BLKÖ:Wildschgo, Franz Leodegar Freiherr von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Wildner, Franz
Nächster>>>
Wilemans
Band: 56 (1888), ab Seite: 159. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Franz Leodegar von Wildschgo in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Wildschgo, Franz Leodegar Freiherr von|56|159|}}

Wildschgo, Franz Leodegar Freiherr von (k. k. Reichsrath, geb. zu Ernstbrunn in Niederösterreich am 2. October 1791, gest. in Wien am 10. October 1859). Nachdem er sich an der Wiener Universität zum Staatsdienste vorbereitet hatte, trat er am 30. August 1814 als Conceptspracticant bei dem Kreisamte in Krems ein. In dieser Eigenschaft im Mai 1815 zur Dienstleistung bei der niederösterreichischen Landesregierung einberufen, sah er sich zunächst im Sanitäts-, dann im Studien- und später im Unterthansdepartement verwendet. Durch seine Tüchtigkeit im Amte lenkte er die Aufmerksamkeit des damaligen Regierungspräsidenten Grafen Chorinsky auf sich, der ihn bei seiner Ernennung zum Hofkammerpräsidenten 1816 sofort zur allgemeinen Hofkammer berief. Nun unausgesetzt in der Finanzverwaltung beschäftigt, rückte er 1819 zum Hofconcipisten, im Mai 1830 zum Hofsecretär und 1835 zum Hofrathe vor. Während dieser Zeit arbeitete er in den meisten und wichtigsten Gefäll- und Cameraldepartements, versah mehrere Jahre hindurch die Stelle eines Präsidialsecretärs, erhielt dann als Hofrath ununterbrochen die bedeutendsten Systemalarbeiten und wurde als Referent mit der Ausarbeitung neuer Gesetze betraut. 1856 zum Sectionschef im Finanzministerium befördert, ward er am 17. April 1857 zum k. k. Reichsrath ernannt und zwei Monate später, am 10. Juni 1857, durch Ernennung zum wirklichen geheimen Rath ausgezeichnet. In letzter Zeit kränkelnd, unterzog er sich dessenungeachtet neuen anstrengenden Arbeiten bei der für die directen Steuern ah. bestellten Immediatcommission, bis ihn im Alter von 68 Jahren der Tod ereilte. Bei Vollendung der wichtigsten legislativen und Organisirungsarbeiten im Finanzministerium entfaltete er im Vor- und Nachmärz die verdienstlichste Thätigkeit und gehörte zu den Musterbeamten des Staates. Als ein Postgesetz nach dem Muster der k. preußischen Postanstalten erlassen werden sollte, wurde er nach Berlin geschickt, um an Ort und Stelle die dortige Postverfassung zu studiren, worauf er alle dahin einschlägigen Reglements ausarbeitete. Ferner flossen aus seiner Feder die Umarbeitung des Tax- und Stempelgesetzes, die Lottoertragserhöhung, die Wohlthätigkeitslotterie; die Ausführung der Lehenallodialisirung, das Gesetz über die Aufhebung der Patrimonialgerichte, die Regulirung directer Steuern, die Einführung des Lottogefälls in Ungarn, die Organisirung der Finanzprocuraturen in der ganzen Monarchie. Im Vorstehenden deuteten wir nur die erheblicheren Arbeiten Wildschgo’s an, der bei allen wichtigeren Geschäften beigezogen wurde und insbesondere bei Herbeiführung wesentlicher Ersparnisse im Staatshaushalte Oesterreichs mitwirkte. Außer der geheimen Rathswürde erhielt er schon am 22. August 1853 das Ritterkreuz des Leopoldordens und am 16. April 1859 das Commandeurkreuz desselben. Auf ersteres erfolgte mit Diplom ddo. 13. November 1853 die Erhebung in den Ritterstand, auf letzteres mit Diplom ddo. 12. August 1859 die Erhebung in den Freiherrnstand. Es waren dies verdiente Auszeichnungen für seine selbstlose Hingabe an den Staat und seine mit edlem Wollen, gründlichem Wissen und entschiedenem Berufe verbundene Mitwirkung [160] an dem Neubaue Oesterreichs. Der Freiherr vermälte sich am 30. October 1822 mit Barbara geborenen Barkenstein, doch blieb diese Ehe kinderlos. Die Freiin starb um 1863, ein schönes Andenken hinterlassend durch ihre Acte der Humanität. So hatte sie einen Fond geschaffen, aus welchem vermögenslose Töchter höherer Staatsbeamten einen jährlichen Betrag von 125 fl. zu erhalten haben, und letztwillig verfügte sie neben anderen humanen Legaten dem allgemeinen Krankenhause ein Capital von zehntausend Gulden ö. W.

Freiherrndiplom ddo. 12 August 1859.
Wappen. Schild, durch einen silbernen Balken, welcher mit einem schreitenden Wolf, einer gestürzten erlöschenden Fackel, zwei nebeneinander gestellten Barken und einem Quadersteine. Alles in natürlicher Farbe, nacheinander belegt ist, schrägelinks getheilt. Oben rechts ist in Roth eine natürliche Eule, die auf einem liegenden, schwarz eingebundenen Buche mit Goldschnitt sitzt; unten links in Blau eine nach aufwärts kriechende silberne Biene. Auf dem Schilde ruht die Freiherrenkrone, auf welcher sich zwei gekrönte Turnierhelme erheben. Die Krone des ersten Helmes trägt einen offenen von Blau und Silber quergetheilten Flug, dem zwei silberne Sterne, einer über den andern, eingestellt sind. Die Krone des zweiten Helmes trägt gleichfalls einen offenen von Roth über Silber quergetheilten Flug, aus welchem ein silbernes lateinisches Kreuz emporragt. Die Helmdecken des ersten Helmes sind blau mit Silber, die des zweiten roth, gleichfalls mit Silber unterlegt. Devise: Auf rothem Band mit silberner Schrift das Wort: „Integritate“.