BLKÖ:Živković, Baron

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Zivny, Karl
Band: 60 (1891), ab Seite: 190. (Quelle)
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6. Baron Živković stand im österreichischen Staatsdienste, bekleidete viele Jahre lang das Amt eines Sectionschefs des Innern, des Stellvertreters des Banus von Croatien Grafen Pejacsevich und war zwölf Jahre hindurch die Seele der croatischen Landesregierung. Als die Frage des ungarisch-croatischen Ausgleichs 1885 wieder an die Tagesordnung kam, überreichte er der croatischen Regnicolardeputation ein Promemoria, in welchem die Punkte bezeichnet sind, auf welche es bei Aufstellung des neuen Ausgleichs mit Ungarn den Croaten ankommen soll. Indem der Baron – nebenbei gesagt, ein leiblicher Bruder des Karlstädter griechisch-orientalischen Bischofs Theophan Živković [Nr. 4], – in seiner Denkschrift die staatsrechtliche Einheit der Länder der Stephanskrone leugnet, erkennt er keine Einheit, sondern nur eine Gemeinsamkeit zwischen Ungarn, Croatien und Slavonien; – er bestreitet, daß Croatien und Slavonien nur mit autonomen Rechten ausgestattete Königreiche seien, und betrachtet das Verhältniß beider Staaten zu einander wie ein durch einen Vertrag zu Stande gekommenes; – er reclamirt infolge dessen ein separates croatisches Staatsbürgerrecht: er verlangt selbständige croatische Honvéds und die Reform des Ludoviceums mit Berücksichtigung des croatischen Staatsgedankens; – Bezeichnung des obersten Rechnungshofes und des Verwaltungsgerichts als eine beiden Ländern Ungarn und Croatien gemeinsame Einrichtung und die Umwandlung des ungarischen Reichstages in einen gemeinsamen; – er fordert die Trennung des croatischen vom ungarischen Staatsbudget; der Charakter des croatisch-slavonischen Bundesstaates verlange auch, daß bei den zukünftigen internationalen Verträgen nicht nur der Titel „König von Dalmatien, Croatien und Slavonien“ angeführt, sondern daß auch Verträge, sofern deren Wirkung in den Bereich der croatischen Landesautonomie fällt, nicht ohne Mitwissen und Genehmigung der Agramer Landesregierung abgeschlossen werden sollen, und daß dieses Verhältniß der Gleichberechtigung durch die Bezeichnung Croatiens und Slavoniens als Bundesländer Ungarns (regna socia) äußerlich zur Geltung und Anerkennung gelange. Welchen Hexensabbath von Spott und Hohn die Tisza’sche Presse über diese croatischen Aussprüche aufführte, braucht nicht erst ausdrücklich bemerkt zu werden. [Allgemeine Zeitung (München, Cotta) 17. September 1885, Nr. 258: „Die ungarisch-croatische Frage“. Von A. v. R.]