Einrichtung des Armeninstituts zu Höchstadt

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Autor: Anonym
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Titel: Einrichtung des Armeninstituts zu Höchstadt
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 3, S. 327–333
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 4, 3)#22, Summarische Berechnung über Einnahme und Ausgabe bey dem Armeninstitut zu Hochstadt. Vom 7ten September 1789 bis dahin 1790, Summarische Berechnung über Einnahme und Ausgabe bey dem Armen-Institute zu Höchstadt vom 7ten September 1791 bis dahin 1792
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III.
Einrichtung des Armeninstituts zu Höchstadt.
In dem Journal von und für Franken, 2 Bd. 4 St. S. 438 haben die Herausgeber in einer Anmerkung erklärt, daß sie derjenige ihrer Correspondenten verbinden| würde, welcher die Geschichte der Entstehung und Ausbildung der musterhaften Armenanstalt in dem Bambergischen Landstädtchen Höchstadt mittheilen wollte. Ich bin im Stande, die hierüber geforderte Aufklärung zu geben, und kann öffentlich bezeugen, daß dieß Institut, welches in ihrem Journal den verdienten Beyfall bereits erhielt, lediglich meinem Freund, dem Herrn Amtsverweser Weniger seinen Ursprung zu danken hat. Die Grundsätze, welche der würdige Mann bey der Einrichtung und Ausbildung dieser wohlthätigen Anstalt vor Augen hatte, und durchaus befolgte, werden nächstens in einem andern Journal umständlich bekannt gemacht werden. Hier nur so viel.
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In dem Landstädtchen Höchstadt wurde theils von der bey Burgermeister und Rath bereits vorhandenen, aber am Capitalstock sehr unbeträchtlichen Armenpflege, theils aus der gemeinen Stadt- und Spital-Casse unter die Dürftigen zwar Almosen, jedoch ohne allen Plan, Einrichtung und Ordnung, wöchentlich ausgetheilt. Diese, dem wahren Bedürfniß nicht angemessene Anstalten brachten Herrn W. zu dem Entschluß, einen Plan zu entwerfen, nach welchem ein richtiger| Maaßstab von Einnahme und Ausgabe hergestellt, die Armen verhältnißmäßig in Claßen vertheilt, und alsdann mit Ordnung das Almosen nach Maaßgab des wahren Bedürfnisses vertheilt werden könnte. Da der Betrag der Armenpflege hiezu nicht hinreichend war, so wurde der Cassenstand sämmtlicher milden Stiftungen der Stadt mit Zuziehung der Burgermeister und des Raths auf das genauste geprüft, und ein verhältnißmäßiger Beytrag zu den neuen Armenanstalten vestgesetzt. Dieser betrug 347 fl. 50 kr. Allein dieß war zu Unterhaltung der Armen bey weitem nicht hinlänglich. Man nahm daher die Zuflucht zur Mildthätigkeit der dasigen Bürgerschaft, versammelte solche am 7 Sept. 1788 auf dem Rathhause, stellte ihnen die kümmerliche Lage verschiedener Armen unter ihnen nachdrücklich vor, und verlangte von jedem einen freyen und ungezwungenen, seinen eigenen Vermögens-Kräften angemessenen, mildthätigen Beytrag, und die Erklärung, wie viel ein jeder wöchentlich unter der Verbindlichkeit auf ein Jahr zum Armen-Institute beyzutragen gesinnet sey. Dieses hatte die erwünschte Wirkung, 338 fl. 52 kr. als einen bestimmten Beytrag zu erhalten. Der zeitige Herr Oberamtmann| Beneficiatus zur Nicolai-Pflege, Pfarrer, Frühmesser, Beamte und Jäger etc. erklärten sich ebenfalls zu einem bestimmten wöchentlichen Beytrag, welcher sich jährlich auf 124 fl. 48 kr. belief. Nicht weniger wurden die Handwerkszünfte zu einem Beytrag von 13 fl. bewogen, wodurch eine Einnahme von 824 fl. 30 kr. entstand. Dieser bestimmte ansehnliche Betrag verdoppelte nunmehr den Eifer des Unternehmers, die Sache sogleich ins Werk zu richten und bey seiner Armenanstalt einen dauerhaften Grund zu legen.

Es wurden also alle, welche von der zu errichtenden Armencasse eine Unterstützung verlangten, vorgeladen, ihre Gesundheits- und Vermögensumstände genau geprüft, dieselben verhältnißmäßig in 3 Classen abgetheilt, auch auf die durchpassirenden Handwerkspursche Rücksicht genommen und 5 fl. rhein. für die Woche in Anschlag gebracht, welches jährlich 260 fl. beträgt. Hievon erhält jeder mit guter Kundschaft versehene Handwerkspursche 4 kr. rhein. und zwar unter folgender Anordnung:

1) An allen Thoren ist eine Tafel mit der Aufschrift angeschlagen: „Das Betteln ist allhier verboten. Jeder durchreisende Handwerkspursche hat sich des Almosens| wegen bey dem Burgermeister zu melden.“

2) Dieser erhält von Zeit zu Zeit aus dem Amt gedruckte Zettel des Inhalts: 4 kr. rhein. für einen Handwerkspurschen; setzt nach geprüfter Kundschaft das Datum darunter und gibt solchen dem Handwerkspurschen, dieser aber überliefert ihn

3) dem Cassierer, wo er seine 4 kr. erhält und ihm alles weitere Herumlaufen in dem Städtchen nochmahls untersagt wird. Im Beekerungsfall wird er durch den dazu aufgestellten Bettelvogt sogleich zu dem Thor hinausgeführt.

4) Der Cassierer muß bey der abzulegenden Rechnung alle erhaltenen Zettel in Original vorlegen, und wird solchem nicht mehr passiret, als er durch seine erhaltenen Zettel documentiren kann. Alle verrechnete Zettel werden sogleich cassirt.

5) Sämmtlichen Handwerkspurschen, welche keine ordentliche Herberge im Städtchen haben, ist ein einziges Wirthshaus angewiesen, wo sie sich aufhalten und übernachten können, damit man sieht, ob sie nicht über die Erlaubniß zur Beschwerde der Einwohner verbleiben.

| 6) Diejenigen Handwerkspursche, welche ein geschenktes Handwerk haben, erhalten aus der Armencasse nichts, sondern ihr Geschenk auf ihrer Herbergsstube.

Da nun die für diese Ausgabe vestgesetzte Summe von 260 fl. in den beyden verflossenen Jahren nicht aufgegangen ist, auch das Allmosen an die dasigen Armen nach geprüften Bedürfniß und nicht bis auf den letzten Heller ausgegeben wird, um für kranke Arme Arzeneyen zu schaffen, für die Verstorbenen und andere nöthige Ausgaben einen Überschuß zu haben: so hat sich diese vom 7 Sept. 1788 bis dahin 1790 auf 373 fl. belaufen, wovon bereits 200 fl. als Capital verzinslich ausgeliehen worden sind.

Einige Tage vor dem 7 September werden jedesmahl sämtliche Bürger nach den Vierteln auf das Rathhaus berufen, und nach erfolgtem Dank für ihre bisherigen milden Beyträge und Unterstützung ihrer armen Mitbürger befragt: Ob jeder für das künftige Jahr wöchentlich bey seinem von ihm selbst bestimmten Beytrag bleiben, solchen erhöhen, vermindern, oder wegen eigener Dürftigkeit sich gar aus dem Beytrag-Buche ausstreichen lassen wolle, worüber eines jeden Erklärung in das Armen-Instituts-Buch eingetragen| und jedem, ohne Unterschied, die freyeste Willkühr gelassen wird.

Alle Sonnabende werden die Armen von dem Cassierer nach der ihm mitgetheilten Liste ausgezahlt, Sonntags hingegen der Beytrag für die künftige Woche durch den hiezu aufgestellten und verpflichteten Sammler von Haus zu Haus eingefordert, in eine verschlossene Büchse gebracht und dem Cassierer ausgehändigt.

Dieß ist kürzlich die Geschichte der Entstehung, innern Einrichtung und bisherigen Fortdauer des Höchstadter Armen-Instituts, welches dem Stifter desselben so viel Segen bringen möge, als es seinem Herzen Ehre macht.