Lehrvertrag
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[118] Lehrvertrag.
§ 1. Herr Steinschleifer Johann Bär in K. nimmt den Sohn Eugen des Herrn Tapeziers Franz Papp als Lehrling in sein Geschäft auf, gegen die Verpflichtung
§ 2. Herr Tapezier Franz Papp macht sich dagegen verbindlich, das Lehrgeld im Betrage von 360 Mark in 3 jährlichen, Weihnachten fälligen, gleichen Raten, die erste Rate Weihnachten 1875, zu zahlen, sowie für anständige Bekleidung zu sorgen und Zahlung aller etwaigen Krankheitskosten zu leisten; § 3. Der Lehrling verspricht Treue, Gehorsam und gute Aufführung. § 5. Sollte der Lehrling vor der abgelaufenen Lehrzeit, aus was immer für Gründen, aus der Lehre treten, so ist für das laufende Jahr das Lehrgeld zu entrichten. § 6. Falls der Lehrherr aus triftigen Gründen den Lehrling zurückschicken sollte, so wird das Lehrgeld nach Verhältniß der Zeit, die er bereits gelernt hat, berechnet. Zur Bekräftigung ist dieser Contract von beiden Contrahenten unterzeichnet. K., den 1. Januar 1875. Johann Bär.
Franz Papp. |
