kemmen (kommen) daheifti (viele) Freund zsamm.“

So lautet einer der kürzesten Sprüche. Sehr bemerkenswerth ist es, daß keineswegs, wie zumeist in Obersteiermark, die Gäste immer unentgeltlich bewirthet werden; denn es giebt „Schenkhochzeiten“, wobei die Brautleute das Mahl bestreiten, und „Zahlhochzeiten“, wo dies die Gäste aus eigenem Sacke thun. Es ist ebenso komisch wie begreiflich, daß zu letzteren Hochzeiten viel mehr Gäste geladen werden, als zu ersteren.

Wichtige Personen unter den Geladenen sind die „Beistände“ (Zeugen), die „Brautführer“ und die „Kranzeljungfrauen“, welche letztere besonders gute Tänzerinnen sein müssen.

Inzwischen ist der eigentliche Hochzeitstag hereingebrochen. Bräutigam und Braut sind festlich gekleidet. Ersterer trägt Sträuße künstlicher Blumen an Hut und Rock, welche lange Seidenschleifen haben, während die Braut ein Myrthenkranz schmückt; ihr Rock ist dunkel, meist schwarz, da ein lichtes Hochzeitsgewand nicht für anständig gilt; rothe Seidentücher, als Halstuch beim Bräutigam und als Busentuch bei der Braut, sind sehr beliebt.

Das Hochzeitsfest beginnt nun mit einem lustigen Frühstück. Strudel, Knödel (Klöse) mit Schweinefleisch, Rindfleisch, Suppe, Kraut und dergleichen werden schon hier verabreicht, und die Vorliebe des Steiermärkers, viel zu essen, tritt dabei ergötzlich hervor; fehlen dürfen hier nicht die „Krapfen“, in Fett gebackene Teigballen, welche die unter dem Namen Krapfen in Süddeutschland bekannte Mehlspeise an Größe wohl um das Vierfache überragen. Nach dem Frühstück erfolgt unter Vortritt der Musikanten der Zug zur Kirche, an dem alle Geladenen, die Männer mit Sträußchen am Hute geschmückt, theilnehmen; in der Kirche selbst schreiten die Brautleute mit den Beiständen und Kranzeljungfern voran; die Männer schließen sich ihnen an, und den Schluß bilden die Frauen und Mädchen.

Vor allem wird in der Kirche nun großer Gottesdienst, ein „Hochamt“, abgehalten, und interessant ist es, daß beim Offertorium ein von altersher überkommenes Lied eingeschoben wird, das auch die Kirchengeher mitsingen. Diese Lieder kann man den wirklichen Volksliedern der deutschen Steiermärker beizählen. Hier die erste Strophe eines solchen Hochzeitsliedes:

„Zur Hochzeit, zur Hochzeit, kommt alle frommen Gäst’,
Ach eilet, nicht weilet, nur keiner sei der Letzt’,
Weil Jesus sich selbst ladet ein, der wahre Gast,
Maria auch, die Jungfrau rein,
Ladet sie auch zur Hochzeit ein;
Zur Hochzeit, zur Hochzeit, kommt alle frommen Gäst’.“[1]

Die Brautleute communiciren während des Gottesdienstes, und nach demselben erfolgt die eigentliche Trauung, wobei selbst dem armen Manne der „Johannissegen“ nicht fehlen darf; es ist dies jener Trunk Weines, den nach vollzogener Copulation der Priester und jeder Gast auf das Wohlsein des Brautpaares noch in der Kirche zu sich nimmt, und die Flasche mit Wein, welche Jeder schon im Voraus hierzu erhielt, ist von sehr bedeutender Größe. Sie muß ausgetrunken werden. Der Priester trinkt zuerst mit den Worten: „Aüf das Wohl des Bräutigams!“ sodann auf das Wohl der Braut.

Dieser „Johannissegen“ ist zweifellos eine Erinnerung an den alten germanischen Minnetrunk, der in’s christliche Zeitalter mit herüber gebracht wurde und dessen Name durch jene Erzählung vom vergifteten Weine erklärt wird, den, der Legende nach, der Evangelist St. Johannes segnete und, ohne daß ihm das Gift etwas geschadet hätte, austrank.

Unmittelbar nach der Trauung begiebt sich die „echte“ Kranzeljungfer – als solche gilt nur eine, die auch ihren Myrthenkranz bis zu Ende der Hochzeit auf dem Kopfe behalten muß – mit einem Teller, auf dem sich drei Krapfen befinden, zwischen welchen ein Thaler oder zwei Guldenstücke liegen, in die Sacristei und bietet diese Gabe dem Geistlichen dar; ähnlich, natürlich mit geringerer Gabe, wird der Meßner bedacht.

Der nun aus der Kirche kommende Zug, an dessen Spitze der junge Mann mit den Kranzeljungfern einherschreitet, begiebt sich in’s Hochzeitshaus, gewöhnlich in ein Gasthaus. Auf dem Wege begleiten die jungen Bursche den Zug, wie schon auf dem Gange in die Kirche, mit Jauchzen und Pistolenschüssen, ja mitunter werden auch Böller abgefeuert.

Im Hochzeitshause mit dem Zuge angekommen, muß die Braut, zum Zeichen ihrer Würde als Hausfrau, zuerst das Kraut salzen, eine Ceremonie, die mit einem guten Trinkgelde für die dabei mitfungirende Köchin verbunden ist. Vorher findet jedoch noch das „Brautstehlen“ statt; lustige Bursche suchen nämlich die junge Frau gewaltsam zu entführen, und gelingt es ihrem Manne nicht, die Entführte rechtzeitig zu erhaschen, so muß er sie durch Bezahlung einer Weinzeche an die Burschen auslösen. Uebrigens kommt auch ein „Bräutigamsstehlen“ vor – dann haben die Kranzeljungfern jene Zeche zu zahlen.

Nach diesem spaßhaften Intermezzo begiebt sich die Gesellschaft – es ist gewöhnlich schon späterer Nachmittag geworden – zum eigentlichen „Hochzeitsmahle“. Da pflegt es eine stattliche Tafel zu geben; am Tische sitzen obenan Bräutigam und Braut, Hochzeitsvater und Beistände, und während das Mahl eröffnet wird, ertönen draußen Böllerschüsse, die sich, sobald der Braten aufgesetzt wird, wiederholen; da das Essen und Trinken, begleitet von der fröhlichsten Stimmung, nun stundenlang dauert, so wird vom jungen Volke dazwischen tüchtig getanzt.

Dies ist der Zeitpunkt zur Aufführung eines Tanzes, der ein ganz besonderes Interesse in Anspruch nimmt, nämlich des sogenannten „Gugelhupftanzes“. Gugelhupf heißt in den deutsch-österreichischen Ländern bekanntlich jene Gattung von Gebäck, das der Norddeutsche Napfkuchen nennt. Es liegen bei den Hochzeiten „Gugelhupfe“ bereit, welche so geformt sind, daß man sie wie eine Mütze auf den Kopf setzen kann – und nun kommt der Spaß: solche Gugelhupfe werden rings mit brennenden Kerzen besetzt; die Kranzeljungfern befestigen dieselben auf dem Kopfe, und tanzen damit so lange herum – gewöhnlich wird zum Tanze der Steirische gewählt – bis die Kerzen niedergebrannt sind.

Es ist vielleicht in diesem Tanze der Rest eines jener uralten Gebräuche zu suchen, deren ja so viele in den Sitten des Landvolkes verborgen sind. Die brennenden Kerzen dürften auf einen altgermanischen Cultus der Freja (Freyja), der Liebes- und Erdgöttin hinweisen, wie denn mehrfach gelehrte Alterthumsforscher die üblichen Johannis-, Oster- und Maifeuer mit dem Cultus dieser Göttin in Verbindung gebracht oder aus demselben hergeleitet haben. Die brennenden Lichter auf den Kuchen der erwähnten Tänzerinnen bei Hochzeiten scheinen somit im Zusammenhang mit einem Feueropfer zu stehen, das dieser Göttin in der Vorzeit gebracht wurde. Auch das Gebäck selbst, welches aus den Früchten der Erde erzeugt wurde, dürfte auf die Erdgöttin Freja hindeuten. Nachdem der Tanz vorüber ist, wird der Gugelhupf wieder abgesetzt, der Wirth zerkleinert denselben, und die Stücke werden nun den Hochzeitsgästen vorgesetzt.

Was das Tanzen bei der Hochzeit anbelangt, so harrt noch eine besondere, nicht eben leichte Aufgabe des Brautführers und der Kranzeljungfer; der erstere hat nämlich dafür zu sorgen, daß er mit jeder der eingeladenen älteren Frauenspersonen ein Tänzchen mache – so erfordert es die gute alte Sitte; die „echte“ Kranzeljungfer aber hat ihrerseits alle älteren Männer hervorzusuchen, die sich unter den Eingeladenen befinden, und mit diesen zu tanzen. Noch war in früherer Zeit der „Ehrentanz“ üblich, wobei der Brautführer gegen Ende des Mahles, den geschmückten Hut auf dem Kopfe, vor den Hausvater trat und in einer langen wohlgesetzten, gereimten Rede um die Gestattung eines Ehrentanzes mit der Braut bat. Aus dieser Rede hier einige Zeilen als Probe:

„Wir hörten die Musik erklingen
Und sahen die Jungfrau Braut zur Thüre hereinspringen –
Auf dieselbe thät ich mich spitzen;
Sie wird gewiß nicht weit vom Herrn Hausvater sitzen.
So thu ich denn jetzt gar studiren;
Ich möcht sie gern auf den Ehrentanz führen,
Wenn der Herr Hausvater sie möcht erlauben, möcht ich ihm spendirn
Ein Paar Ochsen und auch einen Baum voll Birn etc.“

[159] Nachdem ihm der Ehrentanz zugesagt war, trat er denselben mit der Braut an. Das fröhliche Steiermarkvolk versteht das Tanzen.

Zum Schluß sei noch des „Bschoad-Essens“ (Bescheid-Essens) gedacht. Es herrscht nämlich in Steiermark die naive Sitte, daß sich jeder Gast einen Theil des übrig gebliebenen Essens mit nach Hause nimmt, um sich am nächsten Tage daran zu delectiren. Dieses „Bschoad-Essen“ zählt zu den originellsten Eigenthümlichkeiten der steiermärkischen Hochzeiten, deren Gebräuche, wie aus dem Vorhergehenden ersichtlich, vielfache Aehnlichkeiten mit den diesbezüglichen Sitten auf schwäbischem, fränkischem und allemannischem Boden, sogar mit denen in Schlesien, Mecklenburg und in anderen nördlichen deutschen Ländern aufweisen. Nur ein Gebrauch wie das „Gugelhupftanzen“ ist dem Verfasser dieser Zeilen bisher noch nirgends anderswo begegnet.

Freilich – nicht auf allen Hochzeiten geht’s lustig und üppig her; nicht alle haben wohlbesetzte Tafeln aufzuweisen, aber gewisse althergebrachte Gebräuche werden kaum bei einer einzigen außer Acht gelassen. Die ärmere Braut ist übrigens gottlob! meistens ebenso heiter, wie die reiche, und das Volkslied läßt wohlgemuth das unbekümmerte Mädchen singen:

„A gescheckts[2] Paar Oxen
Und a schneeweißi Kuah,
Das giebt mir mein Voter,
Wann i heirathen thua.“

Anton Schlossar.     


  1. Man findet das Lied vollständig in des Verfassers Sammlung: „Deutsche Volkslieder aus Steiermark“ (Innsbruck 1881.) Es ist in vielen Theilen Steiermarks gebräuchlich.
  2. Ein scheckiges, geflecktes.