Heilbronner Regimentsordnung

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Textdaten
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Erscheinungsdatum: 1552
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Quelle: Helmut Schmolz, Hubert Weckbach: Heilbronn. Geschichte und Leben einer Stadt. 2. Auflage. Konrad, Weißenhorn 1973, Nummer 152
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Der Newe Rath, so durich der Röm: Kay: May: Vnnsers aller Gnedigsten Hern Derent- halb Verordnete Comissarios. vff Dinstag nach Trium Regum: den 12 Januarj Anno 1552 Gesetzt worden.


Petter Küstenmacher. Fewrer Burgermeister
[am Rand:] ist hinwegzogen vnd sein bruder Wolff Feurer an sein statt geordnet
Wolff Berlin Burgermeister
Wendel Annß. Burgermeister
Steuerherr Ambrosius Becht.
Steuerherr Gabriel Weldner die fünff geheÿme Rhät. sic habet Msct. antiq. de quo prologus.
Steuerherr Philips Neiffer
Steuerherr Mathes Schnepff obiit 20 Octob: an sein stat geordnet Frantz Bürckhe[r]
Michel Hüngerlin
Philips Ort.
Bernhart Lebkücher
Rochsius Leÿher
Thoma Schörnagel.
Caspar Schnarenberger. obiit an sein stat geordet Quirin End[?]
Hieronimus Römer Steuerherr
Conradt Spölin
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