BLKÖ:Haimberger, Anton Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 7 (1861), ab Seite: 214. (Quelle)
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Haimberger, Anton Freiherr von (Rechtsgelehrter, geb. 3. Mai 1795 zu Seitenstetten in Niederösterreich).[BN 1] Erwarb nach beendeten Rechtsstudien an der Universität zu Wien die juridische Doctorwürde und widmete sich dem Lehramte. Er wurde Professor des römischen Civil- und Kirchenrechtes an der Lemberger Hochschule und versah 20 Jahre das Lehramt, innerhalb welcher er auch die üblichen akademischen Würden des Decans und Directors der juridischen politischen Studien, letztere durch 7 Jahre, versah. Dann trat er zum Richteramte über, diente seit 1839 beim galizischen Landrechte (2 Jahre), 1841 beim Appellationsgerichte (6 Jahre) und kam 6. März 1847 als Hofrath des obersten Gerichtshofes nach Wien. Am 22. Jänner 1852 berief ihn das Vertrauen seines Monarchen in den Reichsrath, von welcher Würde er am 12. März 1861, zugleich mit dem Großkreuze des Franz Joseph-Ordens ausgezeichnet, in Gnaden enthoben wurde; früher schon, am 22. April 1854, verlieh ihm Se. Majestät das Commandeurkreuz des Leopold-Ordens, welcher Auszeichnung statutengemäß am 18. October 1856 die Erhebung in den Freiherrnstand folgte. Als Schriftsteller seines Faches thätig, gab H. heraus: „Jus romanum privatum idque purum secundum fontes et interpretationes optimorum jurisperitorum“ 4 Bände (Leopoli 1830, Kuhn & Millikowski 8°.), wovon eine deutsche Uebersetzung: „Reines römisches Privatrecht nach den Quellen und Auslegungen der vorzüglichsten Rechtsgelehrten dargestellt. Aus der latein. Ausg. mit Zusätzen u. Berichtig. in’s Deutsche übertragen vom Verfasser". 4 Bde. (Wien 1835, 8°.), heraus kam. Dieses Werk, ein Muster klarer und gediegener Behandlung eines schwierigen Gegenstandes, wurde in Folge dessen als Lehrbuch an [215] den österreichischen Hochschulen vorgeschrieben. Im Jahre 1839 erschien eine italienische Uebertragung desselben von Dr. C. Bosio nobile Klarenbrunn und dem von Joh. Henfner herausgegebenen „Romai magánjog többnyire“, d. i. römisches Privatrecht (Pesth 1856, 2 Theile), ist neben Bruno Schilling, Haimberger’s gediegenes Werk zu Grunde gelegt. Außerdem hat H. mehrere rechtswissenschaftliche Abhandlungen in der von Dr. Wagner, später von Dr. Dolliner und Dr. Kudler herausgegebenen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit", veröffentlicht, u. z.: „Ueber den Uebertritt vom griechisch-katholischen zum lateinischen und umgekehrt vom lateinischen zum griechisch-katholischen Ritus“ [1825, II, 188–192]; – „Ueber den Zehent von Galizien“ [1826, II, 223–241]; – „Ueber die Ungiltigerklärung der Ordensprofess“ [1827, I, 322–330]; – „Ueber die Fähigkeit der Geistlichen, eine Vormundschaft zu übernehmen“ [1828, II, 324–328]; – „Ueber die Wirkungen der letzten Willenserklärungen der Ordensmitglieder vor Ablegung der feierlichen Gelübde nach dem gemeinen und dem österreichischen Kirchenrechte“ [1835, II, 53–64]; – „Bemerkungen über das Verhältniss der österreichischen Rechte zu dem römischen Rechte“ [1837, I, 179–186]; – „Ueber den Gerichtsstand der Wahlkinder“ [1837, II, 119–126]; – „Von der Gefahr und dem Nutzen einer zwar verkauften aber noch nicht übergebenen Sache“ [1837, II, 345–350] – und „Kurze kirchenrechtliche Bemerkungen zu den §§. 573 u. 179 des allg. bürg. Gesetzbuches“ [1838, II, 57–60]. Haimberger zählt noch zu der gediegenen Schule der älteren österreichischen Juristen, welche Namen wie Dolliner, Pratobevera, Nippel, Kudler, Vinc. Wagner, Winiwarter, Zeiller aufzuweisen hat, und welche den Ruf begründeten, dessen sich die österreichische Jurisprudenz bis zum Jahre 1848, also in einer Zeit erfreute, in der alles Andere sich bereits überlebt hatte.

Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach den stenographischen Berichten (Wien 1860, Friedrich Manz, kl. 8°.) Bd. II, S. 387: Kurze biographische Daten; Bd. I, S. 120: Aeußerung Haimberger’s über den Austritt des Grafen Barkoczy; S. 396: Ueber die Finanzprocuraturen; Bd. II, S. 24: Ueber die Sprachenfrage in Galizien; S. 287: Ueber den Minoritätsantrag. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser (Gotha, Justus Perthes, 32°.) 1860 (10. Jahrg.) S. 295; 1861 (11. Jahrg.) S. 270. – Freiherrn-Diplom vom 18. October 1856. – Wappen. Gevierteter Schild, 1: in Blau die rechtsgekehrte Themis aus dem Fußrande hervorwachsend, mit weißer Binde um die Augen, rothem Ueberwurfe über die rechte Schulter um das faltenreiche weiße Gewand, mit pfahlweise aufgerichtetem Schwerte in der von sich gestreckten Rechten und der goldenen Schalenwage im Gleichgewichte in der zur Brust gezogenen Linken; 2: in Gold ein aufgeschlagenes Buch im schwarzen Einbande mit rothem Schnitt; 3: in Roth drei goldene Sterne, zwei über einen; 4: in Blau ein aufgerichteter einwärts schreitender silberner Greif mit rother Zunge, in der erhobenen rechten Vorderpranke einen goldenen Schlüssel pfahlweise aufrecht tragend. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone mit drei darauf gestellten gekrönten Turnierhelmen. Aus der Krone des mittleren Helmes erwächst das in 1 angegebene Themisbild; aus jener des rechten Helmes ragt zwischen einem offenen, rechts von Gold und Roth, links abgewechselt quergetheilten Adlerfluge ein schwarz bekleideter Unterarm mit einem dem in 2 ähnlichen Buche in der bloßen Hand empor; die Krone des dritten Helmes trägt einen dem in 4 ähnlichen Greif. Wahlspruch. Unter dem Schilde auf blauem, auf- und auswärts flatterndem Bande in Silber die Devise: „Labor omnia vincit“. – Stand der Familie. Aus der Ehe mit Julie, gebornen von Csasa (gest. 19. Juli 1842) stammen zwei Söhne und vier Töchter: Julius (geb. 12. April 1827); Antonia (geb. 29. December 1830), vermält seit 3. Juni 1850 mit Anton Ralscheck, Kreisgerichtsrath zu Tarnow; Pauline (geb. [216] 28. September 1832), vermält seit 27. April 1857 mit Richard Zawadzki, Kreisgerichtsrath zu Tarnopol; Julie (geb. 8. Mai 1834); Johann (geb. 14. Mai 1836), Doctor der Rechte, und Maria (geb. 20. August 1840).

Berichtigungen und Nachträge

  1. Haimberger, Anton Freiherr von [s. d. Bd. VII, S. 214], gestorben zu Gratz 5. August 1865.
    Wiener Zeitung 1865, Nr. 182. [Band 14, S. 467]