Beschreibung des Oberamts Geislingen/Kapitel B 34

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Kapitel B 33 Beschreibung des Oberamts Geislingen Kapitel B 35 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
34. Weiler,
mit Hofstett am Steig und Ziegelhütte. Gesammt-Einwohner 186.

a) Weiler, zu näherer Bezeichnung auch Weiler ob Helfenstein genannt, früher auch Oberweiler, ein evangelisches Dorf, ganz nahe bei den Ruinen der ehmaligen Burg Helfenstein, auf der Kante der Alp, 1/2 Stunde östlich von Geislingen entfernt, mit 151 Einwohnern, Kameralamt Geislingen, Forstamt Alpeck, Revier Stubersheim.

Der Name Weiler ist ursprünglich nomen appellativum, da man in der Umgegend sagt „ins Weiler, im Weiler.“

Den großen Zehnten bezieht der Staat, aus 5 Morgen bezog ihn früher die Pfarrei, jetzt der geistliche Besoldungsverbesserungsfonds; dieser bezieht auch den kleinen Zehnten, und den Blutzehnten. Über die Grundgefälle siehe S. 92.

Der Ort ist etwas weitläufig gebaut und reinlich; er zählt 27 Wohnhäuser mit den nöthigen Nebengebäuden. Die Einwohner, 5 Bauern, 16 Söldner und 3 Beiwohner, treiben hauptsächlich Ackerbau. Die Markung enthält 1816 Morgen, worunter 453 Morgen Waldung. Jeder Bauer und Söldner bezieht aus den Gemeindewaldungen 1 Klafter Holz sammt Reisach als Realgemeinderecht. Die Gemeinde besitzt 500 fl. an Kapitalien.

Die Kirche des Orts war der h. Margaretha geweiht.

Der Ort hatte früher eine eigene, hinreichend dotirte | Pfarrstelle, welche jedoch im Jahr 1812 supprimirt wurde, und von da bis 1826 mit dem Diakonat Geislingen vereinigt war. Seitdem wurden die Pfarrgeschäfte durch einen Pfarrverweser, seit 1839 durch den Diakonus in Geislingen versehen. Das Pfarrhaus wurde von der Gemeinde gekauft und ist jetzt Schulhaus.

Die Baulast der Kirche liegt auf der ganz unvermöglichen Stiftungspflege.

Weiler erscheint zuerst im Jahr 1289, als sich Graf Ulrich von Helfenstein dem Kl. Kaisersheim zu Gefallen der Vogtei und alles Rechts an einige hiesige Güter begab, welche Burkhard von Gingen, Ritter, dem genannten Kloster vermachte (1289 Ulricus comes de Helfenstein remittit omne jus advocatiae super praediis in Obernweiler, a fideli suo Burchardo milite de Gyngen, Heinrico abbati de Caesarea donatis. Testis: Albertus minister de Gyselingen, dictus Kuchalber. Lang Reg. 4, 415). Später kommt der Ort vor im Jahr 1355 als opidum volgariter dictum Wiler in der Stiftungsurkunde einer Kaplanei des Schlosses Helfenstein, wonach der alte Weiß und Ulrich genannt Magg (antiquus dictus Wiss et Ulricus dictus Magg), welche im Ort Weiler einen Hof besaßen, Spelt und Haber an die neue Stiftung abzuliefern hatten. Veesenmeyer Helfenstein S. 5. Kerler Urk. S. 10.

Im Jahr 1607 hat Ulm mehrere württembergische Güter innerhalb der ulmischen Herrschaft gelegen, gegen ulmische Güter, welche außerhalb der Herrschaft lagen, eingetauscht und namentlich hiesigen Orts neben der Pfarrei und deren Lehenschaft allen großen und kleinen Zehnten, Pfarrhof, 1 Sölde, darauf der Zehendstadel steht, und den Widdumhof erhalten. Vorhin hat alles dieses, was von Württemberg kommt, zum Kl. Herbrechtingen gehört.

b) Hofstett am Steig, evangelischer Weiler mit 24 Einwohnern, in bürgerlicher Beziehung zur Schultheißerei Weiler, in kirchlicher zur Stadt Geislingen gehörig, 1/4 Stunde von Weiler, 3/4 Stunden von Geislingen auf der Alp gelegen, | besteht aus 3 Bauernhöfen mit 1300 Morgen Markung. Den großen und kleinen Zehnten bezieht der Staat, so wie Grundgefälle an Geld etc. (S. 92.)

Den Holzertrag ihrer Privatwaldungen theilen die drei Bauern, und es trifft jeden jährlich etwa 15 Klafter sammt Reisach. Den Gemeindeschaden repartiren dieselben unter sich zu gleichen Theilen, ohne Rechnung zu führen; mit der Gemeindepflege zu Weiler stehen sie nur in Beziehung auf die an den Staat und die Amtskorporation zu leistenden Verbindlichkeiten im Verband.

Wahrscheinlich von diesem Hofstett schrieb sich C. de Hofstettin, welcher mit C. dapifer de Helfenstein den 15. Mai 1259 in einer helfensteinischen Urkunde vorkommt, desgleichen Ulrich von Hofstetten, in Urkunden vom 1. Juli 1289 1. Nov. 1289, 1. Februar 1298 erscheinend.

Hofstett gehört unter diejenigen althelfensteinischen Güter, welche beim Verkauf der halben helfensteinischen Grafschaft im Jahr 1396 nicht sogleich an Ulm übergingen, sondern erst auf den Tod der Herzogin Maria von Bosnien, verwittweten Gräfin zu Helfenstein († 1405), welcher der Ort verschrieben war, der Stadt Ulm anfällig gemacht wurden.

c) Der Gemeinde Weiler zugetheilt ist auch die auf ihrer Markung befindliche, 1/2 Stunde östlich in einer Vertiefung liegende Ziegelhütte in der Battenau mit 11 Einwohnern. Die Felder dieses Guts wurden im vorigen Jahrhundert durch Mergeln bedeutend verbessert.

« Kapitel B 33 Beschreibung des Oberamts Geislingen Kapitel B 35 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).