BLKÖ:Schreiner, Gustav Franz Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Schreiner, Ignaz
Band: 31 (1876), ab Seite: 291. (Quelle)
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Schreiner, Gustav Franz Freiherr (k. k. General-Consul für Egypten, geb. zu Olmütz in Mähren 2. Juni 1821). Der älteste Sohn des Professors der Staatswissenschaften, Gustav Ritter von Sch. [s. d. Vorigen] aus dessen erster Ehe mit Katharina von Schlegl. Erhielt seine wissenschaftliche Ausbildung am Gymnasium und der Hochschule in Gratz und zuletzt an der orientalischen Akademie in Wien. Im Jahre 1844 kam er als Dolmetsch-Adjunct zur k. k. Internuntiatur nach Constantinopel, in welcher Eigenschaft er bis 1849 bedienstet blieb. In diesem Jahre ward er zum ersten Dolmetsch des k. k. General-Consulates in Smyrna, 1850 zum Kanzler des k. k. General-Consulates in Alexandrien und 1851 zum zweiten Internuntiaturs-Dolmetsch in Constantinopel ernannt. Von 1853 bis 1858, und zwar während der ereignißreichen Epoche des Krim-Feldzuges, der darauffolgenden Wiener und Pariser Conferenzen und [292] belangreichen diplomatischen Verhandlungen war S. in der bereits wichtigen Eigenschaft eines ersten Dolmetschers thätig und an den betreffenden Verhandlungen nicht unerheblich betheiligt. Dann als Mitglied der Tripolitanischen Commission hat er zur Durchsetzung der von der damaligen Regentschaft von Tripolis an die österreichischen und toscanischen Unterthanen zu leistenden Ersatzansprüche wesentlich beigetragen, wie denn auch in vielen anderen Angelegenheiten das commercielle Interesse Oesterreichs gefördert. Die aufreibende, anstrengende Thätigkeit bei diesen zum Theile sehr wichtigen Geschäften in einem dem an ein gemäßigtes Klima gewöhnten Europäer wenig zuträglichen, von starken Temperaturschwankungen bewegten Klima hatte S.’s Gesundheit mächtig angegriffen, so daß er längere Zeit schwer krank darniederlag. Im Jahre 1858 wurde er zum k. k. General-Consul für Egypten ernannt, in welcher Eigenschaft er noch in jüngster Zeit bedienstet war. S.’s Verdienste hat Se. Majestät der Kaiser wiederholt gewürdigt, zuerst mit ah. Entschließung vom 24. October 1864 durch Verleihung des Ordens der eisernen Krone 3. Classe und zur Zeit der Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers in Egypten mit ah. Handschreiben vom 24. November 1869 durch Verleihung derselben Auszeichnung 2. Classe, worauf im folgenden Jahre S.’s Erhebung in den Freiherrnstand erfolgte. Außerdem besitzt der Freiherr noch von Seiten Hannovers, Mexiko’s (von Kaiser Maximilian), Toscana’s und der Türkei Ordensauszeichnungen.

Freiherrnstands-Diplom ddo. Wien 14. April 1870. – Ritterstands-Diplom ddo. December 1864. – Die Tages-Presse (Wiener polit. Blatt), 8. Juni 1870: „Herr von Schreiner und Ismail Pascha“. – Wappen des Freiherrn Gust. Schreiner. Dasselbe ist seinem und seines Vaters Ritterstands-Wappen ganz gleich, nur ruht im freiherrlichen Wappen die Freiherrnkrone auf dem Wappenschilde und erst auf der Krone erheben sich die beiden Ritterhelme.