Ein preußischer Richter

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Autor: Siegfried
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Titel: Ein preußischer Richter
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aus: Die Gartenlaube, Heft 7, S. 101–103
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1869
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Nachruf auf Gustav Ferdinand von Taddel (1786–1868)
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Ein preußischer Richter.

Charakterbild von Siegfried.

Vor vierzehn Tagen wurde in den Berliner Bezirksvereinen ein seltenes Fest begangen: Die Gedächtnißfeier für einen Todten. Nicht für einen jener gigantischen Heroen, die einen blutigen Lorbeer auf ihre Stirn drücken, nicht für einen Helden der Wissenschaft und Kunst, dessen Wirksamkeit bleibende Spuren in großen Werken hinterlassen hat, nein, für einen Mann, der die Verehrung eines dankbaren Volkes einzig und allein der treuen Pflichterfüllung verdankt, mit welcher er das ihm von seinem Staate und Könige übertragene Amt verwaltete, ohne Rücksicht auf die Stömungen der Zeit, ohne Rücksicht auf die Winke der Gewalt, ohne Rücksicht auf die Lockungen der Macht. Der Gefeierte war der Repräsentant des alten unabhängigen Gerechtigkeitssinnes geworden, der seit dem großen Könige den Ruhm des preußischen Richterstandes gebildet hat. Von ihm mehr als von Anderen gilt das Dichterwort:

Denn wer den Besten seiner Zeit genug gethan,
Der hat gelebt für alle Zeiten.

„Es giebt noch Richter in Berlin!“ Wer von den Tausenden, die am 23. November 1868 am Grabe eines der edelsten Bürger der preußischen Hauptstadt standen, erinnerte sich nicht dieses stolzen Wortes, das dereinst die glänzendste Devise der absoluten preußischen Monarchie bildete? Ja, der Geheime Justizrath Taddel, dessen sterbliche Ueberreste an diesem Tage der Erde übergeben wurden, war einer dieser „Berliner Richter“; er gehörte jener altpreußischen Richterschule an, welche schon ein Friedrich der Große wohl zu brechen, aber nicht zu biegen vermochte. Der große König war wohl im Stande, die Mitglieder seines Kammergerichts auf die Festung zu schicken, aber nicht einen ungerechten Spruch von ihnen zu erzwingen! An dem Grabe des Verewigten stand auch jener Mann, dessen Proceß durch den Tod des greisen Taddel in der Erinnerung seiner Zeitgenossen wieder erweckt worden ist, welcher den altpreußischen Ruhm gewissenhafter Pflichttreue und richterlicher Unabhängigkeit in neuem Glanze erstrahlen ließ.

Gustav Ferdinand von Taddel.

Es war eine der trübsten Perioden der preußischen Geschichte, als nach der Auflösung der Nationalversammlung, nach der Ablehnung der Kaiserkrone im Jahre 1849 der Belagerungszustand über Berlin verhängt war. Es war die Zeit der politischen Processe, einer rastlosen Verfolgungssucht die sich an die Fersen aller derer heftete, welche sich an der Bewegung betheiligt hatten. In Berlin herrschte, selbst über den Willen der Minister hinaus, der allmächtige Wille eines Hinckeldey. Gott sei Dank, derartige Zustände können und werden nicht wiederkehren!

Ein Mann nur schien vor jeder Verfolgung geschützt, weil ein makelloses Leben, das selbst der Verleumdung keinen Spielraum gewährte, weil ein streng-parlamentarisches Wirken keine Handhabe bot, ihn anzugreifen. Allein die im Finstern schleichende Lüge und der grimme Haß der Reaction wußten auch hier Rath. Auf Grund gefälschter Schriftstücke wurde der Führer der äußersten Linken in der Nationalversammlung, der Obertribunalsrath Waldeck, am 16. Mai 1849 verhaftet und mit einem elenden Spion, dem Handlungsdiener Ohm, nach fast siebenmonatlicher Haft unter der Anklage vor die Geschworenen gestellt: von einem hochverrätherischen Unternehmen, das den Umsturz der Verfassung und die Gründung einer social-demokratischen Republik beabsichtigte und gleichzeitig gegen das Leben des Königs von Preußen gerichtet war, Kenntniß gehabt zu haben, ohne dieses Unternehmen der Behörde pflichtmäßig anzuzeigen.

[102] Die Strafe, mit welcher das damals noch geltende Strafgesetz ein solches Verbrechen bedrohte, war der Tod. Die Regierung nahm einen solchen Antheil an dem Fortgange des Processes, daß sie sogar einen stenographischen Bericht über die Verhandlungen aufnehmen ließ. Dieser stenographische Bericht aber sollte sich in ein Ehrendenkmal für den Angeklagten Waldeck, für den altpreußischen Richterstand verwandeln. Freilich, wer die Anklage gelesen hatte, mußte sich von vornherein sagen, daß ihr ganzes Fundament morsch und hinfällig, daß eine Verurtheilung Waldeck’s unmöglich sei. Aber die Beweisaufnahme vor den Geschworenen ergab nicht nur in glänzender Weise die Unschuld Waldeck’s, sondern stellte ihn gleichzeitig als einen der edelsten Männer Deutschlands hin und ließ seine politischen Bestrebungen in dem reinsten Lichte erscheinen. Nicht genug damit: sie enthüllte auch klar und deutlich die Pläne derer, die keine Mittel scheuten, um ihre politischen Gegner zu vernichten; sie enthüllte klar und deutlich, daß die ganze demokratische Partei in seiner Person an den Pranger gestellt werden sollte!

Der Staatsanwalt sah sich am Schlusse der Verhandlung genöthigt, selbst das „Nichtschuldig“ gegen Waldeck zu beantragen und das Zugeständniß auszusprechen, daß die Anklage auf Grund von Schriftstücken erhoben sei, die er als „ein Bubenstück“ bezeichnete, „angefertigt, um einen Mann zu verderben“.

Nur zehn Minuten brauchten die Geschworenen, um den edlen Dulder seiner Familie, seinen Freunden zurück zu geben.

Bis zu dem Augenblicke, wo es bekannt wurde, daß Taddel den Vorsitz in dem Proceß gegen Waldeck führen würde, war er in den weiteren Kreisen der Bevölkerung unbekannt. Seinen Bezirksgenossen galt er für einen Mann von streng conservativer Gesinnung, da er sich bereits im Jahre 1848 einem conservativen Bezirksverein angeschlossen hatte, zu dessen Spitzen der hochconservative Präsident von Kleist gehörte. Taddel theilte zwar nicht die schroffen Anschauungen dieses Mannes, aber er gehörte jenem Kreise von Beamten an, der im absoluten Staate fast allein die freisinnige Richtung vertreten und darum gewissermaßen eine Verfassung ersetzt hatte, welcher indeß die weit über den vormärzlichen Liberalismus hinausgehende, durch die Revolution hervorgerufene Bewegung mißverstand.

Gustav Ferdinand von Taddel, in Küstrin einen Monat nach Friedrich’s des Großen Tode geboren und zum Juristen gebildet, begleitete im Jahre 1809 das Justizcollegium seiner Vaterstadt, die damals von den Franzosen als Pfand für die Kriegscontributionen besetzt gehalten wurde, nach Soldin, wo er im Jahre 1810 die Referendariatsprüfung bestand. An der Zurücklegung des dritten Examens wurde Taddel durch den Ausbruch der Befreiungskriege verhindert, „da er es für eines jeden Preußen Pflicht hielt, sein Privatinteresse der Befreiung des Vaterlandes vom französischen Joch nachzusetzen“. Diese Worte sind einem Privatbriefe des Verstorbenen entnommen. Der vierundzwanzigjährige Jüngling, obgleich gesetzlich vom Militärdienst befreit, trat in das Jägerdetachement des Pommerschen Husarenregiments ein (gegenwärtig Fürst Blücher), wo er von seinen Cameraden sehr bald zum Officier gewählt wurde. Als solcher machte er die Feldzüge von 1813 und 1814 mit. In der Schlacht bei Dennewitz wurde ihm beim Angriff auf ein Quarré ein Pferd unter dem Leibe erschossen. Er stand mit dem Bülow’schen Corps vor Maubeuge, als der Friede geschlossen wurde.

Nach dem letztern in den Civilstand zurückgetreten, wurde Taddel im Jahre 1821 zum Oberlandesgerichtsrath in Frankfurt an der Oder ernannt und nahm noch im selben Jahre als Mitglied des zweiten Senates an dem Erkenntniß Theil, durch welches der in erster Instanz zu dritthalb Jahren Festungsstrafe verurtheilte Turnrath Jahn freigesprochen wurde. Der Beweis des Verbrechens, welches dem alten Manne zur Last gelegt war, bestand in nichts weiter, als in nachgeschriebenen Collegienheften. Die Referenten beantragten vorläufige Freisprechung, aber das Collegium sprach den Angeklagten vollständig frei. Der ehrgeizige Präsident, der den damals erledigten Posten eines Justizministers zu erhalten hoffte, wenn er der Regierung sich gefällig zeigte, drückte nach der Abstimmung unwillig sein Bedauern aus, daß das Collegium das ihm durch Uebertragung des Richterspruches geschenkte Vertrauen nicht gerechtfertigt habe, und reiste mit Courierpferden nach Berlin, um sich bei Friedrich Wilhelm dem Dritten zu rechtfertigen. Er hielt dem König Vortrag und entschuldigte sich wegen des freisprechenden Votums. Der König aber unterbrach ihn mit den schönen Worten: „Dummes Zeug! Die Gerichte müssen ihren Willen haben!“ Die Hoffnung des Präsidenten auf das erledigte Ministerportefeuille ging nicht in Erfüllung, aber freilich auch die Beförderung der Richter, welche das freisprechende Urtheil gefällt, erlitt eine Unterbrechung, die selbstverständlich nicht sowohl dem König, als vielmehr der Umgebung desselben zur Last zu legen ist.

Seit 1833 am Kammergerichte in Berlin angestellt, hatte Taddel soeben das dreiundsechzigste Jahr erreicht, als ihm der Vorsitz in dem Schwurgericht übertragen wurde, vor welchem der gegen Waldeck eingeleitete Hochverrathsproceß verhandelt werden sollte. Nur mit Widerstreben nahm er den ihm ertheilten Auftrag an und erklärte sofort, er werde den Proceß nicht als einen politischen, sondern als einen gewöhnlichen Criminalproceß behandeln. Diesen Grundsatz befolgte der Vorsitzende des Schwurgerichts während des ganzen Laufes der Verhandlungen, und dieser strengen Befolgung ist es zu danken, daß das schändliche Bubenstück entlarvt wurde und daß auch die Staatsbehörde sich gezwungen sah, ihre Verfolgung gegen den hochgeachteten Führer der demokratischen Partei aufzugeben. Es kann nicht die Aufgabe dieses Aufsatzes sein, ein detaillirtes Bild des Waldecks’chen Processes aufzurollen, der allerdings noch seines getreuen Berichterstatters harrt. Für den Zweck dieses Charakterbildes wird es genügen, die Hauptzüge desselben in’s Gedächtniß zurückzurufen um darzuthun, welch’ hohe Verdienste der Vorsitzende des Schwurgerichts durch seine klare und lichtvolle Leitung der Verhandlungen, durch seine mannhafte und unerschrockene Haltung um die Enthüllung der Wahrheit und um den Triumph des Rechts sich erworben hat. Wir verweisen übrigens auf den stenographischen Bericht, der unter dem Titel „Der Waldeck’sche Proceß“ in Berlin erschienen ist.

Die Anklage baute, um gegen Waldeck den Beweis der Mitwisserschaft eines hochverrätherischen Unternehmens zu führen, auf den Ereignissen des Jahres 1848 und den Aufständen, welche die Ablehnung der Kaiserkrone im darauf folgenden Jahre in den verschiedenen Gegenden Deutschlands herbeigeführt hatte, einen revolutionären Hintergrund auf, der in Verbindung mit der parlamentarischen Thätigkeit Waldeck’s zunächst darthun sollte, daß ein hochverrätherisches Unternehmen in dem Sinne der Anklage existire, daß der Abgeordnete D’Ester an demselben beteiligt gewesen sei und daß Waldeck’s politische Thätigkeit ihn als einen solchen Mann darstelle, der von diesem hochverrätherischen Unternehmen wohl Kenntniß gehabt haben könnte. Den speciellen Beweis für das Verbrechen sollte ein angeblicher Brief liefern, welcher von D’Ester an den Handlungsdiener Ohm gerichtet und bei demselben unter verdächtigen Umständen bei seiner Verhaftung am 16. Mai 1849 gefunden sein sollte. Ohm war am Tage seiner Verhaftung zu dem Polizei-Präsidenten von Hinckeldey geführt worden und dort mit dem Postsecretär a. D. Gödsche zusammengekommen. Durch eine Hinterthür in der Wohnung des Polizei-Präsidenten war Ohm auf eine unerklärliche Weise entwichen und nach Hamburg geflohen. Auf Requisition des Untersuchungsrichters wurde Ohm später verhaftet und, da er sich im Gefängniß auf’s Leugnen verlegte, die Anklage des Hochverraths auch gegen ihn erhoben. Die Beweise für eine Anklage gegen Waldeck waren indeß so schwach, daß er nicht einmal, wie die Kreuzzeitung gefordert, vor das Kriegsgericht gestellt werden konnte, welches am 15. März eingesetzt worden war. Der Verlauf der Beweisaufnahme ergab folgende Hauptresultate, die wir kurz registriren wollen:

Daß ein hochverrätherisches Unternehmen zur gewaltsamen Einführung der Republik in Deutschland überhaupt nicht bestanden hat; daß Waldeck’s politische Wirksamkeit lediglich auf Herstellung einer aufrichtig gehandhabten, demokratisch-constitutionellen Monarchie gerichtet war; daß der Angeklagte Ohm ein Spion sei, der sich in demokratische Kreise geschlichen, um gewisse reactionäre Blätter mit Enthüllungen über angebliche Umsturzpläne der europäischen Revolutionspartei zu versorgen; daß dieselben Enthüllungen dem Polizeipräsidenten von Hinckeldey und dem Minister von Manteuffel übermittelt wurden und sogar dazu gedient hatten, in der aufgelösten Zweiten Kammer das rothe Gespenst an die Wand zu malen, um den über Berlin verhängten Belagerungszustand zu rechtfertigen; daß endlich das Hauptfundament der Anklage, der bei Ohm gefundene Brief D’Ester’s, gefälscht, und zwar durch Ohm gefälscht war.

[103] Es bedurfte am Ende der Verhandlungen kaum der glänzenden Rede des Vertheidigers Dorn und des übersichtlichen objectiven Resumés des Vorsitzenden, um die Geschworenen zu veranlassen, das auch von dem Staatsanwalt beantragte „Nichtschuldig“ über Waldeck auszusprechen. Auch Ohm, der in der öffentlichen Verhandlung aus seiner demokratischen Märtyrerrolle herausgefallen war, mußte freigesprochen werden, wurde aber auf Antrag des Staatsanwalts festgehalten, da sich derselbe vorbehielt, gegen denselben die Anklage wegen einer wissentlich falschen Denunciation zu erheben. Diese Anklage ist freilich niemals erhoben worden.

Während der ganzen Dauer der Verhandlung hat Taddel die Mannhaftigkeit und Unerschrockenheit des alten pflichttreuen Richters auf das Glänzendste bewährt. Bereits nach der Eröffnung der ersten Sitzung nahm Taddel Gelegenheit, der Staatsbehörde gegenüber die Unabhängigkeit des Richters zu erproben. Er führte einen Beschluß des Gerichtshofes herbei, welcher die Forderung der Staatsanwaltschaft zurückwies, durch zwei Personen vertreten zu sein. Zu gleicher Zeit aber legte der Gerichtshof Protest gegen die Art und Weise ein, wie die Staatsanwaltschaft ihr Verlangen geltend gemacht habe.

In der zweiten Sitzung schritt Taddel zur Vernehmung des Polizei-Präsidenten von Hinckeldey, welche vollständiges Licht über das unerklärliche Verschwinden Ohm’s aus der Wohnung des Polizei-Präsidenten verbreitete. Im Vollbewußtsein seiner hohen Stellung trat der damalige Pascha von Berlin vor den Gerichtshof mit der laut und brüsk herausgestoßenen Frage: „Was steht zu Ihren Diensten?“ Ohne im Geringsten seine bisher behauptete ruhige Haltung zu verändern, antwortete Taddel im Tone einfacher Zurückweisung: „Es scheint mir, daß ich als Vorsitzender des Gerichts die Ansprache habe und nicht Sie als Zeuge.“

Der Vorsitzende richtete an den Zeugen die üblichen Generalfragen einzeln, ohne sich mit einer allgemeinen Verneinung derselben zu begnügen. Das scharfe Verhör, die genau zugesetzten Fragen, welche Taddel an die Zeugen richtete und die jede ausweichende Antwort im Voraus abschnitten, setzten den Polizei-Präsidenten in Verlegenheit, die er unter einem übermüthigen Benehmen, durch starke Erhebung seiner Stimme verbergen zu können glaubte. Als er aber, in Eifer geraten, wiederholt auf den Gerichtstisch pochte, da machte ihn der Vorsitzende darauf aufmerksam, daß er vor Gericht stehe und, wenn auch ein hoher Beamter, sich in diesem Augenblicke wie jeder andere Privatmann als Zeuge betragen müsse. Und auf die Entgegnung des Polizei-Präsidenten, daß er das vollkommen anerkenne, fuhr der Vorsitzende des Gerichts in würdevollem Tone fort: „Sie klopfen auf den Tisch und sprechen mit Heftigkeit. Das schickt sich nicht.“ So hatte noch Niemand mit dem gewaltigen Polizei-General-Director zu sprechen gewagt.

Zu dem Triumph der glänzend gerechtfertigten Demokratie gesellte sich der wiederaufgelebte Ruhm der preußischen Justiz, deren Unparteilichkeit und Unbeugsamkeit in der Person Taddel’s einen ausgezeichneten Sieg davongetragen hatte. Am Tage nach der Freisprechung Waldeck’s erschien bei Taddel eine Deputation von Bürgern seines Bezirks, um ihm für sein männliches Verhalten den Dank des Volkes abzustatten. Würdevoll wies der ehrwürdige Greis indessen diesen Dank zurück, indem er folgende Worte an seine Mitbürger richtete. „Ich habe nichts gethan, was nicht jeder preußische Richter an meiner Stelle gethan und hätte thun müssen; ich habe nur meine Pflicht erfüllt. Das aber darf ich Ihnen nicht verhehlen, daß ich seit gestern Vielen, die ich für meine Gegner, die ich für Schwarzseher und böswillige Feinde der Regierung gehalten, bedeutend näher gerückt bin, daß ich eingesehen habe, wie Vieles von dem wahr ist, was mir bisher Verleumdung schien. Ich habe erkannt, daß es eine Partei giebt, die vor keinem Mittel zurückschreckt, um ihren Zweck zu erreichen; ich habe in einen Abgrund geblickt, von dessen Tiefe ich keine Ahnung gehabt habe.“

Von diesem Tage an datirte ein Umschwung in Taddel’s Anschauungen, der um so größer sein mußte, je größer der Irrthum war, in dem er sich bis dahin über die Bestrebungen der freisinnigen Partei befunden hatte. Der Richter Waldeck’s wurde von da sein Freund und Gesinnungsgenosse.

Nur wenige Tage senkte die damalige Reactionspartei beschämt ihr Haupt. Bald aber erhob sie es wieder, maßloser als früher und spritzte ihren Geifer aus gegen Waldeck, gegen die Demokratie, gegen den Gerichtshof, gegen die Geschworenen. Wohl hätte sie es gern gesehen, wenn Taddel zur Verantwortung gezogen worden wäre, aber noch war die Zeit nicht gekommen, wo man Richter wegen der gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflicht bestrafen konnte. Der Justizminister begnügte sich damit, Taddel wegen seines Conflicts mit der Staatsanwaltschaft Vorhaltungen machen zu lassen, auf welche jener einfach erwiderte, man möge ihn zur Disciplinaruntersuchung ziehen, wenn man glaube, daß er seine Pflicht verletzt habe. 1858 wurde Taddel in der Priegnitz in das neue Abgeordnetenhaus gewählt, wo er sich der unter Georg von Vincke organisirten liberalen Fraction anschloß. Es ist bemerkenswerth und bezeichnend für den Mann, daß Taddel zum ersten Mal das Wort ergriff, um für die Unabhängigkeit des Richterstandes ein- und dem gefährlichen ministeriellen Belieben entgegenzutreten, einen nach Ansicht des Justizministers dienstwidrigen Verhaltens schuldigen Richter, anstatt denselben vor das Disciplinargericht zu stellen, durch einen Gehaltverlust zu strafen. Sonst trat der hochbetagte Mann wenig in den Vordergrund des parlamentarischen Lebens; wenn er aber die Tribüne bestieg, dann sprach er klar und schlicht seine Meinung aus.

Eine Zurücksetzung erfuhr der siebenzigjährige Greis, als er am 24. April 1857 sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum beging. Es ist in Preußen üblich, daß bei dieser Gelegenheit der Jubilar von Seiten der Staatsregierung eine Auszeichnung erhält, die in diesem Falle einen der Würdigsten getroffen hätte. Auf einen sehr charakteristischen Bericht des Präsidenten des Kammergerichts an den Justizminister unterblieb jedoch diese Auszeichnung, obgleich in dem Berichte selbst anerkannt ist, daß Taddel „ein rechtschaffener Mann sei, der jederzeit nur Recht und Wahrheit zur Geltung zu bringen gesucht habe.“ Als Motiv für die Vorenthaltung der Auszeichnung wird sein „schroffes, mitunter rücksichtsloses und abstoßendes Wesen“ angeführt. Wer aber Taddel genau gekannt hat, wird wissen, daß der liebenswürdige Greis in den Kreisen seiner Genossen und Freunde an Beliebtheit sich mit Jedem messen konnte und daß er bereit war, jedem seiner Mitbürger zu jeder Zeit Dienste zu leisten.

Der damalige Justizminister nahm von dem Ehrentage keine Notiz, welchen der älteste Rath des Kammergerichts im Schooße seiner Familie beging. Taddel hatte jedes von seinen Kollegen ihm etwa zugedachte Ehrengeschenk im Voraus abgelehnt, und die Mitglieder des Kammergerichts mußten sich daher begnügen, ihm durch ein Schreiben ihre Wünsche darzubringen. Auch viele Rechtsanwalte des Stadt- und Kammergerichts sprachen in einer Zuschrift dem Jubilar ihre Theilnahme aus, um dadurch die Freundlichkeit und Mühe zu würdigen, mit welcher er als Vorsitzender des Civilsenats ihren Wünschen in Anordnung der Termine und sonst in jeder Weise entgegenzukommen pflegte.

Im Jahre 1861 kam Taddel, der inzwischen das fünfundsiebenzigste Lebensjahr erreicht hatte, um seine Pensionirung ein, die ihm jetzt unter Verleihung des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe gewährt wurde. Mit dem stolzen und erhebenden Bewußtsein, vierundfünfzig Jahre dem Dienste des Staates und des Volkes in treuester Pflichterfüllung gewidmet zu haben, zog sich Taddel in das Privatleben zurück und starb, im dreiundachtzigsten Jahre, am 20. November des letzten Jahres.

Wir können unsere Skizze nicht besser schließen, als mit den schönen, warm empfundenen Worten, mit denen bei der neulichen Gedächtnißfeier für Taddel Schulze-Delitzsch seine Rede beendet hat: „Die Dinge gehen rasch in unseren Tagen, und es sind Viele unter uns, welche die Erfüllung dessen schauen mögen, um das der Vollendete mit uns kämpfte. Dann wird die Zeit gekommen sein, wo ein dankbares Volk in anderer Weise seiner gedenkt. Wir aber, denen es noch vergönnt ist, die Hand am Werke zu haben, wir mögen dem Verstorbenen kein schöneres Denkmal bauen, als durch rastloses Fortarbeiten an dem preußischen Verfassungs- und Rechtsstaate.“