Diskussion:Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die beim Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen

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Titel dieses Gesetzes müsste:

Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die beim Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen.

lauten.

Vor-allem, da Paragrafen 1 nur "Eisenbahn" betrifft.

Name wurde geändert, für den Hinweis wird gedankt. --A. Wagner 21:40, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Gern geschehen.
Zu Ihren Änderung in "Reichshaftpflichtgesetz"; ähm, aber:
Mein Einwand:
Nicht das damalige Reich haftete für Verletzungen verursacht von irgend einer Betriebs-Unternehmer. DER soll ja haften und k ö n n t e durchaus ein vom Reiche Verwaltetes Unternehmen sein. Der Titel: "Haftpflichtgesetz" wäre auch falsch. Es betrifft nur bestimmte / wenige Betriebs-Unternehmer und nicht privat-recht. Außerdem (wenn nicht vor allem) ist dieses Wort historisch falsch (viel zu modern). Es ist die rede von "Verbindlichkeit zum Schadenersatz". Pflicht galt deinem Lande - halt Zeitgeist.

Ich möchte von neuem vorschlagen, den ganzen Gesetz-titel zu verwenden - EGAL deren Länge ;-).

S.H.M. Holla, Nimwegen, NL

1. Der Begriff: „Reichshaftpflichtgesetz“ ist nicht von mir, sondern wird allgemein, auch in der neuesten Fachliteratur verwendet, siehe dazu den Wikipedia-Link, dazu isser ja da, oder sollte der für die Katz sein?
2. Holländer sind mir symphatisch, habe früher immer Radio Luxemburg auf holländisch gehört (auf Mittelwelle!), oh mein Gott, muss das lange her sein .:)--A. Wagner 18:49, 19. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
3. Habs geändert --A. Wagner (Diskussion) 22:59, 6. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]