BLKÖ:Stroynowski, Ignaz David Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 40 (1880), ab Seite: 100. (Quelle)
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Stroynowski, Ignaz David Ritter von (Präsident des k. k. Oberlandesgerichtes für Galizien und die Bukowina, geb. zu Cuniów in Galizien im Jahre 1804, gest. 3. October 1877). Entstammt dem alten polnischen Adelsgeschlechte Strzemię, welches manchen berühmten Sprossen in seinen Reihen zählt [siehe die Quellen S. 101]. Nach dem frühen Tode seines Vaters Ignaz, eines Staatsdomänen-Beamten zu Cuniów, auf sich selbst angewiesen, lag er vom Jahre 1823 an der Lemberger Hochschule dem Studium der Rechtswissenschaften ob, aus denen er 1831 die Doctorwürde erlangte. Bereits 1825 war er bei der galizischen k. k. Kammer-Procuratur in Lemberg als Conceptspraktikant in den Staatsdienst eingetreten, in welchem er 1834 zum Fiscal-Adjuncten, 1840 zum galizischen Landrathe, 1847 zum galizischen Appellationsrathe, 1849 zum Ministerialrathe im Justizministerium zu Wien, 1853 zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Krakau, 1854 aber zum Präsidenten des neuorganisirten Oberlandesgerichtes zu Lemberg befördert wurde. In allen diesen Stellungen machte er sich um Hebung des Justizwesens, namentlich in seinem Geburtslande Galizien, wesentlich verdient. Er besorgte nicht nur die umfassenden Geschäfte der administrativen Rechtspflege mit regstem Eifer und bestem Erfolge, sondern trug auch vornehmlich zur Vollendung der Gerichtsorganisation in seinem engeren Vaterlande bei. Ferner betheiligte er sich an der Abfassung der Vorschriften für die wichtigsten Einrichtungen in der politischen Organisation, namentlich aber an der Bearbeitung der galizischen Landesverfassung und der Vorschrift für die Grundentlastung. Die genaue Kenntniß der Landesverhältnisse, sowie das Vertrauen, dessen er sich in allen Schichten der Bevölkerung erfreute, veranlaßten seine Berufung zur Durchführung der neuen Gerichts-Organisation. In Würdigung dieser Verdienste erhielt er mit ah. Entschließung vom [101] 18. November 1850 das Ritterkreuz des Leopoldordens und zwei Jahre später den Statuten dieses Ordens gemäß den erblichen Ritterstand des österreichischen Kaiserthums. Als Präsident des Oberlandesgerichtes in Lemberg bildete er Seine kaiserliche Hoheit den Bruder Seiner Majestät des Kaisers, Erzherzog Karl Ludwig, in den Geschäftszweigen der civilgerichtlichen Administration aus, wofür ihm mit kaiserlichem Handbillet ddo. 30. August 1855 die ah. Zufriedenheit ausgesprochen wurde. Mit ah. Entschließung vom 8. September 1859 zum wirklichen geheimen Rathe ernannt, diente er noch bis zum Jahre 1867, in welchem er nach 40jähriger Amtswirksamkeit in den Ruhestand übertrat. Noch im nämlichen Jahre aber wurde er vom Herrenhause zum Mitgliede des neugeschaffenen Staatsgerichtshofes gewählt und verblieb in dieser Stellung bis an seinen im Alter von 73 Jahren erfolgten Tod.

Ritterstands-Diplom ddo. Wien 25. November 1852.