Bemerkungen zu der Weltchronik des Frater Paulinus von Venedig, Bischofs von Pozzuoli

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Autor: Henry Simonsfeld
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Titel: Bemerkungen zu der Weltchronik des Frater Paulinus von Venedig, Bischofs von Pozzuoli
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aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 10 (1893), S. 120–127.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1893
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br.
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[120] Bemerkungen zu der Weltchronik des Frater Paulinus von Venedig, Bischofs von Pozzuoli. In Bd. XIV Heft 3 S. 603 ff. des „Historischen Jahrbuches“ hat jüngst P. Konr. Eubel unter dem Titel „Handschriftliches zur Chronik des sogenannten Jordanus“ einige Mittheilungen über die oben angeführte Weltchronik gemacht, welche, [121] so dankenswerth sie durch die vollständigeren Auszüge aus den päpstlichen Registerbänden sind, doch einiger Berichtigungen und Ergänzungen bedürfen. Eubel knüpft nämlich seine Bemerkungen an einen Aufsatz an, den ich vor 18 Jahren in den „Forschungen zur Deutschen Geschichte“ (Bd. XV, S. 145 ff.) veröffentlicht habe, kennt aber die ganze übrige Literatur nicht[1]. Schon aus Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen (3. Aufl.) II, 282, hätte er entnehmen können, dass ich mich mit diesem Autor und seinem Geschichtswerke namentlich auch in meinen „Studien zu Marino Sanuto dem Aelteren“ im „Neuen Archiv“ Bd. VII (1882) S. 57 ff. beschäftigt habe, wo noch weitere Rückweise angegeben sind. Schon in meiner Dissertation über „Andreas Dandolo und seine Geschichtswerke“ S. 115 ff. habe ich mich unter Beibringung eines alten Facsimile noch bestimmter für die Identität der Chronik des „sogenannten Jordanus“ mit der „Satirica rerum gestarum mundi“ oder dem „Speculum Paulini“ ausgesprochen und nachgewiesen, dass eben diese dritte Recension des Geschichtswerkes des Paulinus eine Hauptquelle für die Chronik des Andrea Dandolo gewesen ist. Ferner habe ich bereits im Jahre 1881 in einer Abhandlung: „Zur Boccaccio-Literatur“ (SBMünchAk 1881, I, S. 6 ff.) auf jene Pariser Handschrift No. 4939 und den eigenthümlichen Passus „Iste Venetus adulator“ etc. hingewiesen und dieselbe, wie auch die andere No. 4940, ebenso in dem bereits citirten Aufsatz über Marino Sanuto den Aelteren aufgeführt, wie dies wiederholt in einem jüngsten Nachtrag „Zu Marino Sanuto dem Aelteren“ in der „Z. f. wissensch. Geographie“ Bd. 8 S. 392 geschehen ist.

Ueber die Venetianische Abstammung des Paulinus bestand auch für mich längst kein Zweifel mehr[2], seitdem ich von der Ausgabe des „Trattato de regimine rectoris di Fra Paolino Minorita“[3] durch Mussafia habe Einsicht nehmen können, welche Eubel ebenfalls nicht zu kennen scheint – eines namentlich sprachlich sehr interessanten, philosophisch-politischen Tractates, der dem Herzog von Kreta, Marino Badoer, gewidmet ist, welche Würde dieser vom Juli 1313 bis zum September 1315 bekleidete. In der Einleitung hat Mussafia nicht bloss der Thätigkeit des Paulinus als päpstlichen Gesandten Erwähnung gethan, sondern auch auf Grund archivalischer Notizen aus Venedig gezeigt, dass unser Paulinus für seine Vaterstadt in den Jahren 1315 bis 1316 wiederholt an König Robert von Neapel behufs Schlichtung [122] von Zwistigkeiten zwischen diesem und der Republik war abgeschickt worden[4], wozu ich selbst einen kleinen Beitrag aus dem Neapolitaner Staatsarchiv liefern konnte[5]. Hier will ich noch hinzufügen, dass schon im J. 1301 (30. November) ein „Frater Paulinus lector de Venetiis“ und im J. 1304 (5. October) ein „Frater Paulinus de Venetiis custos fratrum Minorum in custodia Ven.“ als Zeuge bei Verhandlungen zuerst in Venedig in Fragen der Inquisition, dann in Treviso über den Frieden zwischen Venedig und Padua vorkommt[6].

Was weiter das Geschichtswerk des Paulinus betrifft, so darf ich nach meinen Ausführungen nun wohl als gesichert hinstellen, dass uns dasselbe in drei Recensionen vorliegt: Der ersten oder „epitoma“, der zweiten oder „Synchronistischen Tabelle“, die sich selbst als Auszug aus der „epitoma“ bezeichnet und wofür die Autorschaft des Paulinus bezeugt ist durch Boccaccio; der dritten oder „Satirica historia“[7] (Pseudo-Jordanus), deren Abfassung durch Paulinus von Dandolo und handschriftlich bestätigt ist. Hinsichtlich der Einreihung der mehrerwähnten Pariser Handschrift No. 4939 bin ich aber, wie aus meinen früheren Mittheilungen zu entnehmen ist, anderer Ansicht als Eubel und sein verehrter Gewährsmann P. Ehrle. Nach den Angaben, welche mir seiner Zeit der inzwischen verstorbene Studienlehrer L. Erling hat zugehen lassen, enthält dieselbe nicht die dritte Recension, sondern, wie die Handschrift auf der Marciana in [123] Venedig, die zweite[8], d. h. also die „Synchronistische Tabelle“ (wofür charakteristisch das Fehlen der Capiteleintheilung). Eine besondere Aehnlichkeit mit dem Cod. Vaticanus 1960 zu finden, mag Ehrle dadurch veranlasst worden sein, dass auch dieser anfangs eine synchronistische Tabelle enthält. Nur ist diese letztere viel kürzer als jene der zweiten Recension (in der Venetianischen Handschrift). Während in dem Cod. Marc. die Hauptmasse des Textes in der Rubrik „Contingentia“ untergebracht ist, die von allerlei Tabellen umgeben ist, finden sich in dieser Rubrik im Cod. Vatic. nur einige Notizen; der eigentliche historische Stoff folgt dann eben später, in Capitel eingetheilt, in der „Satirica“.

Wie dem aber auch sein mag – bestimmten Aufschluss kann ja nur eine genaue Vergleichung der Handschriften liefern – jedenfalls ist die Pariser Handschrift Nr. 4939 von besonderem Interesse: einmal wegen der Beziehungen zu Boccaccio[9] und dann weil aus ihr offenbar jene beiden Papstleben (Clemens V. und Johannes XXII.) stammen, welche Baluze[10] einem „Anonymus Venetus“ zugeschrieben hat, der eben auch kein Anderer ist als unser Paulinus. Dass diese beiden „Vitae“ eine gewisse Rolle bei der Frage nach dem Fortsetzer der Kirchengeschichte des Tolomeo von Lucca spielen, habe ich anderwärts[11] früher schon angedeutet. Mein allzu früh verstorbener Freund Dietrich König hat dieselben dem Bernardus Guidonis zusprechen wollen[12]; dagegen hat bereits M. Ritter im „Bonner Theolog. LBl.“ (1876 No. 25) Bedenken geäussert und es besteht um so weniger Grund, sie unserem Venetianer Paulinus abzuerkennen (wenn derselbe dabei auch den Bernardus Guidonis benutzt haben mag), als sie sich fast gleichlautend in der „Synchronistischen Tabelle“ zu Venedig vorfinden. Wenn ich sage „fast gleichlautend“ und in der Vita Clemens V. und Johannes XXII. kleinere Abweichungen im Wortlaut begegnen[13], darf man sich, glaube ich, daran nicht stossen. Solche Veränderungen konnte entweder der Autor selbst oder noch eher der [124] Abschreiber vornehmen; und auf diese Weise sind auch die mitunter bedeutenderen Differenzen zu erklären, die sich zwischen den verschiedenen Handschriften der dritten Recension des Geschichtswerkes des Paulinus constatiren lassen.

Dass zu diesen sicher die andere Pariser Handschrift No. 4940 (und nach den Mittheilungen von Eubel-Ehrle demnach auch die Handschrift in Toulouse No. 451[14]) gehört, ist von mir ebenfalls bereits festgestellt worden. Dasselbe gilt von der Handschrift der Capitelbibliothek in Olmütz No. 200[15], über welche mir Aufschlüsse von dem Metropolitancapitel aus dem Jahre 1877 von dem damaligen Capit.-Archivs- und Bibliotheksadjuncten Th. Kukula vorliegen[16]; ferner von der Handschrift der Krakauer Universitätsbibliothek No. 445, auf welche als eine Quelle des Johannes Dlugos ein Aufsatz von M. Perlbach hingewiesen hat[17]; endlich von der im Jahre 1409 in Prag auf Veranlassung eines Prager und Olmützer Domherren gefertigten Handschrift der königl. öffentlichen Bibliothek in Dresden L 7 in 2° (auf welche ich durch Perlbach’s Aufsatz aufmerksam gemacht worden bin[18]). Wie aus der Beschreibung der Krakauer Handschrift (welche Dlugos 1472 der dortigen Universitätsbibliothek vermachte) von Wislocki hervorgeht[19] und ich aus einer gütigen Mittheilung des Herrn Oberbibliothekars Dr. Schnorr von Carolsfeld in Dresden ersehe, enthalten auch diese beiden Handschriften jene wichtige Stelle über die Kirche von Pozzuoli („Consecravit etc. – – – Putheolana ecclesia, cui indignus presum), welche im Cod. Vaticanus am Rand steht[20], bereits im Text – ebenso wie die Handschriften in Bamberg und Olmütz, Cesena und Florenz. In der Pariser Handschrift No. 4940 hat Erling dieselbe nicht gefunden.

In welchem Verwandtschaftsverhältnisse diese Handschriften nun aber unter sich stehen, das ist nicht so leicht zu sagen und bedürfte noch eingehender Vergleichungen an den verschiedenen Orten selbst, da beispielsweise die Olmützer und die Pariser Handschrift (No. 4939) [125] mir nicht hieher geschickt wurden. Was speciell noch die Bamberger Handschrift E III, 10 und die unbedingt dazu gehörige (von mir auch inzwischen längst eingesehene) E III, 11 anlangt, so stimmt dieselbe (wie auch die Dresdener Handschrift) ja vielleicht insofern mehr mit dem Cod. Vaticanus 1960, als sich hier eben auch noch einige andere Stücke (die der 2. Recension entstammen), wie jenes „Provinciale Ord. Minor.“, das „Provinciale Romanae Curiae“ und die „Mappa Mundi“ finden, die in den übrigen Handschriften der 3. Recension fehlen[21]. Aber abgesehen davon, dass die Bamberger Handschrift der interessanten Zeichnungen des Cod. Vaticanus entbehrt und am Schluss zwei Begebenheiten der Jahre 1319 und 1320 nicht enthält – geschrieben ist der Codex ja trotzdem mindestens nach 1331[22]! – es fehlen in der Bamberger Handschrift auch ganze grosse Partieen des Cod. Vaticanus und zwar namentlich solche, welche Ereignisse aus der Flandrischen, Sicilianischen, Arragonesischen und Englischen Geschichte behandeln und in der Fassung des Cod. Vaticanus aus der Chronik des Guilelmus von Nangis herstammen. Entweder geht also die Bamberger Handschrift auf einen Text der 3. Recension zurück, wo diese Stücke von Paulinus noch nicht in sein Geschichtswerk aufgenommen waren, oder der Schreiber der Bamberger Handschrift hat sie selbst aus irgend einem Grund weggelassen, wie er auch sonst nicht ganz verlässig ist. Die „tabula brevis scribendi regibus et fratribus religiosis ultra mare degentibus“, zu welcher Eubel in der Bamberger Handschrift den entsprechenden Text vermisst, wird sich auf folgende Stelle der 2. Recension (Cod. Marcianus No. 399 fol. 94) beziehen:

Captaciones spirituales loco salutationum:

Ilustri Grecorum [sic!]: gratiam in presenti per quam optineat gloriam in futuro.

Regi et populo Tartarorum: viam agnoscere veritatis.

Illustri Calamano in Bulgaria imperanti: Deum diligere et timere.

Dilecto in Christo fratri patriarche Grecorum: spiritum gratie salutaris.

Fratribus de ordine fratrum minorum in terris Saracenorum, paganorum, Grecorum, Bulgarorum, Cumanorum, Ethyopum, Syrorum, Yberorum, Alanorum, Gazariorum, Gothorum, Cicorum, Ruthenorum, Jacobinorum, Nubianorum, Vestanorum, Georgianorum, Armenorum, Indorum, Mesoliciorum aliorumque infidelium nacionum orientis seu [126] aliarum quarumcunque parcium proficiscentibus – zugleich wohl ein neuer Beweis für die Verwandtschaft dieser dritten mit der zweiten Recension, wofür ich noch weiter anführen will, dass zu c. XXIX p. 3 „De eventibus illius temporis“, wo von König Codrus und dem Ende des Athenischen Königthums die Rede ist, am Rand (in Cod. Bamb. und Vatic. und Laurent. 3 und Cesen.) die Worte stehen: „in lineis aliter“ – womit wiederum auf die 2. Recension verwiesen ist.

Endlich ist auch jene Notiz in der Bamberger Handschrift E III 11 über die vier Exemplare, die es von dieser Chronik gebe, ungenau, so interessant sie wegen der Angabe über König Robert von Neapel andererseits ist. Dass übrigens unter dem Exemplar in Venedig nicht die dortige Handschrift 399 der Marciana (mit der 2. Recension in Gestalt der Synchronistischen Tabelle) gemeint sein kann, wie Eubel glaubt, ist bei deren ganz verschiedenem Charakter von selbst einleuchtend. Damit in Zukunft keine Verwechslung mehr möglich ist, will ich zum Schluss alle mir bis jetzt bekannt gewordenen Handschriften der 3 Recensionen übersichtlich zusammenstellen – nicht ohne vorher wiederholt den Wunsch ausgesprochen zu haben, dass man doch endlich einmal aufhören möge von der „Chronik des sogenannten Jordanus“ oder Aehnlichem zu sprechen, und nicht hartnäckig an einem falschen Namen festhalten wolle, den wir durch den einzig richtigen und gleichzeitig überlieferten ersetzen können.

Von dem Geschichtswerk des Minoriten Paulinus aus Venedig, späteren Bischofs von Pozzuoli, existiren also 3 Recensionen in folgenden Handschriften:

I. Die „Historiarum epitoma“ mit den Anfangsworten „Progreditur quasi aurora consurgens“ überliefert in 1. Cod. Laurentianus (Florenz) plut. XXI, 4. – 2. Cod. Laurentianus plut. XXI, 9 (unvollständige Abschrift von 1). – 3. Codd. Riccardiani (Florenz) No. 3204 u. 3205 vollständige Abschrift von 1.

II. Die Synchronistische Tabelle (Chronologia magna) mit den Anfangsworten „Quemadmodum organici corporis puta hominis pulcritudinem“ in 1. Cod. Marcianus (Venedig) Zanetti No. 399. – 2. Cod. Parisinus No. 4939. – Dieselbe in kürzerer Form mit der nämlichen, nur ebenfalls wesentlich gekürzten Einleitung auch überliefert in 3. Cod. Vaticanus No. 1960[23].

[127] III. Die „Satirica historia rerum gestarum mundi“ oder „Speculum Paulini“ mit den Anfangsworten „Interroga de diebus antiquis“, überliefert in 1. Cod. Vaticanus No. 1960. – 2. Cod. Laurentianus plut. XXI, 1 (unvollständig). – 3. Cod. Caesenas plut. XI, 5. – 4. Cod. Parisinus No. 4940. – 5. Cod. Tolosanus (Dép. Bibl. Toulouse) No. 451. – 6. Cod. Bambergensis E III, 10 und 11. – 7. Cod. Dresdensis L 7 in 2°. – 8. Cod. Olomucensis No. 200. – 9. Cod. Cracoviensis No. 445.

H. Simonsfeld.     

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu die in dieser Zeitschrift jüngst gemachten Bemerkungen über die vielfach übliche Publication von archivalischen Findlingen ohne genügende Kenntniss oder genügende Verwerthung der Literatur, s. Bd. 9, 348. (Anm. d. Red.)
  2. S. „Neues Archiv“ a. a. O. p. 57.
  3. Wien (Tendler) 1868.
  4. Zu den von Eubel a. a. O. mitgetheilten Regesten aus dem Vaticanischen Archiv gehören als Ergänzung noch einige Venetianische Aktenstücke; s. Mussafia p. XXIV G und „I libri Commemoriali“ tom. I p. 263 no. 428 in den „Monumenti storici pubbl. dalla Deputazione Veneta di stor. patr.“ (cf. Minotto, Documenta ad Bellunum etc. spectantia III, 2 p. 86).
  5. S. „Documenti Veneto-Angioini (1316–1317)“ im „Archivio Veneto“ t. XIII parte 1.
  6. Cf. Minotto, Documenta vol. II sect. I p. 85 und 91. Doch ist zu bemerken, dass, wie Gaspary, Gesch. der Italienischen Literatur Bd. I p. 505 angibt, in den 20er Jahren noch ein anderer „Fra Paolino Minorita“ gerade in Padua erwähnt wird. Die „Cortusiorum Historia de Novitatibus Paduae“ II, 2 bei Muratori SS. XII, 830 B erzählt zu 1323: – – Dante opera Fratre Paulino Ordinis Fratrum Minorum intrinseci (Paduani) cum extrinsecis convenerunt, paxque convenit a Duce Karinthiae confirmanda, quae confirmata fuit Paduae a 500 Consiliariis nemine discrepante die II Martii. Dum propter hoc Frater Paulinus iret cum Ambassatoribus Paduae in Karinthiam, obiit in Tridento, cujus morte nuntiata Paduani fecerunt magnum festum, Missas solemniter ordinatas celebrantes.
  7. Der Name ist nicht etwa ironisch zu fassen, sondern abgeleitet von satura, Allerlei.
  8. Wenn auch vielleicht mit manchmal etwas verschiedenem Text; cf. meinen Aufsatz: „Zur Boccaccio-Literatur“ a. a. O.
  9. S. darüber meinen oben citirten Aufsatz: „Zur Boccaccio-Literatur“.
  10. Vitae Paparum Avenionensium I, 85–94 und 169–172.
  11. „Zur Historiographie des 14. Jahrhunderts“ in den „Forschungen“ Bd. XVIII p. 214.
  12. In seiner Arbeit über „Ptolemäus von Lucca und die Flores Chronicorum des Bernardus Guidonis“ (Würzburg 1875) p. 66 u. ff.
  13. Grössere in der Geschichte Heinrich’s VII, die bei Baluze a. a. O. umfangreicher ist, indem hier noch die „Historia Augusta“ des Albertinus Mussatus benutzt zu sein scheint.
  14. S. über diese den „Catalogue général des manuscrits des bibll. publiques et des départements“ tom. VII p. 261.
  15. Nicht Universitätsbibliothek, wie Eubel zweimal unrichtig angibt (cf. Archiv der Ges. f. ä. Dt. Gesch. IX, 484 und X, 682).
  16. cf. meinen Aufsatz „Studien zu Marino Sanuto“ p. 58 Anm. 1.
  17. Im „Neuen Archiv“ Bd. XIV p. 183 u. ff.
  18. S. deren Beschreibung bei Schnorr, Katalog der Hss. d. Bibl. zu Dresden (1883) II, 283.
  19. Catalogus codicum mss. bibl. Cracoviensis p. 146.
  20. cf. „Studien zu Mar. Sanuto“ p. 58 Anm. 1.
  21. Wofern sie nicht, wie in Bamberg, abgetrennt und gesondert aufgestellt wurden und deshalb nur noch nicht bekannt geworden sind.
  22. cf. meinen Aufsatz in den „Forschungen“ p. 146.
  23. Dass dieser verschiedene Karten und Pläne, insbesondere von Rom, Antiochia, eine kreisförmige Weltkarte u. s. w. enthält, die zum Theil auch in dem Cod. Marcianus sich finden, sei hier nochmals besonders hervorgehoben.