BLKÖ:Münch-Bellinghausen, Cajetan Michael Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 19 (1868), ab Seite: 416. (Quelle)
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Münch-Bellinghausen, Cajetan Michael Freiherr (Staatsmann, geb. zu Wien 1. November 1776, gest. ebenda 27. Juni 1831). Ein Sohn des Freiherrn Franz Joseph v. M. [s. d. S. 419, Nr. 2] aus dessen Ehe mit Elisabeth Freiin von Penkler, Bruder der Freiherren Anton Kasimir [s. d. S. 418, Nr. 1], Joachim Eduard, nachmaligen Grafen M. [s. d. S. 441], und Vater des Dichters Friedrich Halm. Cajetan’s Vater Franz Joseph lebte zu Wien, wo er durch 39 Jahre die Stelle [417] eines Reichshofrathes bekleidet hatte. Der Sohn beendete die Studien in Wien und trat dann, für die judicielle Laufbahn sich entscheidend, bei dem niederösterreichischen Landrechte als Auscultant im Mai 1796 in den kaiserlichen Staatsdienst. Schon im December desselben Jahres wurde er zum Rathsprotokollisten bei dem Landrechte zu Stanislau in Galizien und im Jahre 1800 zum Landrechtssecretär in Krakau ernannt. Seine Tüchtigkeit im Amte, verbunden mit nicht gewöhnlichen Fähigkeiten, förderte ihn in seinem Fortkommen, so daß er schon im Jahre 1801, damals erst 25 Jahre alt, zum k. k. Landrath in Lublin ernannt wurde. Von Lublin kam er im Jahre 1803 in gleicher Eigenschaft nach Krakau, wo er im Jahre 1807 zum Appellationsrathe befördert wurde. Während der polnischen Invasion im Jahre 1809 stand er bei der provisorischen Landesregierung als Referent in Judicialgegenständen in Verwendung. Als später die westgalizischen Behörden aufgelöst wurden, kam M. im Jahre 1811 als Appellationsrath nach Brünn und wurde im J. 1814 zur Supplirung einer Hofrathsstelle bei der obersten Justizstelle nach Wien berufen. Im Jahre 1815 wurde er daselbst zum Hofrath ernannt. Wie Freiherr M. bereits als Appellationsrath in Galizien, später in Mähren die wichtigsten Untersuchungen der Unterbehörden geleitet, so wurde er nun auch als Hofrath oftmals speciellen Commissionen beigezogen und im Jahre 1817 zum Beisitzer der Hofcommission in Justizgesetzsachen ernannt. In dieser Zeit unterzog er sich der Revision der seit 1797 in’s Stocken gerathenen Sammlung der Justizgesetze und brachte bei aufopfernder Thätigkeit diese wichtige Arbeit zu Stande. In Folge seiner Geschäftsgewandtheit, ausgebreiteten und gründlichen Kenntnisse ernannte ihn Kaiser Franz im Jahre 1818 zum staatsräthlichen Referenten und im Jahre 1827 zum wirklichen Staats- und Conferenzrathe. Früher noch, im Jahre 1823, wurde ihm die Würde eines Kanzlers des goldenen Vließ-Ordens verliehen, eine Würde, die nur ganz besonders verdienten Staatsbeamten zuerkannt zu werden pflegt. Freiherr Cajetan Michael starb zu Wien im Alter von 55 Jahren. Aus zwei Ehen hinterließ er vier Kinder; aus jeder Ehe zwei. Seine erste Gemalin Theresia Freiin von Deuster gebar ihm einen Sohn Eligius Franz Joseph (Friedrich Halm), dessen Biographie auf S. 421 folgt, und eine Tochter Maria Theresia Elisabeth, die bereits gestorben. Die zweite Gemalin Anna Guldenmüller von Guldenstein hinterließ ihm zwei Töchter: Henriette Katharina Elisabeth und Camilla Elisabeth, vermälte Eduard Freiherr von Erstenberg zum Freyenthurm.

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 731 [daselbst führt er die Taufnamen Cajetan Kasimir, während er sonst überall Cajetan Michael heißt].