Der Todesgang des armenischen Volkes/Erster Teil/Erstes Kapitel/Erster Teil/Vierter Abschnitt

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4. Wilajet Aleppo.


Im Wilajet Aleppo wurden bis zum Mai Massakers und weitere Deportationen durch den Wal Djelal Bey, der das allgemeine Vertrauen bei Christen und Muhammedanern genoß, verhindert. Ihm ist es zu danken, daß, solange er im Amte war, aus den Städten seines Wilajets keine größeren Verschickungen stattfanden.

Im Verein mit dem Wali hat der deutsche Konsul in Aleppo Herr Rößler sein Äußerstes getan, um das Vorgehen gegen die Armenier aufzuhalten und Maßregeln zur Linderung der Not zu treffen. Von armenischer Seite wird ihm bezeugt (im Gegensatz zu völlig unbegründeten Beschuldigungen der englischen Presse), daß er ein geplantes Massaker durch seinen Besuch in Marasch verhindert und sich in jeder Beziehung den Dank der Gefährdeten und Notleidenden verdient habe.

Der Wali von Aleppo, Djelal Bey, der sich den Anordnungen der Zentralregierung, die die Deportation aller Armenier des Wilajets verlangte, nicht gefügt hatte, wurde nach Konia versetzt. An seine Stelle kam der frühere Wali von Wan, Bekir Sami Bey.

Dieser führte dann die Maßregel der Deportation auch für die noch verschonten Städte und Ortschaften des Wilajets durch.

Die armenische Bevölkerung von Marasch wurde Ende Mai, die von Aintab Ende Juli deportiert. In Urfa scheint ein Teil der Armenier sich der Deportation widersetzt zu haben. Zwischen dem 29. September und 16. Oktober kam es zu militärischem Einschreiten. Nähere Nachrichten liegen noch nicht vor.6)

Über Marasch wird geschrieben:

„Am Donnerstag den 24. Mai wurde den Armeniern mitgeteilt, sich bereit zu halten, am Sonnabend den 26. Mai aufzubrechen. Die Armenier wagen nicht, ihre Häuser zu verlassen. Über 2000 Armenier sind verschickt worden, unter ihnen der Leiter des amerikanischen Kolleges.“ In Aintab wurden Ende Mai dreißig Häuser ohne Erfolg durchsucht, 28 Notabeln verhaftet und wieder freigelassen bis auf ein Mitglied der Daschnakzagan.

Dies war aber nur das Vorspiel.

Dr. Shepherd, der im ganzen Lande bekannte hervorragende amerikanische Chirurg, Chef der ärztlichen Missionsinstitute in Aintab, der seit Jahrzehnten in der Türkei lebt und bei Muhammedanern und Christen gleich angesehen ist, hat über das Schicksal von Aintab die folgenden Nachrichten gegeben, die einem Auszuge seines Berichts entnommen sind.

„In Aintab wurde am 21. Juli der Deportationsbefehl für 60 Familien gegeben. Einige Tage danach kam ein zweiter Befehl für weitere 70 Familien. In der Folge wurden noch 1500 und darauf noch 1000 Personen verschickt, so daß die armenische Bevölkerung
von Aintab vollständig ausgeräumt ist. Alle Bemühungen, die amerikanischen Institute (ihre armenischen Lehrerfamilien und Angestellten, Schüler und Schülerinnen) von dieser Maßregel auszunehmen, sind ohne Erfolg geblieben. Den Deportierten wurde verboten, auch nur die allernötigsten Sachen, außer einem Lasttier, mitzunehmen.

Schwache Versuche eines Widerstandes haben nur bei Marasch stattgefunden infolge der Tötung eines Gendarmen, der nach Fendenjak (einem armenischen Dorf im Amanusgebirge) gesandt wurde, um dort die Austreibung vorzunehmen. Die Regierung schickte sofort 3 Abteilungen Soldaten, die das Dorf in Asche legten.

In Cilicien vollzog sich die Deportation verhältnismäßig noch unter den günstigsten Bedingungen. Zwar steht fest, daß alle Verbannten von Briganten geplündert worden sind, aber der Raub und die Mordtaten nahmen nicht einen so großen Maßstab an wie in den hocharmenischen Provinzen.

Der größte Teil der aus Cilicien Verschickten befindet sich in Deir-es-Sor, wo bereits 15 000 Armenier angekommen sind. Die ausgedehnten und von der Trockenheit verbrannten Wüsten von Deir-es-Sor bis Djerabulus und Ras-ul-Ajin und bis nach Mosul sind mit deportierten Armeniern angefüllt. Einige Überbleibsel sind in türkische und arabische Dörfer zerstreut worden.“

Die Deportierten von Aintab und Killis wurden über Damaskus nach dem Hauran transportiert.

Wir schließen das Kapitel der cilicischen und nordsyrischen Deportationen mit den Berichten von Mr. Jackson, dem amerikanischen Konsul von Aleppo. Der Bericht sagt nichts, was nicht auch durch deutsche Quellen feststeht.

Der amerikanische Konsularbericht.
Aleppo, den 3. August.

„Die Methode der direkten Angriffe und Massakers, die in früheren Zeiten üblich war, ist heute etwas abgeändert worden, insofern man die Männer und Knaben in großer Zahl aus ihrer Heimat deportiert und unterwegs verschwinden läßt, um später die Frauen und Kinder folgen zu lassen. Eine Zeitlang wurden von Reisenden, die aus dem Innern kamen, vorwiegend dahinlautende Berichte gegeben, daß die Männer getötet worden seien, daß eine große Anzahl Leichen längs der Reiseroute liege und im Euphratwasser schwimme, daß die jüngeren Frauen und Mädchen und die Kinder von den begleitenden Gendarmen den Kurden ausgeliefert würden, und daß von denselben Gendarmen und den Kurden unsagbare Verbrechen verübt worden seien. Anfangs schenkte man diesen Berichten wenig Glauben, aber da jetzt viele der Flüchtlinge in Aleppo ankommen, herrscht über die Wahrheit der berichteten Dinge nicht länger Zweifel. Am 2. August kamen etwa 800 Frauen in mittleren Jahren sowie alte Frauen und Kinder unter 10 Jahren zu Fuß von Diarbekir an, in denkbar jammervollstem Zustand, nachdem sie 45 Tage unterwegs gewesen waren. Sie erzählen, daß alle jungen Mädchen und Frauen von den Kurden entführt wurden, daß selbst der letzte Heller Geld und was sie sonst noch mit hatten, geraubt worden ist, erzählen von Hunger, Entbehrung und Elend jeder Art. Ihr jammervoller Zustand bürgt vollkommen für ihre Aussagen.

Ich habe erfahren, daß 4500 Personen von Sogert[1] nach Ras-ul-Ajin geschickt worden sind, über 2000 von Mesereh nach Diarbekir, und daß weit und breit alle Städte, Bitlis, Mardin, Mosul, Sewerek, Malatia, Besne usw. von Armeniern evakuiert worden sind, daß die Männer und Knaben und viele der Frauen getötet und der Rest über das Land zerstreut worden ist. Wenn dies wahr ist, woran man kaum zweifeln kann, müssen die letzteren natürlich auch vor Hunger, Krankheit und Übermüdung zugrunde gehen. Der Gouverneur von Deir-es-Sor am Euphrat, der jetzt in Aleppo ist, sagt, daß gegenwärtig 15 000 armenische Flüchtlinge in Deir-es-Sor seien. Kinder werden häufig verkauft, um sie vor dem Hungertode zu schützen, da die Regierung tatsächlich keinen Unterhalt gewährt.

Die folgende Statistik zeigt die Zahl der Familien und Personen, die in Aleppo ankamen, die Ortschaften, von denen aus sie deportiert wurden, und die Zahl derer, die weiter geschickt wurden[2] bis zum 30. Juli einschließlich:

Deportationsort: Familien: Personen: Weiter-
verschickte:
Tschok–Merzimen (Dört–Jol) 200 2 109 734
Ojakli 115 537 137
Enserli 116 593 173
Hassanbeyli 187 1 118 514
Harni 84 528 34
Karsbasar 351 340
Hadjin 592 3 988 1 025
Rumlu 51 388 296
Schehr 150 1 112 357
Sis 231 1 317
Baghtsche 13 68
Dengala 126 804
Drtadli 12 104
Zeitun 5 8
Tarpus 22 97
Albistan 10 44
Total 2 265 13 155 3 270

2100 weitere Personen waren schon angekommen, bevor die obigen Zahlen zusammengestellt waren.“

Im Ganzen waren also bis zum 30. Juli allein durch Aleppo 15 255 Deportierte durchgekommen.

Aleppo, den 15. August.
„Es sollen jetzt alle Armenier von Aintab, Antiochia, Alexandrette, Kessab und all’ den kleineren Städten in der Provinz Aleppo – schätzungsweise 60 000 Personen – deportiert worden sein. Es ist natürlich anzunehmen, daß sie ein gleich hartes und betrübendes Schicksal erdulden werden, wie diejenigen, die vorangegangen sind.…[3]

Die wichtigen amerikanischen Missionsinstitute in dieser Gegend verlieren ihre Professoren, Lehrer, Gehilfen und Studenten, und selbst aus den Waisenhäusern werden Hunderte von Kindern entfernt und damit die Früchte einer unermüdlichen Anstrengung von 50 Jahren auf diesem Gebiet vernichtet. Die Regierungsbeamten fragen in scherzendem Ton, was die Amerikaner nun mit diesen Instituten anfangen wollen, jetzt, wo man den Armeniern den Garaus mache!

Die Situation wird von Tag zu Tag kritischer, da das Ende nicht abzusehen ist.“


4. Nachträge.


1) Die letzte Phase der Verfolgungsgeschichte spielte sich im Kaukasus ab, als nach dem Frieden von Brest-Litowsk die russische Armee sich zurückzog und den Kaukasus der Invasion der türkischen Truppen preisgab. Über die Vorgänge im Kaukasus vgl. „Deutschland und Armenien 1914–1918“. Sammlung diplomatischer Aktenstücke, hersg. und eingel. von Dr. Johannes Lepsius. Der Tempelverlag in Potsdam 1919. Einl. S. XLV und die Aktenstücke d. Js. 1918, S. 365 ff.

2) Über Nazareth Tschauch und die Entstehung der Unruhen in Zeitun vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. IX ff. und die Berichte von Konsul Roeßler, Aleppo, Aktenstücke Nr. 11 und 25.

3) Die Gesamtzahl der Deserteure, die, aus Christen und Muhammedanern bestehend, schon vor dem Kriege seit 1913 sich in die Berge geflüchtet hatten, betrug zu der Zeit nach Mitteilung von Herrn Konsul Roeßler etwa 150. Der Verlust der Toten und Verwundeten bei dem Angriff auf das Kloster wird von ihm auf „eine Anzahl Toter und Verwundeter“ angegeben.

4) Die Zahl von 20 000 Seelen umfaßt auch die Dörfer in der Umgegend von Zeitun.

5) Über die Vorgänge in Dörtjol sind nähere Berichte in dem deutschen Konsularbericht aus Adana vom 13. März 1915 gegeben. Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 19.

6) Über die Vorgänge in Urfa siehe die Berichte des deutschen Konsuls Herrn Roeßler von Aleppo, Lepsius, Dtschl. und. Arm. Nr. 193, 202 und 226 Anl. 1. Am 19. und 20. August fanden Massakers statt, bei denen etwa 200 Armenier getötet wurden. Am 29. September setzten sich die Armenier, um der drohenden Deportation zu entgehen, in Verteidigungszustand in ihrem Stadtviertel. Vom 4. bis zum 15. Oktober währte die Belagerung des Viertels durch türkische Truppen, wobei diese 50 Tote und 120 bis 130 Verwundete hatten. Die männliche armenische Bevölkerung der Stadt wurde, nachdem der Widerstand gebrochen war, zum größten Teil getötet, die Frauen und Kinder deportiert. Die Stadt zählte vor der Deportation etwa 20 000 Armenier.

7) Dazu schrieb Prediger J. Spörri, Leiter der Station Wan des deutschen Hilfsbundes für Christliches Liebeswerk im Orient, am 7. 10. 1916 aus Zürich an den Verfassen

„Als am 20. 4. 15 die Feindseligkeiten vor meinen Augen ausgebrochen waren und in schauerlicher Weise auf uns geschossen wurde, war ich gedrungen, an den Wali zu schreiben. Ich erzählte den Anfang der Feindseligkeiten, teilte mit, daß wir dem Kugelregen ausgesetzt seien, ersuchte, da ich annehmen mußte, daß solches unmöglich nach dem Wollen des Walis sein könne, um weitere Vermeidung solcher Handlungen und bat, die Streitigkeiten friedlich zu ordnen. Mit meinem Schreiben ging ich zu Dr. Usher (es war das ein gefährlicher Weg, da unaufhörlich geschossen wurde), las ihm den Inhalt vor und veranlaßte ihn, von seiner Seite ein Gleiches zu tun. Der Brief vom 23. 4. von Djevdet Bey war die Antwort auf unser Schreiben. Übrigens hatte ich die Verteidiger gebeten, sie möchten sich von der Front unserer Station zurückziehen, da sie das Feuer auf uns zögen. Ich hatte die Genugtuung, daß mein Wunsch erfüllt wurde. Freilich war auch so von einem Aufhören des Feuers gegen uns nicht die Rede.“

8) Auch der Wali Rachmi Bei wurde schließlich, wenn auch erst ein Jahr nach der allgemeinen Deportation, durch den Befehl der Regierung von Konstantinopel gezwungen, den Befehl zur Deportation zu geben. Lediglich dem Einschreiten des Oberbefehlshabers General Liman von Sanders, der mit militärischem Widerstand drohte, ist es zu danken, daß die Deportation der Armenier von Smyrna nicht zur Ausführung kam. Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LIX und die Aktenstücke Nr. 306, 307, 308.


9) Vgl. den fesselnden Bericht über die Flucht der Armenier von Suedije von Pastor Digran Andreasjan, der im Anhang von Lepsius, Dtschl. und Arm. abgedruckt, auch im Tempelverlag in Potsdam separat erschienen ist, „Suedije, eine Episode aus den Armenierverfolgungen des Jahres 1915.“ M. 0,50.

10) Durch Gesetz vom 1. August 1916 wurde ein Jahr darauf die alte Kirchenverfassung der gregorianischen Kirche zerstört und das Patriarchat von Konstantinopel in das Kloster Mar Jakub in Jerusalem verlegt. Erst nach dem Sturz der jungtürkischen Regierung und dem Zusammenbruch der Türkei wurde das Gesetz wieder aufgehoben.

11) Nach dem Zusammenbruch der Türkei ist das ursprüngliche Programm der Daschnagzagan natürlich gegenstandslos geworden. Auf den Glücksfall, daß die beiden Feinde der Armenier, die Türkei und Russland, gleichzeitig zusammenbrechen würden, so daß für ein völlig unabhängiges Groß-Armenien Raum wurde, konnte kein politisches Programm im voraus rechnen.

12) Wartkes wurde zusammen mit Sohrab auf dem Wege von Urfa nach Diarbekir durch die begleitenden Gendarmen auf Befehl der Regierung ermordet. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. 109.

13) Die Polizei in Konstantinopel hat nachträglich zwei Bilderbücher mit Haufen von Gewehren, Bomben, Fahnen und dergl. veröffentlicht, die nur Unkundige über den Wert solcher Machwerke täuschen können. Eine Charakteristik dieser Publikation hat die Deutsch-Armenische Gesellschaft veröffentlicht.

14) Vgl. den Bericht des deutschen Botschafters Freiherrn von Wangenheim in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 38. „Die Behauptung, es lägen Beweise vor, daß für den Tag des Thronbesteigungsfestes ein Putsch beabsichtigt gewesen sei, erklärte Talaat Bey für unzutreffend.“ Die Pforte selbst erklärte offiziell die Verschickung der Konstantinopler Intellektuellen nur für eine Vorbeugungsmaßregel.

15) Die letzte türkische Lesung lautete, daß alle 180 000 Muselmanen von den Armeniern massakriert worden seien. Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LXXIII f.

16) Vgl. dazu die Berichte des deutschen Konsuls Herrn Anders in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 5, 6 und 10.

17) Das später erschienene Communiqué der türkischen Regierung über die Vorgänge in Urfa wird von dem deutschen Konsul Herrn Roeßler in Aleppo in seinem Bericht vom 16. November 1915 einer Kritik unterzogen. Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 202.

18) Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. Einl Kap. V, 5: Die offizielle Motivierung. S. LXVI ff.

19) Vgl. die Urteile der deutschen Botschafter und Konsuln ebenda S. LXXVI ff.

20) Vgl. das Urteil des deutschen Botschafters Graf Wolff-Metternich in Lepsius, Dtschl. und. Arm. Nr. 287.

21) Vgl. die Urteile deutscher Konsuln in Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LXXVI ff.

22) Wäre die Türkei siegreich aus dem Krieg hervorgegangen, so wäre allerdings nicht daran zu denken gewesen, daß der Raub des gesamten Nationalgutes des armenischen Volkes wieder rückgängig gemacht worden wäre. Auch jetzt wird es schwer sein, auch nur einen beträchtlichen Teil der beweglichen Habe den Dieben und Räubern, die daß Gut schon längst verschleudert haben werden, zu entreißen.

23) Vgl. den Bericht über die Verhandlungen im türkischen Senat vom Oktober und November 1915 in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 223.

24) Vgl. zu diesem Kapitel den Abschnitt: Zwangsbekehrungen zum Islam, in der Einleitung von Lepsius, Dtschl. und Arm. und ebenda die Konsularberichte laut Sachregister unter Zwangsbekehrungen.

25) Vgl. den Bericht des deutschen Vizekonsuls Herrn Kuckhoff vom 4. Juli 1915 aus Samsun, Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 116 Anlage.

26) Nur unter den syrischen Nestorianern gab es eine kleine hochkirchliche Mission, die am Sitz des nestorianischen Patriarchen in Kodschannes bei Djulamerg im oberen Zabtal und in Urmia auf persischem Gebiet eine Vertretung hatte und eine Art Nuntiatur des Erzbischofs von Canterbury bei dem nestorianischen Patriarchat bildete. Diese hochkirchlichen Herren haben niemals mit Armenien oder der armenischen Frage zu tun gehabt und sich ausschließlich auf die syrischen Nestorianer beschränkt.

27) Dies war Anfang 1916 geschrieben. Nach der Vernichtung ihres Volkstums in der Türkei würden es jetzt natürlich alle noch Überlebenden Armenier ablehnen, unter türkische Herrschaft zurückzukehren.

28) Vielleicht wird Herr Bratter nach der Veröffentlichung der diplomatischen Aktenstücke über den Vernichtungskampf der Türken gegen die christlichen Armenier durch die Urteile der deutschen Botschafter und Konsuln jetzt eines Besseren belehrt werden.

29) Den genannten Städten ist noch Aleppo hinzuzufügen, wo dank der rastlosen Bemühungen des deutschen Konsuls wenigstens die ortsansässige Bevölkerung von der Deportation verschont blieb. Die Armenier von Bagdad waren zunächst nach Mossul deportiert worden und sollten von dort weitergeschafft werden. Der Einspruch des Feldmarschalls Freiherrn von der Goltz, der den Weitertransport untersagte, wurde von der Regierung in Konstantinopel erst respektiert, als der Feldmarschall wegen dieser Sache telegraphisch um seine sofortige Abberufung bat. S. Lepsius, Dtschl. und Arm. Einl. S. LIX und Aktenstück Nr. 224.


30) Über den Gesamtverlust an Ermordeten und Verhungerten, der auf eine Million geschätzt wird, vgl. Lepsius Dtschl. und Arm. Einleitung V, 4, S. LXIII, das Kapitel: Opfer.




Anmerkungen

  1. Im Wilajet Bitlis.
  2. Der größere Teil der aus Cilicien Deportierten wurde über Marasch und Urfa in der Richtung auf Weranscheher und Ras-ul-Ajin, 5 bis 6000 über Adana nach Konia transportiert.
  3. Den folgenden Absatz des Berichtes über die wirtschaftlichen Folgen siehe Seite 248.