Der neue Präsident des Reichsgerichts
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Der neue Präsident des Reichsgerichts
Es ist noch nicht so lange her, daß der Geburtstag des langjährigen Präsidenten des obersten deutschen Gerichtshofes, Eduard von Samsons, festlich begangen wurde und dem mit Recht gefeierten Manne aufrichtige Huldigungen eintrug. Schon damals wurden Stimmen laut, daß sich der Mann, der über ein halbes Jahrhundert für die Wohlfahrt und den Ruhm seines Vaterlandes thätig gewesen war, in das Privatleben zurückziehen wolle. Und die Gerüchte wurden zur Wahrheit, Eduard von Simson hat das Amt eines Präsidenten des Reichsgerichtes niedergelegt. Als er 1879 auf diese Stelle berufen wurde, lag bereits ein vielbewegtes Leben hinter ihm, aus dem die „Gartenlaube“ im Jahrgang 1888 ihren Lesern einige Züge vorgeführt hat. Nicht nur als akademischer Lehrer im Dienste der Rechtswissenschaft, sondern vor allem auch im öffentlichen Leben harte er sich immergrünen Lorbeer verdient. E war es, der als Präsident der Frankfurter Nationalversammlung an der Spitze der Kaiserdeputation im Frühjahr 1849 Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone antrug, er war es, der in dem denkwürdigen Erfurter Parlament von 1850 als Präsiden die Verhandlungen leitete, der 1861 bei der Krönung Wilhelms I. in Königsberg als Präsident des preußischen Volkshauses die Glückwünsche der Nation darbrachte, der 1867 bis 1874 das Präsidium erst des norddeutschen, dann des deutschen Reichstages führte, und der seit 1879 bis jetzt als ein Muster treuester Pflichterfüllung, als ein Mann von Milde und Thatkraft unserem höchsten Tribunal vorgestanden hat. Es war eine schwierige Ausgabe, einen Ersatz für Simson zu finden. Das Augenmerk des deutschen Kaisers, welcher nach dem Gerichtsverfassungsgesetz auf Vorschlag des Bundesrathes den Präsidenten zu ernennen hat, richtete sich auf den Mann, dem die nachfolgenden Zeilen gewidmet sind.
Im Dezember des Jahres 1879 wurde er durch den Titel eines Wirklichen geheimen Oberjustizraths geehrt und als Generalauditeur an die Spitze der Militärjustiz der Armee und Marine gestellt. Es war dies ein neuer Beweis des hohen Vertrauens, welches man an höchster Stelle auf seine Leistungsfähigkeit setzte. Bis Zum Jahre 1884 verblieb Oehlschläger in seinem neuen Amte , am 1. Januar 1885 aber wurde er zum Präsidenten des Kammergerichtes in Berlin, das zu den angesehensten Gerichtshöfen Deutschlands zählt und auf eine große Vergangenheit zurückblickt, ernannt. Daneben erfolgte seine Ernennung zum preußischen Kronsyndikus und seine Berufung in das Herrenhaus, wie auch bei der Wiedererrichtung des preußischen Staatsrates Oehlschläger ebenfalls nicht unter denen fehlte, welche zu Mitgliedern dieser hohen Gemeinschaft auserlesen wurden. Durch Kaiser Friedrich Ill. in den Adelsstand erhoben, rückte Oehlschläger, als im Jahre 1889 der Justizminister von Friedberg zurücktrat und Schelling an seinen Posten beordert wurde, zum Staatssekretär des Reichsjustizamtes vor, zu derjenigen Stellung, Welche er bis jetzt bekleidet hat. Der neue Reichsgerichtspräsident ist außerdem Vorsitzender der Kommission, welche behufs Vornahme einer zweiten Lesung des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich eingesetzt worden ist. Otto von Oehlschläger übernahm bereits am 28. Februar sein neues Amt; am 2. März leistete er vor den versammelten Präsidenten, Räthen, Reichs- und Rechtsanwälten des Reichsgerichts den vorgeschriebenen Diensteid und sprach die Worten „So stehe ich denn fortan auf der höchsten Warte des Reiche, um Wacht zu halten zum Schutze des Rechts, über Deutschland Wacht zu halten mit Ihnen, meine Herren. Denn so ist meine Auffassung von unserer Aufgabe, daß wir zusammenwirken sollen. jeder für seinen Berufsantheil; alle gleichwertig und gleichberechtigt sollen wir im Bunde zusammenwirken im Streben und Ringen nach der Rechtswahrheit!“ Solche Gesinnung gibt uns die Gewähr, daß auch unter seiner Führung das Reichsgericht das bleiben wird, was in der von Kaiser Wilhelm II. vollzogene und in den Grundstein des netten Reichsgerichtsgebäudes versenkte Urkunde von ihm zu lesen ist. „Zum Wohle des Volkes soll es ein unabhängiger Hüter des im Deutschen Reiche gellenden Rechtes sein!“ Hermann Pilz.
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