Beitrag zur Hexengeschichte von Deutschland
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[443] Beitrag
zur Hexengeschichte von Deutschland. Aus der ersten Hälfte unsers Jahrhunderts.
Von einer sichern Hand, von der Hand eines Augenzeugen, und eines Mannes, der, als der das Papier aufhob, das ich hier aus seiner Verlassenschaft bekant mache, an nichts weniger dachte, als daß ich einmal, viele Jahre nach seinem Tode, es noch finden würde, hab ich das: Todesurtheil einer zu E – – – verbrannten Frau. Ich darf um vieler Ursachen willen den Namen des Orts nicht ausschreiben. Sander.
Also hat man von Amts und Obrigkeitswegen nach Anleitung der gottgefälligen Justiz, nach ordentlich geführtem Prozeß, beschehener Anzeige, eingenommenen Kundschaften, und dem, wie schon gemeldet, von ihr, Delinquentin, sowohl gütiglich, als in der Schärfe[3] [445] gethanenem Bekentnis, auch bei der vorgenommenen Besiebenung von ihr beschehener Bekräftigung, nicht weniger einer für sie Delinquentin vorhero abfassen lassender Schuzschrift, und von einem unpartheiischen Rechtsgelehrten eingeholten rechtlicher Meinung und Gutachten folgendes Endurtheil V. R. W. abgefaßt. In peinlicher Rechtsfertigung sich haltend wider dich pcto der Zauberei und andurch zugefügten Schadens als anderseits verursachten Feuersbrunst verhaftete A – – S – – geborne T – – ungefehr 62 Jahr alt, zu W – – wohn- und seßhaft, mithin katholischer Religion, wird hiemit auf beschehene Anzeig, und aufgenommenen Bericht, auf die mit dir geführten Verhör, und darinne gethanenen Bekenntnissen, auch derentwillen erhobene Kundschaften nach gethanenem Rechtsaz genommenen Bedacht, und von auswärtigen Rechtsverständigen, nebst ex officio für dich in vim defensionis gemachten Vorstellungen eingeholten Gutachten mit Urtheil zu Recht erkannt: Daß du A – – S – – geborne T – – deiner verübten Verbrechen halber dem Nachrichter an seine Hand und Band geliefert, und von demselben zur wohlverdienten Strafe, andern aber zum Abscheu und Exempel auf den Scheiterhaufen gebracht, und also vom Leben zum Tod gebracht werden solltest. V. R. W. Fußnoten der VorlageAnmerkungen (Wikisource)„Die 68jährige Anna Trütten, Ehefrau des Matthias Schneidewind zu Wihl am Rheine in dem vorderösterreichischen Breisgau, hatte bei dem Ausräuchern ihres Stalles eine Feuersbrunst veranlaßt, und unter den Schmerzen der Folter das Bekenntniß abgelegt, sie habe einen Bund mit dem Teufel geschlossen und häufig Zusammenkünfte der Hexen besucht. Nachdem die Richtigkeit des gegen sie eingeleiteten Verfahrens auch durch die theologische Fakultät zu Freiburg gutgeheißen worden war, wurde die Unglückliche am 24. April 1751 aus ihrem Gefängnisse zu Endingen vor das dortige Breisacher Thor auf den Juden-Buck geführt und hier, weil sie sich wie rasend den Scharfrichtern widersetzte, geknebelt auf den Holzstoß geworfen und lebendig verbrannt“. So Karl Friedrich Vierordt, Geschichte der evangelischen Kirche in dem Großherzogthum Baden, Bd. 2, Karlsruhe 1856, S. 377 Commons nach einer handschriftlichen Geschichte Endingens von dem Bürgermeister Franz Michael Kniebühler. |
