BLKÖ:Kratky, Karl Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Krátký, Mathias
Band: 13 (1865), ab Seite: 140. (Quelle)
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Kratky, Karl Ritter von (k. k. Hofrath des obersten Gerichtshofes, geb. zu Krakau 12. August 1802, gest. zu Wien 7. März 1862). Trat nach beendeten Rechtsstudien im Jahre 1824 bei dem Criminal-Senate des Wiener Magistrates als Praktikant ein, bei welchem er im September 1832 Actuar wurde. Im August 1837 kam er als Rathsprotokollist zum k. k. Landrechte in Lemberg, wo er im October 1839 Criminalrath, mit Hofkanzlei-Decret vom 13. Mai 1841 Vice-Bürgermeister des Civil-Senates bei dem Lemberger Magistrate, im September 1846 böhmischer Appellationsrath, bald darauf aber als Aushilfs-Referent zum obersten Gerichtshofe in Wien einberufen wurde. Am 11. Mai 1847 zum Präses-Vice-Bürgermeister des Wiener Civilgerichtes befördert, führte er in dieser Eigenschaft die Reorganisirung dieses Civilgerichtes durch. Mit Allerh. Entschließung vom 19. März 1850 wurde er zum n. ö. Oberlandesgerichtsrath, mit Allerh. Entschließung vom 31. December 1850 zum Rathe des obersten Gerichts- und Cassationshofes ernannt. Diese Stellung behielt er bis an seinen Tod. Für seine Verdienste als Staatsbeamter wurde er im Jahre 1854 mit dem Ritterkreuze 3. Classe des Ordens der eisernen Krone ausgezeichnet und den Statuten gemäß mit Diplom vom 19. Jänner 1856 in den Ritterstand erhoben. Seine literarische Thätigkeit als Jurist beschränkt sich auf mehrere Abhandlungen in der „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“, und zwar auf folgende: „Beitrag zur Auslegung des Absatzes d in dem §. 178 des Strafgesetzes 1. Theiles“ (1837, II, 351); – „Criminalrechtsfall mit Bemerkungen, als Beitrag zur Lehre vom Thatbestande bei Tödtungen durch Gift“ (1842, II, 1); – „Ueber die Vindication des Eigenthums gegen eine Concursmasse“ (1847, II, 1). Der Schwerpunct seines Wirkens fällt aber in seine humanistische und aufopfernde Thätigkeit bei dem Vereine zur Verbreitung von Druckschriften für Volksbildung. Zur Zeit, als er Vice-Bürgermeister im Lemberg war, nahm er aus eigenem Antriebe in seinen Mußestunden eine Revision sämmtlicher Vormundschaftsacten vom Jahre 1818 an vor, leitete die unterbliebenen Verfügungen zur Wahrung der Rechte der Pupillen sofort ein, regulirte das Waisen- und Depositenwesen und drang mit Entschiedenheit auf die Verlegung der [141] Vormundschaftsacten und des Grundbuches in ein feuerfestes Locale. Dieser Energie allein hat es die Stadt Lemberg zu danken, daß bei dem Rathhausbrande im Jahre 1848, als Freiherr von Hammerstein [Bd. VII, S. 291] die Stadt beschießen ließ, diese wichtigen Documente der Vernichtung entgingen. Als Gemeinderath der Stadt Wien seit 1851 thätig, beantragte er im Jahre 1853 die Reorganisirung des dem Verfalle nahen Zwangarbeitshauses; gewann die Mitwirkung der Commune zur Erlangung tüchtiger Vormünder für vermögenslose, nach Wien zuständige Waisen und führte im Jahre 1854 die Errichtung bürgerlicher Waisen-Comité’s in allen Gerichtsbezirken Wiens durch. Als Vorstand des Vereins zur Verbreitung von Druckschriften für Volksbildung förderte er unermüdet die humanistischen Tendenzen desselben. Schon im Jahre 1850 zum zweiten Obmann-Stellvertreter gewählt, fiel in der Generalversammlung vom 11. April 1851 auf ihn die Wahl zum Vereinsvorstande, welche Stelle er durch neun volle Jahre bis zu seinem Tode versah. Er lieh dieser unentgeltlich zu versehenden Stelle nicht etwa bloß den Namen, sondern förderte, regte an, schuf und wirkte nach verschiedenen Seiten hin. So wurde durch ihn zunächst der „Volks- und Wirthschaftskalender“, der seit 1852 in Hunderttausenden von Exemplaren verbreitet und ein ganz vortreffliches Jahrbuch ist, begründet; ebenso rief er das kleine periodische Organ „Die Abendstunden, zwanglose Hefte zur Belehrung und Erheiterung“ in’s Leben, welches sich in vielen Tausend Exemplaren in den Händen der Vereinsangehörigen befindet. Andere populäre Schriften, wie Täuber’s: „Die Gesetze als Grundlage der Wohlfahrt der Völker“, Pißling’s „Gesundheitslehre für das Volk“ u. a. verdanken seinem Impulse ihre Entstehung. Um den Verein durch seine innere Organisation zu stärken, entwarf er für jeden Geschäftszweig desselben umfassende Instructionen; ferner rief er in’s Leben und überwachte das wichtige Institut der Lesezirkel und arbeitete auf Gründung von Gemeinde-Bibliotheken hin. Als nach dem italienischen Feldzuge des Jahres 1859 die Spitäler von Verwundeten aller Art und Nationen des Kaiserstaates überfüllt waren, wurde denselben, wenn sie der Genesung entgegen gingen, entsprechende Lectüre in der Sprache, welche der Betreffende verstand, geboten und wurden auf diese Art über fünfthalbtausend Bücher in allen Landessprachen an Sieche und Verwundete vertheilt. Die aufregende Thätigkeit in diesem Geschäfte, verbunden mit den Anstrengungen seines Dienstes, hatten K.’s Gesundheit so stark angegriffen, daß er Mitte Mai 1860 seine Stelle als Vereinsvorstand niederlegte. Aber seit der Zeit immer leidend, konnte er sich nicht mehr erholen und starb zwei Jahre später im Alter von 60 Jahren.

Waldschütz (J. N.), Karl Ritter von Kratky, Hofrath des k. k. obersten Gerichtshofes und gewesener Vorstand des Vereins zur Verbreitung von Druckschriften für Volksbildung. Nekrolog (o. J. [Wien 1862, bei Schweiger], 8°.). [Dieser Nekrolog ist ein Separatabdruck des in den „Abendstunden. Zwanglose Hefte zur Belehrung und Erheiterung“ (Wien, kl. 8°.) Jahrg. 1862, Heft 2, S. 3–10, enthaltenen Nachrufes.] – Ritterstands-Diplom vom 19. Jänner 1856. – Wappen. Gevierteter Schild. 1 und 4: in Gold und Schwarz quergetheilten Felde geht aus dem Fußrande das Bild der Gerechtigkeit, vorwärts gekehrt, hervor, gekleidet in ein weißes faltiges Gewand, mit weißverbundenen Augen, in der Rechten ein Schwert pfahlweise, in der Linken eine goldene Schalenwage im Gleichgewichte haltend; 2; in Roth wächst aus dem den Fußrand durchziehenden Erdboden eine natürliche Aloe; 3: in Silber [142] wächst aus grünem Boden ein natürlicher Eichenbaum hervor. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinandergekehrte goldgekrönte Turnierhelme. Aus jeder Helmkrone wachsen drei wallende Straußenfedern, aus jener des rechten Helms eine goldene zwischen zwei schwarzen, aus jener des linken eine silberne zwischen zwei rothen. Die Helmdecken sind rechts schwarz mit Gold, links roth mit Silber belegt. –