Knall-, Brumm-, und Krachkosten des Krieges

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Titel: Erstellen von „Knall-, Brumm-, und Krachkosten des Krieges“
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aus: Die Gartenlaube, Heft 50, S. 851
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1870
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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[851] Knall-, Brumm- und Krachkosten des Krieges. Die Munitionsvergeudung der Franzosen, namentlich wie dieselbe mit Hülfe der schweren Geschütze in den belagerten Forts um Paris geübt wird, hat schon mehrfach zu der Frage veranlaßt, welche Summe durch das meist ganz zwecklose Knallen im Durchschnitt täglich verpulvert werde. Wir geben nun eine Anleitung zur Feststellung dieser Summe, indem wir von competenter Hand folgendes Verzeichniß der Kaliberstärken und Schußkosten mittheilen.

Es kostet nämlich:

1) der Granatschuß des Vierpfünders (8 Cm. Kanon, 1 Pfund Ladung, Gewicht der Granate 8,5 Pfund) 1 Thlr. 10 Sgr.;

2) der Granatschuß des Sechspfünders (9 Cm. Kanon, 1,2 Pfund Ladung, 13,8 Pfund Gewicht der fertigen Granate) 1 Thlr. 20 Sgr.;

3) der Granatschuß des Zwölfpfünders (12 Cm. Kanon, 2,1 Pfund Ladung, 29 Pfund Geschoßgewicht) 2 Thlr. 18 Sgr.;

4) der Granatschuß des Vierundzwanzigpfünders (15 Cm. Kanon, 4,5 Pfund Ladung, 54,3 Pfund Gewicht der Granate) 4 Thlr. 10 Sgr.

5) Der Zweiundsiebenzigpfünder und der Sechsundneunzigpfünder, beide ausschließlich in der Küsten- und Marine-Artillerie eingeführte Kaliber, haben, entsprechend den ihnen sich darbietenden verschiedenen Zielen, außer dem Kartätschschuß noch zwei Geschoßarten, die Langgranaten und die Hartgußgranaten. Erstere zeichnen sich vor den gewöhnlichen Granaten durch größere Länge und dünnere Eisenstärke aus und fassen deshalb eine bedeutende Sprengladung. Sie sind gegen Erdwälle, Holzschiffe und die nicht gepanzerten Theile der Panzerschiffe bestimmt. Die Hartgußgranaten sind ausschließlich zum Durchschlagen von Panzerplatten bestimmt, werden aus der Gruson’schen Fabrik in Buckau bei Magdeburg bezogen, haben eine ganz massive Bogenspitze und nur ganz kleine zur Aufnahme der Sprengladung bestimmte Sprengkammern. Die Ladung besteht aus prismatischem Pulver.

Der Schuß des Zweiundsiebenzigpfünders (21 Cm. Kanon, 9 Pfund Sprengladung für Langgranaten, 3 Pfund für Hartgußgranaten, 16 bis 34 Pfund Ladung) durchschnittlich 200 Thlr.

Der Schuß des Sechsundneunzigpfünders (23 Cm. Kanon, 13 Pfund Sprengladung für Langgranaten, 5 Pfund für Hartgußgranaten, 35 bis 48 Pfund Ladung) 300 Thlr.

6) Der Schuß des Tausendpfünders, der bekanntlich bis jetzt in einem einzigen, noch von der Pariser Weltindustrieausstellung her allbekannten Exemplare vorhanden ist, kostet, je nach Geschoßart und Stärke der Ladung, 150 bis 500 Thlr. – Eine nähere Auskunft über dieses Riesengeschütz in B. Graser’s Buche über „Norddeutschlands Seemacht“ sagt: „Das Vollgeschoß von Stahl wiegt 1100 Pfund, die Granate 981 Pfund, während das Gewicht des Bleimantels 200 Pfund, das der Pulverladung 100 bis 200 Pfund beträgt. Das Hohlgeschoß wird von einem länglichen Gußstahlkern mit massiver Spitze gebildet und in dasselbe wird hinten, nachdem es aufgeschraubt ist, ein Beutel mit 16 Pfund Pulver als Sprengladung eingesetzt und darauf der Boden zugeschraubt und festgenietet. Eine besondere Zündungsvorrichtung für die Sprengladung ist nicht nöthig, da schon die Friction beim Aufschlagen allein die Explosion bewirkt. Jeder Schuß kostet 800 Thlr. und die Kosten des Geschützes betragen im Ganzen bebeutend mehr, als die Unterhaltung eines Infanterieregiments während eines ganzen Jahres.“