Erklärung (Die Gartenlaube 1863/42)

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Autor: Justus von Liebig
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Titel: Erklärung
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 42, S. 672
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[672] Erklärung. Das unter dem Namen Fluid-Ozon durch eines der ehrenhaftesten Handelshäuser Münchens in den Handel gebrachte Waschwasser ist in England unter dem Namen Condy’s Fluid allgemein im Gebrauch, und Condy hat, indem er dessen Wirkungen denen des Ozon’s gleichstellt, damit eine seiner wesentlichen Eigenschaften hervorgehoben.

Der in Nummer 36 unter dem Titel: „Reclame überall“ erschienene Artikel sagt ganz richtig, daß jeder Chemiker (man kann hinzufügen jeder Apotheker) auf den ersten Blick erkennt, daß dieses Waschmittel eine Lösung von übermangansaurem Alkali ist, und dies schließt es in der That aus der Reihe verdächtiger Geheimmittel völlig aus. Da über die Nützlichkeit dieses Waschmittels für die hervorgehobenen Zwecke bei allen Aerzten, die es kennen und anwenden, kein Zweifel besteht, so kann nur der Preis beanstandet werden. Dieser muß natürlich nach dessen Gehalt und Reinheit bemessen werden, und da 2¼ Unzen mit Glas und Verpackung nur 24 kr. kosten und diese Quantität bei seiner Concentration für eine Person auf Monate hinaus reicht, so kann der Preis wohl schwerlich auf die Ausbeutung des Publicums berechnet sein. Der Debit dieses Waschwassers ist bis jetzt ausschließlich nur Apothekern übergeben worden. Um überhaupt die Erlaubniß zu dessen Betrieb in Baiern zu erhalten, mußte den Vorschriften gemäß die Zusammensetzung desselben dem königl. Ministerium des Innern mitgetheilt und von den Sachverständigen festgestellt werden, daß das Mittel dem bezeichneten Zwecke entspreche und dessen Preis im angemessenen Verhältniß stehe.

Man darf wohl voraussetzen, daß ich meinen Namen zur Uebervortheilung des Publicums nicht herleihe, und wenn ich dieses Waschwasser ausnahmsweise empfohlen habe, so geschah dies im Interesse der Verbreitung einer guten und für viele Menschen wohlthätigen Sache; daß ich in keiner andern Weise daran betheiligt bin, bedarf wohl keiner besondern Versicherung.

München, den 26. September 1863. Justus von Liebig.