Flächenmaaße in der Provinz Rheinhessen (Großh Hess)(1821)
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[241] Vergleichung
der Die unterzeichnete Stelle hat dem §. 29. des Gesetzes vom 10. Dec. 1817 zu Folge, sämmtliche alten Ruthenmaaße der Provinz Rheinhessen durch den Geometer Meisenzahl an Ort und Stelle mit dem neuen Maaße vergleichen lassen. Die Resultate dieser Untersuchungen werden hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, um danach die Reductionen für alle öffentlichen Bekanntmachungen und Verhandlungen vorzunehmen; wobei jedoch gestattet ist, das alte Maaß jedesmal in Klammern beizusetzen.
Großherzogl. Hessische Maaß- und Gewichts-Commission.
Eckhardt. v.t. Schäffer.
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